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Wann wird von einem Personenschaden gesprochen
Von einem Personenschaden wird gesprochen, wenn ein Mensch durch einen Unfall verletzt, in seiner Gesundheit geschädigt oder gar getötet wurde. Allerdings kann es sich bei einem Personenschaden nicht ausschließlich nur um körperliche Verletzungen handeln, sondern auch um psychische wie beispielsweise ein Unfalltrauma oder Angstzustände.
Während sich Sachschäden in der Regel einfach und schnell kalkulieren lassen und darüber hinaus übersichtlich gehalten sind, gilt ein Personenschaden generell als ein unsicherer Aspekt da eventuell entstehende Folgeschäden im Voraus weder finanziell festgehalten noch kalkuliert werden können. Bei den Folgeschäden kann es sich einerseits um Krankheit und andererseits aber auch um Invalidität handeln, wenn man von dem Todesfall absieht. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig bereits im Vorfeld ausreichend abgesichert zu sein insbesondere gegen eigene Personenschäden.
Damit Sie sich aber auch andere Personen im Fall eines Personenschadens gegen die finanziellen Folgen absichern können, bietet der Versicherungsmarkt gleich mehrere Produkte an. So können Sie sich mit einer Unfallversicherung gegen die Folgen eines eigenen Personenschadens absichern. Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen werden die Ansprüche aus Personenschäden abgedeckt, die wiederum von Dritten geltend gemacht werden können.
Welche Ansprüche können bei Personenschäden entstehen?
- die sogenannten Heilkosten, die sich aus Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, Arztbehandlung und Medikamenten zusammensetzen
- die Folgekosten zu denen Kosten für orthopädische Hilfsmittel wie Krücken, Prothesen, Rollstuhl u.ä. ebenso gehören wie spezielle Diäten und Pflegepersonal
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall aber auch entgangene Gewinne beispielsweise bei Selbstständigen
- Beerdigungskosten im Fall des Todes
Oft gehören auch zum Leistungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung Umschulungen, die notwendig werden aufgrund einer Berufsunfähigkeit durch den Unfall oder eventuelle Umbaumaßnahmen der Wohnung.
Durch Personenschäden können die entstehenden Folgekosten sehr teuer werden. Deshalb sollten Sie besonders auf eine ausreichende Deckungssumme achten vor allem bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Gesetzgeber schreibt zwar eine Mindestdeckungssumme je geschädigter Person von 2,5 Mio. Euro vor allerdings sollten Sie diese wenn möglich erhöhen. Denn sollte ein Unfallgeschädigter zum Beispiel einen Schadensanspruch in Form einer lebenslangen Rentenzahlung geltend machen dann wird die vorgegebene Mindestdeckungssumme kaum ausreichen sein.
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