Grüne Versicherungskarte

Grüne Versicherungskarte

Die grüne Karte ist eine Art Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die der Fahrzeugführer insbesondere bei Fahrten im internationalen Ausland brauchen kann. In der EU und einigen weiteren Staaten, die dem internationalen Abkommen des grüne Karte Systems angehören, hat die Grüne Karte heute keine große Bedeutung mehr.

Die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr wird der Einfachheit halber oft auch nur als grüne Versicherungskarte bzw. umgangssprachlich als grüne Karte bezeichnet. Dabei begründet sich die Bezeichnung auf der Tatsache, dass Fahrzeugführer bei Fahrten ins Ausland bis 1965 einen Versicherungsnachweis bei sich zu führen hatten, den es in Form einer grünen Karte gab. Dieser hat in den Staaten Gültigkeit, die sich zu einem Abkommen namens „Grüne Karte Abkommen“ zusammengeschlossen hatten.

Die Funktion der Versicherungskarte ist dabei in erster Linie der Nachweis bzw. eine Art Deckungszusage für mögliche Schäden und Unfälle, wenn der Fahrzeugführer mit seinem Kraftfahrzeug das Land verlässt, in dem das Fahrzeug versichert ist.

Wichtige Informationen
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) wurde bisher auf grünem Papier gedruckt. Ab dem 1.1.2021 wird diese nur noch auf weißem Hintergrund gedruckt. Die ehemals Grüne Karte wird nur noch auf weißem Papier gedruckt, behält jedoch den Namen und Gültigkeit bei. Sollte Ihnen Ihre Kfz-Versicherung bisher noch nicht ausgestellt haben, erhalten Sie die ehemals Grüne Karte einfach und schnell unter der bisherigen Bezeichnung von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Die bestehende Internationale Versicherungskarte (IVK) auf grünem Papier behält weiterhin ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf.

Versicherungsschutz über die grüne Versicherungskarte im Ausland

Für Fahrten in Deutschland ist es nicht notwendig, vom Versicherer eine internationale Versicherungskarte bei sich zu führen. Doch kommt es im Ausland zu einem Unfall, wird Ihnen der Versicherungsschutz und die kompetente Abwicklung nur anhand der grünen Karte zuteil. Sie sind verpflichtet, diese im Ausland mit sich zu führen und sie im Auto aufzubewahren. Die grüne Karte wird Ihnen direkt von Ihrem Versicherer ausgestellt und sofort nach der Beantragung per Post zugestellt. Für die grüne Versicherungskarte entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und Sie sind gefeit, sollte es im Urlaub oder bei anderen Fahrten im Ausland zu einem Unfall kommen. Die grüne Karte muss identisch auf Ihr Fahrzeug ausgestellt und nicht älter als 1 Jahr sein. Mehr über die internationale Versicherungskarte, die Abwicklung beim Unfall im Ausland, sowie die Kostenübernahme von deutschen Versicherungen bei Schäden im Ausland erläutern wir Ihnen auf unseren Seiten. Jeder Autofahrer kann die internationale Versicherungskarte bei seinem Versicherer einfordern und so für optimalen Versicherungsschutz und eine unbürokratische Abwicklung nach einem Unfall im Ausland sorgen. Um wirklich sicher zu reisen und nicht nur Schäden beim Unfallgegner, sondern auch Unfallfolgen von denen die eigene Familie betroffen ist finanziell zu kompensieren, sollten Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden. Diese müssen Sie so wählen, dass sie auch bei einem Unfall im Ausland zahlt und nicht nur dann Versicherungsschutz gewährleistet, verunfallen Sie bei Fahrten auf deutschen oder europäischen Straßen.

Am besten vergleichen Sie direkt bei uns unterschiedliche Versicherungen kostenlos miteinander und finden heraus, bei welcher Unfallversicherung Sie hohe Leistungen zu fairen Konditionen erhalten und sich so optimal für einen Unfall im Urlaub absichern. Warum Sie die grüne Karte als internationale Versicherungskarte von Ihrem Versicherer, sowie eine adäquate und im Ausland gültige Unfallversicherung haben müssen erfahren Sie, informieren Sie sich hier in unseren Tipps und Ratschlägen. Ohne grüne Versicherungskarte machen Sie sich im Ausland strafbar und können nicht nur nach einem Unfall, sondern auch im Zuge einer Verkehrskontrolle belangt und mit einem Bußgeldbescheid bedacht werden. Die Verpflichtung zur grünen Karte ergibt sich aus den Abkommen der Länder, welche eine unbürokratische Abwicklung von Ausländern die einen Unfall verursachen wünschen. Im Urlaub sind Sie der Ausländer und sollten dafür sorgen, dass Ihr Versicherungsschutz zu Ihrer Reise passt. Die internationale Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrer Haftpflicht und müssen dazu keine Vollkasko oder Teilkasko Versicherung besitzen. In Kombination mit einer Unfallversicherung haben Sie sich dafür entschieden, hohe Leistungen Ihrer Versicherungen für den Aufenthalt im Ausland zu wählen und bei einem Unfall eine komplikationslose und unproblematische Abwicklung der Formalitäten zu gewährleisten. Wir beraten Sie gerne über die grüne Versicherungskarte und zur Unfallversicherung, die Ihnen natürlich nicht nur beim Unfall im Ausland Vorteile verschafft und zum günstigen Tarif zu finden ist.

