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Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief ist eine von amtlicher Seite ausgestellte Urkunde, welches in erster Linie dazu dient, den Eigentümer des Besitzers offiziell niederzuschreiben. Nach geltendem EU-Recht wird der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil2 angegeben, wobei der erste Teil der vom Fahrer mitzuführende Fahrzeugschein ist. Im Vergleich zu diesem ist es empfehlenswert, den Fahrzeugbrief nicht im Alltag mit sich zu führen, sondern als Eigentümerurkunde an einem sicheren Ort aufzubewahren. Rechtlich wird beispielsweise das Mitführen des Fahrzeugsbriefs im Handschuhfach als grobe Fahrlässigkeit gewertet, die im Regelfall zum Verlust von Versicherungsleistungen im Falle eines Diebstahls führen.

Im Vergleich zum Fahrzeugschein lassen sich im Fahrzeugbrief zwar technische Angaben des zugehörigen Kraftfahrzeugs finden, jedoch werden diese nicht um aktuelle Einträge wie beispielsweise der nächsten Hauptuntersuchung ergänzt. Die wesentlichen Bestandteile des Fahrzeugbriefs sind die Fahrzeug-Identifikationsnummer bzw. Fahrzeuggestellnummer, die das entsprechende Fahrzeug einzigartig macht und als Eigentum klar von anderen Modellen des gleichen Fabrikats abgrenzt. Zudem führt der Fahrzeugbrief das zugeteilte Kennzeichen sowie den Namen und die Adresse des Eigentümers sowie die wesentlichen Vorschriften der Betriebserlaubnis, die mittlerweile komplett über das europäische Recht geregelt werden.

Eintragung im Fahrzeugbrief bei Fahrzeugummeldung

Bei der Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter wird ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugbrief vorgenommen. Beim zweiten Wechsel wird im Regelfall ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Sollte ein Auto nicht sofort den Eigentümer wechseln, sondern lediglich stillgelegt werden, wird dies lediglich durch einen Vermerk im Fahrzeugbrief deutlich gemacht. Eine Vernichtung des Fahrzeugbriefs finden also im Normalfall nicht statt.