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Welche Versicherung zahlt den Schaden bei Vandalismus

Der Lack ist zerkratzt, die Reifen sind zerstochen, die Scheiben eingeschlagen, diese Szenarien sind für Autobesitzer aus mehreren Gründen ein Alptraum. Denn neben den offensichtlichen Unannehmlichkeiten, die mit diesen Schäden einhergehen, schwebt die eine Frage über allem: Vandalismus Schaden - Wer zahlt?

Die Versicherungsart entscheidet

Vandalismus VersicherungDie Wunschantwort der Fahrzeughalter auf die Frage Vandalismus Schaden - Wer zahlt? lautet: Die Versicherung.

Wie zahlt die Vollkasko bei Vandalismus?

Sollte ein Vollkaskoschutz bestehen, erfüllt sich der Wunsch des Versicherten in der Regel. Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung kommt die Vollkaskoversicherung in diesem Fall für den gesamten Schaden auf. Allerdings: Der Betrag, den die Versicherung für die Reparatur zahlt, muss in einem gesunden Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. Entscheidend ist der sogenannte Zeitwert (wie lange läuft das Fahrzeug noch und welcher Wert ergibt sich daraus?). Die Versicherung zahlt maximal diesen Betrag. Ist der Schaden höher als der Zeitwert des Fahrzeugs, bleibt der Versicherte auf der Differenz sitzen.

Wie zahlt die Teilkasko bei Vandalismus? - komplizierten Regelungen bei der Teilkasko

VandalismusDie Teilkasko kommt hingegen nur für bestimmte Vandalismusschäden auf. Abzüglich der Selbstbeteiligung zahlt die Teilkasko die Reparatur für eingeschlagene Scheiben oder die Kosten, die dadurch entstanden, dass das Fahrzeug angezündet wurde. Auch hier gilt jedoch der Zeitwert-Vorbehalt. Die Teilkasko steht nicht für Vandalismusschäden ein, die auf andere Weise entstanden sind. Dies bedeutet: Brennt das Fahrzeug bis zum Totalschaden aus, zahlt die Versicherung. Wird es jedoch zertrümmert und erleidet dadurch einen Totalschaden, haftet die Teilkasko nicht.

Das Teilkasko Vandalismus Diebstahl-Szenario

Die Antwort auf die Frage Wer zahlt den Vandalismuschaden, fällt jedoch anders aus, wenn auch etwas gestohlen wurde. Wird beispielsweise die Tür eines PKW zertrümmert, um sich Zugang zum Autoradio zu verschaffen, dass vom Täter entwendet wurde, dann zahlt die Teilkasko auch, weil der Schaden in diesem Moment als Diebstahlschaden gilt. Allerdings beginnt an dieser Stelle bereits eine rechtliche Grauzone. Denn der Bundesgerichtshof urteilte kürzlich, dass eine Teilkasko nicht haften muss, wenn der Diebstahl abgebrochen wird und der Täter aus Frust über den Misserfolg einen Vandalismus-Schaden begeht. Konkret ging es dabei um einen Roller, der gestohlen werden sollte, was dem Täter jedoch misslang. Der zertrümmerte in der Folge das Fahrzeug, was die Versicherung als reinen Vandalismus-Schaden bewertete und wofür sie vom BGH (Az. IV ZR 248/08 ) Recht bekam. Der Geschädigte mit Teilkasko-Versicherung steht also vor der paradox anmutenden Situation, hoffen zu müssen, dass sein Fahrzeug nicht nur beschädigt, sondern auch ausgeraubt wurde.

Vandalismus Schaden - Sind auch Staat oder Täter in der Pflicht?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verursacher-Prinzip als eines der zentralen Rechtsprinzipien. Für Vandalismus-Schäden bedeutet dies: Natürlich muss der Täter aufkommen, sollte man seiner habhaft werden.

Das Problem für die Betroffenen mit Teilkasko: Ein Gericht muss ihn der Tat schuldig sprechen und zu Schadensersatz verurteilen. Der Geschädigte kommt so zwar zu seinem Geld, muss jedoch bis zum Gerichtsentscheid warten. Überhaupt keine Aussicht auf Entschädigung besteht durch den Staat. Der wäre erst in die Pflicht genommen, wenn die Vandalismus-Schäden aufgrund innerer Unruhen entstünden. Davon sind selbst die Krawalle am 1. Mai nach Ansicht der Rechtsexperten noch weit entfernt.

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