Die grünen Karten der Versicherungen und ihre Bedeutungen

Beispielsweise ist die grüne Karte in Italien oder Spanien zur Einreise nicht notwendig. Wohl aber wird sie von Ihnen verlangt, sind Sie in einen Unfall verwickelt. Es ist daher immer sicherer, die internationale Doppelkarte bei allen Fahrten im Ausland mit sich zu führen und sich nicht darauf zu verlassen, dass Ihnen auf Reisen nichts passiert. Die internationale Versicherungskarte gewährt in all den Ländern Haftpflichtschutz, welche an die Abwicklung der Versicherer angeschlossen sind. Obendrein vermeidet sie Misstrauen und führt dazu, dass bei anfallenden Schäden in der Haftpflicht eine beschleunigte Abwicklung der Kostenübernahme möglich ist. Allerdings gilt die bekannte grüne Versicherungskarte der Kfz-Versicherung nicht in allen Ländern. Reisen Sie beispielsweise im Kosovo ein, müssen Sie zwar für die Durchreise durch verschiedene Länder auf Ihrer Fahrt eine internationale Versicherungskarte bei sich führen, bei der Einreise in den Kosovo aber eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Da die grüne Karte die Unfallversicherung nicht einschließt und nur für Schäden im Rahmen der Haftpflicht aufkommt, sollten Sie auf eine separate Unfallversicherung für Ihren Aufenthalt im Ausland auf keinen Fall verzichten und bei der Entscheidung darauf achten, welchen Gültigkeitsrahmen die Versicherungen im Bereich Unfallversicherung aufweisen. Bei uns können Sie einen kostenlosen Online Vergleich der einzelnen Versicherungen durchführen und so nicht nur die Haftpflicht mit der kostenlosen grünen Karte für Ihre Fahrten ins Ausland, sondern auch den Versicherungsschutz der Unfallversicherung in direkter Gegenüberstellung betrachten. Wir zeigen Ihnen worauf es im Ausland ankommt und mit welchen Versicherungen Sie gut beraten sind und eine schnelle, komplikationslose und kompetente Abwicklung nach einem Unfall gewährleisten können. Reisen Sie nie in dem Glauben, Ihnen würde im Ausland nichts passieren können. Sicherer ist es, im Schadensfall auf eine kompetente und zeitnahe Abwicklung zu bauen und die Dokumente der notwendigen Versicherungen immer bei sich zu führen. Können Sie die internationale Versicherungskarte beim Unfall vorweisen, werden Sie von der Polizei zuvorkommend behandelt und sorgen für eine Abwicklung, bei der der Unfallgegner auch in entfernteren Ländern nicht lange auf die Kostenerstattung von Ihrer Versicherung warten muss. Wir weisen Sie darauf hin, dass die grüne Versicherungskarte nicht dauerhaft gültig ist und vernichtet werden muss, sobald Sie Ihr Auto verkaufen und ein neues Fahrzeug anmelden. Daher sollten Sie vor der Abreise prüfen, ob Ihre internationale Versicherungskarte noch den Auflagen an die grüne Karte entspricht und so eine einfache und zeitnahe Deckung bei allen Haftpflicht Schäden gewährleistet. Wollen Sie wirklich sicher gehen, sollten Sie neben der grünen Karte auch einen Unfallbericht in doppelter Ausführung mit sich führen. Sie können diesen neben der grünen Karte im Handschuhfach aufbewahren und so nach einem Unfall vermeiden, dass ungeklärte Ursachen die Zahlung verhindern. Auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, verzichten Sie nicht auf den Unfallbericht und sichern sich vor Forderungen ab, welche von gegnerischen Versicherungen bei Ihnen zu Hause eintreffen könnten. Vor allem im Ausland müssen Sie mit Bedacht handeln und sollten in keinem Fall nervös werden, sind Sie in einen Unfall verwickelt. Auch wenn Sie im Besitz der internationalen Versicherungskarte, welche auch grüne Versicherungskarte genannt wird sind, geben Sie einen nicht verschuldeten Unfall nicht zu und nutzen den Unfallbogen, um den Hergang für sich, Ihren Versicherer, sowie in doppelter Ausführung für den Unfallgegner plausibel und der Wahrheit entsprechend aufzuzeigen.

