Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht als Geschädigter

Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht als Geschädigter?

Die Frage: Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht? dürfte im Regelfall eigentlich gar nicht entstehen, denn bereits bei dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhält man für das Fahrzeug einen vorläufigen Versicherungsschein ausgehändigt, der einen sofortigen Versicherungsschutz garantiert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kasko- und Insassenversicherung abzuschließen. Doch trotz aller abgeschlossenen Versicherungen kommt es doch häufig vor, dass bei bestimmten Fällen, die Kfz-Versicherung leider nicht zahlt. Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht? - Diese Frage liegt häufig darin begründet, dass ein Unfall oder ein anderweitiger Schadensfall im Straßenverkehr nicht wirklich eindeutig geklärt werden kann. Auf der einen Seite ist diese Versicherung dafür da, einen Versicherungsnehmer bei einem drohenden Schadensersatz zu entlasten, doch auf der anderen Seite zahlen Versicherungen bekannterweise auch sehr ungern.

Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht?

Sieht eine Kfz-Versicherung bei einem Unfall nicht direkt eine Schuld bei dem Versicherungsnehmer, wird eine Zahlung erstmal nicht vorgenommen. Um die Schuldfrage letztendlich zur vollsten Zufriedenheit aller zu klären, kann häufig nur noch ein Gutachter hinzugezogen werden.
Besitzt der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls keinen aktuellen Führerschein, wird eine Zahlung in jedem Fall von der Versicherung abgelehnt. Ein weiterer Punkt im Hinblick auf die Frage:" Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht?" sind ohne Frage die Reifen. Je nach Jahreszeit ist es äußerst wichtig, die Reifen ordnungsgemäß zu wechseln und darauf zu achten, dass diese noch über eine ausreichende Profilstärke verfügen. Sollte dem nicht so sein, wird die Kfz-Versicherung im Schadensfall eine Zahlung nicht tätigen.
Ebenfalls von hoher Wichtigkeit sind sicherlich abgeschlossene Rabatte, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Hier sollte genauestens geschaut werden, um welche Rabatte es sich handelt. Wurde beispielsweise der sogenannte 'Lady-Tarif' abgeschlossen, aber bei einem Unfall wird festgestellt, dass ein Mann das Fahrzeug gefahren ist, lehnt die zuständige Versicherung in jedem Fall eine Zahlung ab. Damit dieser Fall nicht eintritt, sollte genau auf die gewählten Rabatte geachtet werden.

Wie kann sich ein Geschädigter verhalten?

Die Frage "Wann zahlen Kfz-Versicherungen nicht?" dürfte sich eigentlich gar nicht stellen, denn grundsätzlich ist die Versicherung dazu verpflichtet, die Leistungen im Schadensfall zu übernehmen. Sie kann jedoch gegebenenfalls nach erfolgter Zahlung Regressansprüche stellen. Dadurch wird in jedem Fall eine Mitschuld an dem Unfall angedeutet und ein Teil des Schadensersatzes kann zurück gefordert werden. In vielen Fällen ist meistenteils der Gang zu einem Anwalt der richtige Weg. Ein Verkehrsrechtsschutz wäre hierbei sehr von Vorteil, um die entstehenden Anwalts- und Prozesskosten abzudecken.