Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug

Der Folgeprämienverzug bezeichnet eine Situation, in der der Versicherungsnehmer seine fällige Kfz-Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt. Wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, tritt ein Verzug ein, der verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Kfz-Versicherungsprämie ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherungsgesellschaft zahlt, um den Versicherungsschutz für sein Fahrzeug aufrechtzuerhalten. Wenn der Versicherungsnehmer es versäumt, die Prämie rechtzeitig zu bezahlen, kann dies zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Ein Folgeprämienverzug kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz vorübergehend ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug während dieser Zeit nicht mehr gegen Schäden oder Unfälle versichert ist. Im Falle eines Schadens oder Unfalls müsste der Versicherungsnehmer selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Eine vorübergehende Aussetzung des Versicherungsschutzes kann auch zu zusätzlichen Gebühren oder Strafen seitens der Versicherungsgesellschaft führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Folgeprämienverzug nicht nur finanzielle Konsequenzen hat, sondern auch langfristige Auswirkungen haben kann. Wenn der Versicherungsnehmer wiederholt in Verzug gerät, kann die Versicherungsgesellschaft das Recht haben, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer Schwierigkeiten hat, eine neue Versicherung abzuschließen oder höhere Prämien bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen zahlen muss.

Um einen Folgeprämienverzug zu vermeiden, ist es wichtig, die Zahlungstermine und -modalitäten genau zu kennen und die Kfz-Versicherungsprämien fristgerecht zu begleichen. Es kann hilfreich sein, automatische Zahlungen einzurichten oder Erinnerungen zu setzen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen rechtzeitig erfolgen.

§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie

(1)Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. 2Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.

(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

(3) 1Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. 2Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. 3Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.

Was besagt der § 38?

Folgeprämienverzug

Wenn der Versicherungsnehmer eine fällige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich eine Zahlungsfrist setzen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn sie den genauen Betrag der ausstehenden Prämie, Zinsen und Kosten angibt und die rechtlichen Konsequenzen beschreibt, die eintreten, wenn die Frist abläuft. Bei mehreren Verträgen müssen die Beträge separat angegeben werden. Wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Frist eintritt und der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten im Verzug ist, ist der Versicherer nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Der Versicherer kann nach Ablauf der Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge im Verzug ist. Die Kündigung kann so gestaltet werden, dass sie mit Ablauf der Frist wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt hat. Bei der Kündigung muss der Versicherungsnehmer explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristsetzung verbunden wurde, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist bezahlt. Die Regelung in Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.

Tipps zur Vermeidung von Folgeprämienverzug

Regelmäßige Überprüfung der Versicherungsunterlagen und Zahlungstermine

Es ist wichtig, regelmäßig die Versicherungsunterlagen zu überprüfen und die Zahlungstermine im Auge zu behalten. Stellen Sie sicher, dass Sie die genauen Fälligkeitsdaten für Ihre Versicherungsprämien kennen und markieren Sie diese in Ihrem Kalender oder setzen Sie Erinnerungen auf Ihrem Mobiltelefon.

Automatische Zahlungen einrichten

Eine Möglichkeit, den Folgeprämienverzug zu vermeiden, besteht darin, automatische Zahlungen einzurichten. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit, die Prämien automatisch von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zahlungen rechtzeitig und ohne Ihr aktives Zutun erfolgen.

Erinnerungen einstellen

Wenn Sie keine automatischen Zahlungen einrichten möchten, können Sie Erinnerungen einstellen, um sich an die Zahlungstermine zu erinnern. Verwenden Sie beispielsweise eine Kalender-App oder eine Aufgabenliste, um sich an die Prämienzahlungen zu erinnern. Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit haben, um die Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum zu tätigen.

Änderung der Zahlungsweise

Eine weitere Möglichkeit, den Folgeprämienverzug zu vermeiden, besteht darin, die Zahlungsweise anzupassen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, größere halbjährliche oder jährliche Prämienbeträge auf einmal zu zahlen, sprechen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit, auf monatliche Prämienzahlungen umzustellen. Dadurch können Sie die Belastung auf kleinere monatliche Beträge verteilen.

Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft

Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben oder Probleme bei der Zahlung der Prämien auftreten, ist es wichtig, frühzeitig mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach möglichen Lösungen oder alternativen Zahlungsvereinbarungen, um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz aufrechterhalten wird.