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Zweitwagenregelung bei KFZ Versicherungen
In jeder Familie ist die Freude über ein zweites Fahrzeug groß und es gibt keinen Streit mehr über das einzige Auto. Wer dann allerdings den Versicherungsbeitrag erfährt, der verliert oftmals schnell seine Freude. Es wird sehr teuer, wenn einer der übrigen Fahrer bislang noch keinen Versicherungsvertrag hatte. Im Modell des Schadenfreiheitsrabatts wird dann neu gestartet und dies bedeutet eine SF-Klasse 0 mit einem Prozentsatz von ungefähr 240 Prozent. Somit kann dies auch für einen Kleinwagen schnell bis zu 1000 Euro pro Jahr kosten.
Ausnahmeregelung für die Schadensfreiheitsklassen
Die Versicherungen haben für solche Fälle allerdings Ausnahmen geschaffen und somit gibt es die Zweitwagenregelung bei KFZ Versicherungen. In den meisten Fällen ermöglicht diese Regelung eine Einstufung in SF½, was einem Prozentsatz von ungefähr 140 Prozent entspricht. In der Regel können Kinder und Ehe- oder Lebenspartner die Zweitwagenregelung in Anspruch nehmen. Es ist für diese Regelung allerdings notwendig, dass bereits ein Fahrzeug auf einen Fahrer zugelassen ist und dieser Fahrer einen Mindest-Schadenfreiheitsrabatt von SF ½ hat.
Bei der Zweitwagenregelung ist es in den häufigsten Fällen keine Voraussetzung, dass das erste Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert ist. Es kommt jedoch vor, dass Versicherer bei beiden Fahrzeugen beim selben Versicherer noch bessere Einstufungen als SF ½ anbieten. Ein Nachteil von dieser Regelung ist, dass ein Fahrer somit keine eigenen Rabattjahre sammelt. Hierfür besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu überschreiben. Es können allerdings nur die Jahre überschrieben werden, die auch tatsächlich erfahren wurden. Bestehen fünf unfallfreie Jahre, dann werden fünf Jahre überschrieben und der Rest an schadenfreien Jahren verfällt.
Weitere Möglichkeiten für günstigere Einstufungen der KFZ Versicherung
Zusätzlich zu der Zweitwagenregelung gibt es noch weitere Möglichkeiten, günstige Einstufungen im Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Bei vielen Versicherern erlangen Fahranfänger die Einstufung in SF ½, wenn diese ein Fahrsicherheitstraining absolvieren.
Es gibt für Lebens- und Ehepartner auch die Partnerregelung in denselben SF-Klassen. Für jeden ist ein besserer Schadenfreiheitsrabatt erstrebenswert, doch dieser variiert bei den einzelnen Versicherern. Es schadet in jedem Fall nicht, wenn ein unabhängiger und umfangreicher Vergleich der Angebote durchgeführt wird. Was bei der Zweitwagenregelung noch hinzu kommt ist, dass Sachschäden durch den Zusammenstoß von beiden versicherten Fahrzeugen in der Regel nicht durch die Versicherungen abgedeckt werden. Sollte der Nachwuchs mit dem eigenen Fahrzeug gegen das Fahrzeug der Eltern fahren, dann müssen beide den Schaden selbst tragen.
KFZ Versicherungsvergleich 