Mietwagenversicherung

Mietwagenversicherung

Unter einer Mietwagenversicherung versteht man den Schutz, den die Kfz-Versicherung im Rahmen des Kaskovertrages übernimmt, demnach sind Schäden, die sich im Rahmen der normalen Haftpflichtversicherung ergeben, abgedeckt. Doch Vorsicht, genau hier liegt das Problem! Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Mietwagen auszuleihen, sollten Sie sich zuvor folgende Fragen stellen, wenn Sie, im Falle eines Falles kein böses Erwachen erleben möchten.

  • Welche Schäden schließt die im Mietwagen Angebot enthaltene Versicherung mit ein?
  • Beinhaltet die Versicherung Vollkasko und Diebstahlschutz?
  • Welche Höhe hat die Selbstbeteiligung?

Da eine Mietwagenversicherung in aller Regel nur einen Haftpflichtschutz beinhaltet, ist es ratsam über den Abschluss von Zusatzversicherungen nachzudenken.

Beim Abschluss eines Mietwagenvertrages sollten Sie also immer peinlich genau prüfen, welche Versicherungsleistungen im Rahmen der KFZ Mietwagenversicherung abgedeckt sind und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abschließen, auch wenn dies höhere Kosten verursacht, denn sehr oft werden Sie von den Mitarbeitern einer Mietwagenfirma nicht auf das Risiko beim Fehlen einer entsprechenden Zusatzversicherung hingewiesen. So tragen Sie ein hohes Risiko, sollte der Mietwagen gestohlen oder bei einem Unfall erheblich beschädigt werden. Dies trifft sie um so härter, je wertvoller das gemietete Fahrzeug ist. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich auf jeden Fall beim Anmieten eines Fahrzeuges eine Vollkaskoversicherung zu wählen, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich eine Haftungsbeschränkung über einem gewissen, "tragbaren" Betrag, vereinbart ist. Sollten Sie also einen Fahrzeug anmieten wollen, müssen Sie sich ganz detailliert über die Konditionen des Versicherungsschutzes informieren.

Fahrzeuge im Ausland mieten

Auch beim Anmieten von Fahrzeugen im Ausland ist äußerste Vorsicht geboten, will man nicht im Nachhinein auf einem Berg von Kosten und Ärger sitzen bleiben. Es wurde bereits vielfach festgestellt, dass manche Haftpflichtversicherungen im Ausland zu niedrige Deckungssummen für Schäden ansetzen. Deshalb ist auch hier anzuraten, eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Im Idealfall schließen Sie, vor Antritt der Reise, eine sogenannte Traveller Police ab, bei der immer dann eine deutsche Versicherungsgesellschaft eintritt, wenn entstandene Schäden nicht mehr von der ausländischen Versicherung gedeckt werden. Mit einer solchen Traveller Mietwagenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und haben weltweiten Versicherungsschutz.