Schutzkosten sind sogenannte Sekundärschäden

Schutzkosten sind sogenannte Sekundärschäden die an einer versicherten Sache entstehen können. Diese entstehen grundsätzlich unabhängig von den Primärschäden. Primärschäden sind etwa der Blitzeinschlag im Haus oder ein Brand in der Wohnung. Die Sekundärschaden sind Kosten, die immer dann anfallen, wenn im Schadensfall Einrichtungselemente oder Gegenstände verändert, bewegt oder anderweitig zur Schadensminderung vor weiterer Einwirkung geschützt werden müssen. Zwar entsteht in der Regel der größte Schaden durch die Primärschäden, gleichwohl ist es sinnvoll, auch die Schutzkosten mit in die Versicherungsleistung mit einzubeziehen.

Wird beispielsweise durch einen Sturm das Dach eines Gebäudes teilweise abgedeckt, so ist der durch den Sturm angerichteten Schaden der Primärschaden, welcher regelmäßig von der Versicherungsleistung gedeckt ist. Muss dann jedoch das teilweise abgedeckte vorerst provisorisch durch einen Dachdecker mit einer Folie geschützt werden bis die endgültige Reparatur stattfinden kann, so entsteht hierdurch ein Sekundärschaden, genauer entstehen hierbei Schutzkosten.

Die gesetzliche Situation ist in diesen Fällen grundsätzlich Versicherungsnehmerfreundlich. Denn dem Grunde nach sind Schutzkosten nach § 8 Absatz 1 der allgemeinen Hausrats - Versicherungsbedingungen (AHB 2010) von der Versicherungsleistung abgedeckt. Allerdings handelt es sich hierbei um dispositives Recht, mit der Folge, dass es dem Versicherer die Möglichkeit offen steht, hiervon im Vertrag zuungunsten des Versicherungsnehmers abzuweichen. Die Kosten können hierbei einerseits der Höhe nach begrenzt sein. Andererseits ist es jedoch auch möglich, dass in ihrer zeitlichen Ausdehnung begrenzt sind.