Die grüne Versicherungskarte in Kombination mit einer Unfallversicherung

Im Inland gestaltet sich die Abwicklung mit dem Versicherer immer einfacher als im Ausland. Haben Sie die grüne Versicherungskarte angefordert, können Sie in allen Ländern Europas und in den Mittelmeeranrainer-Staaten ohne Sorge reisen und sich immer auf eine zeitnahe Abwicklung von Schäden verlassen. Um den Versicherungsschutz zu erhöhen und auch für Personenschäden außerhalb der Haftpflicht abgesichert zu sein, fragen Sie bei Ihrem Versicherer am besten gleich nach einer Unfallversicherung oder nutzen unseren Vergleich, um Versicherungen in diesem Bereich zu vergleichen. Eine leistungsstarke Unfallversicherung können Sie günstig wählen und sich somit für Versicherungsschutz entscheiden, welcher in Kombination mit der internationale Versicherungskarte vollwertig und im In- und Ausland überzeugend ist. Auch wenn Sie im Inland bisher auf eine Unfallversicherung verzichtet haben und mit einem gewissen Grundrisiko gereist sind, sollten Sie beim Urlaub im Ausland trotz aller Freude auf die bevorstehende Reise nicht vergessen, die grüne Versicherungskarte mit sich zu führen und eine Unfallversicherung abzuschließen.

Damit Sie für den Versicherungsschutz keine hohen Mehrkosten in Kauf nehmen müssen, bieten wir Ihnen den Versicherungsvergleich zur Unfallversicherung und geben Ihnen die Möglichkeit, unterschiedliche Versicherer zu vergleichen und so herauszufinden, welche Versicherungen für Sie von großer Relevant und entsprechend Ihrer Kriterien überzeugend sind. Sicherlich haben die meisten von Ihnen den Begriff grüne Versicherungskarte schon einmal gehört und wissen auch ,dass diese für den Versicherungsschutz im Ausland sorgt. Doch was es mit der grünen Karte wirklich auf sich hat, welche Schäden nach einem Unfall übernommen werden und wie sich der Umgang durch die internationale Versicherungskarte gestaltet, erfahren Sie bei uns und können sich auf die Beantwortung aller aufkommenden Fragen verlassen. Die grüne Versicherungskarte hat ihren Namen daher, dass sie in einer grünen Farbe erscheint und alle relevanten Daten der Versicherer enthält.

Fazit: Mit uns reisen Sie sicher und finden heraus, was es mit der grünen Karte zum Versicherungsschutz im Ausland auf sich hat und worauf Sie noch achten müssen, auch wenn Sie Ihre internationale Versicherungskarte bei sich führen. Möchten Sie Ihr Auto neu versichern und den Versicherer wechseln, können Sie direkt bei der Anmeldung bei den gewählten Versicherungen die internationale Versicherungskarte anfordern und Sie somit zur Hand haben, benötigen Sie den Versicherungsschutz Ihrer grünen Karte im Ausland. Da die grüne Versicherungskarte keinen Unfallschutz im Sinne einer Unfallversicherung bietet, verzichten Sie, wir können es Ihnen nur empfehlen, niemals auf eine zusätzliche Unfallversicherung. Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Unfallversicherung und grünen Karte, mit der Sie einen sorgenfreien Aufenthalt im Ausland genießen und bei einem Unfall sicher sein können, dass die Abwicklung der gemeldeten Schäden durch die internationale Versicherungskarte und die Schadenaufnahme durch die Polizei beschleunigt wird. Damit Sie auch bei eigenen Unfallschäden versichert sind und vom Versicherungsschutz und den Leistungen einer Unfallversicherung profitieren, sollten Sie verschiedene Versicherer mit besonders hohen Leistungen im Ausland vergleichen und hierfür unseren Online Versicherungsvergleich wählen.

Heute wird die grüne Karte in der Regel bei Fahrten im EU Ausland nicht mehr als Notwendigkeit angesehen, da sie durch das Kennzeichenabkommen praktisch abgelöst wurde. Beim Kennzeichenabkommen der europäischen Länder zählt inzwischen das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs als Nachweise für die Haftpflichtversicherung. Trotz der nicht mehr bestehenden Pflicht, die Grüne Karte bei Fahrten ins EU Ausland mitzuführen, empfehlen Versicherungsgesellschaften teilweise dennoch die Mitnahme. Bei Unfällen im EU Ausland soll die Grüne Karte nämlich die Abwicklung der Formalitäten erleichtern.

Wenn Sie für einen Aufenthalt oder eine Reise ins EU Ausland eine Grüne Karte haben möchten, ist diese auf Nachfrage bei Ihrem Haftpflichtversicherer erhältlich. In Fahrzeugen von Mietwagenfirmen ist die Grüne Karte in der Regel Bestandteil der an Bord befindlichen Papiere.

Das Grüne-Karte-System

Das internationale grüne Versicherungskarten-System basiert auf die UNO-Empfehlung von 1949 Nr. 5 vom 25. Januar 1949 und umfasst derzeit 48 Länder.

  • Albanien
  • Andorra
  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Iran
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland (für Unfälle ab 01.01.09) RUS
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien/ Montenegro
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Weißrussland
  • Zypern

Wer ist zuständig wenn man einen Schaden melden muss?

Die für Deutschland zuständige Einrichtung zur Abwicklung ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK). Der Verein „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. www.gruene-karte.de/de/unfallmeldung/