Wenigfahrerrabatt
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Der Wenigfahrerrabatt bei den KFZ Tarifen

WenigfahrerrabattEin Wenigfahrerrabatt ist ein Rabatt in der Kraftfahrzeugversicherung, dieser wird für nur wenige Kilometer pro Jahr zurücklegende Personen gewährt. Maßgeblich für die mögliche Vereinbarung eines Wenigfahrertarifes ist in der Regel die Zahl der jährlich mit dem versicherten Kraftfahrzeug zurückgelegten Kilometer, es gibt jedoch vergleichbare Tarife, bei welchen die Eigenschaft als Wenigfahrer an den Besitz bestimmter Fahrausweise für den öffentlichen Nahverkehr gebunden ist.

Sondertarife für Wenigfahrer sind aus Sicht der Versicherungsgesellschaft sinnvoll, da jeder nicht gefahrene Kilometer das statistische Risiko eines Schadens reduziert. Aus der Sicht des Versicherungsnehmers ist ein Wenigfahrerrabatt ebenfalls sinnvoll, da er auf Grund seiner geringen Fahrleistung ein verringertes Unfallrisiko trägt und aus diesem Grund einen ermäßigten Beitrag für die Kfz-Versicherung zahlen möchte.

Welche Wenigfahrertarife gibt es?

Wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Wenigfahrerrabatt abschließt, vereinbart er eine maximale jährliche Kilometerleistung mit der Versicherungsgesellschaft. Entsprechende Verträge lassen sich frei vereinbaren, dabei biten viele Gesellschaften Jahreskilometerstaffeln von fünftausend oder sechstausend sowie neuntausend Jahreskilometern an. Wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet, muss er entsprechende Nachzahlungen leisten. Diese belaufen sich bei vielen Versicherungsgesellschaften auf den doppelten Betrag der Differenz zwischen dem für den Vertrag mit dem vereinbarten Wenigfahrerrabatt zu zahlenden Betrag und der nächstmöglichen Jahresfahrleistungsstufe beziehungsweise dem nicht ermäßigten Versicherungsbeitrag.

Meldet der Autofahrer die Überschreitung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Jahreskilometer nicht ordnungsgemäß der Versicherung, verliert er möglicherweise den Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung sowie in der Vollkaskoversicherung. Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, ist ein vollständiger Verlust des Versicherungsschutzes bei einer nicht gemeldeten Kilometerüberschreitung ausgeschlossen, so dass der Versicherungskunde lediglich einen Teil der Schadenssumme als Regress an die Versicherungsgesellschaft zahlen muss.

Sonderformen eines Wenigfahrertarifes

Einige Versicherungsgesellschaften definieren Wenigfahrer nicht anhand der im Jahr zurückgelegten Kilometer, sondern gewähren eine entsprechenden Rabatt allen Inhabern einer Bahncard oder allen Besitzern einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr des für den Wohnsitz zuständigen Verkehrsverbundes. Auch wenn bei diesen Verträgen keine Kilometerbegrenzung vereinbart wurde, lassen sie sich den Wenigfahrerrabatten zuordnen, da der Versicherungsnehmer auf Grund der vorhandenen Fahrkarte oder Fahrpreisermäßigung das versicherte Kraftfahrzeug seltener als vergleichbare Kunden ohne entsprechende Abonnements bewegt. Ein Vorteil dieser Art der Vertragsgestaltung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Kilometerhöchstgrenze achten muss.

Wie erfolgt die Kontrolle bei einem Wenigfahrertarif?

Wenn der Wenigfahrerrabatt an den Besitz einer Bahncard oder einer Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr gebunden ist, erfolgt der Nachweis in der Regel durch die jährliche Zusendung einer Kopie der Fahrkarte oder der für diese erstellten Abrechnung an die Versicherungsgesellschaft. Anhand der jährlichen Kilometerfahrleistung definierten Wenigfahrertarifen meldet hingegen der Halter des Kraftwagens seiner Versicherungsgesellschaft den jährlichen Kilometerstand zu einem entsprechenden Stichtag. Üblicherweise dient als Stichtag der Beginn eines Kalenderjahres, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich. Eine Kontrolle des gemeldeten Tachostandes durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt in der Regel nicht, die Gesellschaft gleicht den gemeldeten Kilometerstand im Schadensfall mit dem tatsächlichen Stand des Fahrzeugtachos ab.

Mit einem Wenigfahrerrabatt ausgestattete Versicherungsverträge enthalten zudem eine Klausel, wonach es der Versicherungsgesellschaft jederzeit erlaubt ist, den tatsächlichen Tachostand zu überprüfen. Da eine solche Überprüfung jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, nehmen die Gesellschaften der Kfz-Versicherung eine solche grundsätzlich nur im Schadensfall vor.