Abweichende Halterschaft

Abweichende Halterschaft

Der Begriff abweichende Halterschaft bezeichnet einen Zustand in der Kfz-Versicherung, bei dem der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person wie der Fahrzeughalter ist. Mit dieser Abweichung gehen Versicherer der Branche unterschiedlich um, sodass es hier zu höheren Beiträgen ebenso wie zu einem Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages kommen kann.

Die abweichende Halterschaft findet in der Praxis häufige Anwendung. Ein klassischer Fall sind beispielsweise Familien, wo sich der Sohn bzw. die Tochter erstmals ein Auto leistet und somit zu Fahrzeughalter wird, ein Elternteil jedoch selbst nicht fährt und somit möglicher über viele Jahre hinweg keinen Schaden mit einem Kfz anrichten konnte. In diesem Fall erfolgt die Einstufung des Elternteils in der Versicherung zu einem deutlich günstigeren Tarif, als es der Nachwuchs aufgrund seiner schadenfreien Jahre erreichen könnte.

Abweichende Halterschaft bei Kfz-Versicherungen

Um ein Auto bei der Kfz Zulassungsstelle anmelden zu können, ist ein Versicherungsschutz für das entsprechende Auto zwingend nachzuweisen. Der Gesetzgeber schreibt bei dieser Regelung allerdings nicht vor, dass der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflicht bzw. einer ergänzenden Teilkasko oder Vollkasko zwingend die gleiche Person wie der Fahrzeughalter sein muss. Sind hier zwei oder noch mehr Personen beim Versichern des Fahrzeugs beteiligt, liegt die sogenannte abweichende Halterschaft vor. Die Abgrenzung zwischen Halter und Versicherungsnehmer ist auf den ersten Blick einfach nachzuvollziehen und wird z. B. gerne für Fahranfänger genutzt, bringt jedoch auch mancherlei Tücken mit sich.

Die abweichende Halterschaft - grundlegende Begriffe und Definitionen

Bei einem Großteil der Fahrzeuge im deutschen Straßenverkehr ist die Situation eindeutig geklärt: Eine Person erwirbt ein Auto, das sie auch regelmäßig nutzt und auf ihren Namen zulässt. Der Besitzer und Halter des Fahrzeugs sind somit ein und dieselbe Person. Üblich ist zudem, dass der Halter zum Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung wird, indem er für das entsprechende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht bzw. eine Teilkasko oder Vollkasko abschließt.

Wird eine andere Person zum Versicherungsnehmer, weicht dieser folglich vom Halter ab. Aus diesem Verhältnis lässt sich noch nicht herleiten, wer das Fahrzeug hauptsächlich nutzt. Komplizierter kann sich die Situation gestalten, wenn der Halter nicht identisch mit dem Besitzer des Fahrzeugs ist. Hier wird genauer auf die sogenannte Verfügungsgewalt geschaut. Als Verfügungsgewalt wird die Möglichkeit bezeichnet, regelmäßig auf das entsprechende Fahrzeug zurückgreifen zu können, also die klassische Eigenschaft, die man dem Fahrzeughalter zuschreibt. Umgekehrt kann eine andere Person ein Auto gekauft haben, z. B. ein Elternteil für ein volljähriges Kind, wodurch sie zu einem Eigentümer ohne zwingende Verfügungsgewalt wird.

Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler in der Kfz-Haftpflicht bzw. Teilkasko oder Vollkasko abweichen können. So kann sich der Halter zur Abbuchung der Versicherungskosten von seinem Konto einverstanden erklären, ohne dass er deshalb gleich als Versicherungsnehmer auftritt.

Für wen eine abweichende Halterschaft lohnt

Die abweichende Halterschaft ist eine beliebte Vertragsoption für Fahranfänger. Diese bringen aufgrund der fehlenden Erfahrungen im Straßenverkehr große Risiken für die Versicherer mit sich, weshalb die Beiträge in Kfz-Haftpflicht und den Kaskoversicherung zunächst sehr hoch ausfallen. Durch die abweichende Halterschaft wird dieser Umstand verhindert.

Als Versicherungsnehmer tritt in diesem Fall ein fahr erfahrener Elternteil auf, dass das Auto als Zweitwagen anmeldet. Der Nachwuchs bleibt in dieser Situation Halter und besitzt die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, formal versichern jedoch die Eltern des Wagnis. Ob sie beim Versichern die Kosten für Haftpflichtschutz, Teilkasko oder Vollkasko selbst zahlen oder dies der Fahranfänger macht, ist innerhalb der Familie abzuklären. Auch in anderen Fällen kann sich eine abweichende Halterschaft lohnen, z. B. zwischen Eheleuten oder bei eingetragenen Partnerschaften. Hier muss nicht zwingend ein Fahranfänger gegeben sein, in jedem Fall wird durch die Entscheidung für die abweichende Halterschaft eine Kostenersparnis beim Versichern angestrebt.

Die abweichende Halterschaft in der modernen Kfz-Versicherung

Angabe des abweichenden Halters im Kfz Versicherungsvergleich Sowohl in der Kfz-Haftpflicht wie bei Kaskoversicherungen sehen die Autoversicherer in Deutschland die abweichende Halterschaft eher ungern. Grund hierfür ist zum einen, dass sie mit dem Versicherungsnehmer und dem abweichenden Halter zwei potenzielle Ansprechpartner besitzen, was die Regulierung von Schäden verkompliziert. Zum anderen wissen die Versicherungen, dass die Regelung gerne durch Fahranfänger ausgenutzt wird, was für die Gesellschaft höhere Schadensrisiken bei geringeren Beitragseinnahmen durch die Zweitwagenregelung bedeutet. Genau aus diesem Grund entscheiden sich manche Gesellschaften dafür, bei der abweichenden Halterschaft einen Malus anzurechnen, den regulären Jahresbeitrag also um einen bestimmten Faktor zu erhöhen.

Nicht jede Autoversicherung bestraft die abweichende Halterschaft auf diese Weise, bei manchen Gesellschaften fällt der Malus zudem gering aus und macht einen Vertragsabschluss weiterhin lohnenswert. Bei einem Vergleich der Kfz-Versicherungen im Vergleichsrechner  sollte gezielt geschaut werden, wie verschiedene Versicherer mit der Situation abweichender Halter und Versicherungsnehmer umgehen. Da eventuell von einer Zweitwagenregelung profitiert werden soll, ist für eine kostenoptimierte Absicherung also sogar der Anbieterwechsel für das Erstfahrzeug ein lohnenswerter Schritt. Umfangreiche Informationen und der rechnerische Vergleich helfen hier bei der optimalen Entscheidung.

Den meisten Versicherungsgesellschaften ist das Risiko durch die abweichende Halterschaft bewusst, weshalb einige Konzerne sie gänzlich nicht erlauben - nicht nur die potenziell höhere Gefahr von Schäden durch einen unerfahrenen Fahrzeughalter soll auf diese Weise gebannt werden. Die Situation selbst kann Versicherungstechnisch zudem noch komplizierter werden, wenn der regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs weder der Versicherungsnehmer noch der Halter des Kfz ist. All diese Probleme fließen in die Tarifierung der meisten Versicherer im Kfz ein und sorgen dafür, dass die abweichende Halterschaft meist mit etwas höheren Jahresbeiträgen eingestuft wird, sofern ein entsprechender Tarif überhaupt angeboten wird. Schränkt sich im Umkehrschluss die Zahl der Fahrenden mit dem Kfz ein, beispielsweise nur auf den Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartnern, kann bei vielen Versicherern mit Abschlägen im Jahrestarif gerechnet werden.