festes und loses Sonderzubehör
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festes und loses Sonderzubehör bei Kasko

Trotz aller Warnungen der Polizei und der Automobilclubs, keine Gegenstände wie das Handy oder das mobile Navigationsgerät im Auto liegen zu lassen, kommt es immer wieder zu Diebstählen aus dem Inneren des Autos. Leider, so hat man oft das Gefühl, läuft die Autoindustrie in punkto Sicherheit am Auto der immer ausgefeilteren Technik der Diebe hinterher und nicht umgekehrt. In Sekundenschnelle werden oft Gegenstände von beträchtlichem Wert entwendet- zum Verdruss der Besitzer. Schwört sich im Nachhinein auch jeder, nie wieder etwas im Auto liegen zu lassen, kommt die Reue zu spät. Damit aber nicht genug: Denn längst werden nicht alle Dinge, die gestohlen wurden, auch von der Kaskoversicherung ersetzt.

Festes Sonderzubehör und loses Sonderzubehör sowie die Unterschiede beim Versicherungsschutz

festes SonderzubehörUmfassender Versicherungsschutz besteht für festes Sonderzubehör. Drunter versteht die Assekuranz die Teile, die fest mit dem Auto verbunden sind oder verschlossen verwahrt werden, zum Beispiel in einem abgeschlossenen Handschuhfach. Auch die Alarmanlage oder das Warndreieck sowie mit dem Kraftwagen fest verbundene spezielle Sitze gehören hierzu. Dabei ist der Wert der Gegenstände nicht maßgebend, es wird kein Zuschlag auf den Beitrag erhoben, da sie mitversichert sind.

Auch bei fest angebrachten Dingen, wie zum Beispiel dem installierten Navigationsgerät, dem Autoradio oder CD Wechsler, bezahlt die Kaskoversicherung nur bis zu einem so genannten Neuwert. Dieser ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. So können die Zahlungen sich lediglich auf 1.000 bis 2.000 Euro belaufen. Sollte eine Assekuranz nur niedrige Beträge bezahlen, kann der Kunde die Summe durch die Zahlung eines Beitragszuschlages erhöhen.

loses SonderzubehörKommt loses Sonderzubehör abhanden, hat der Versicherungsnehmer das Nachsehen. Sollten bei einem Diebstahl das Handy, das transportable Navigationsgerät oder CDs gestohlen werden, müssen diese Dinge aus eigener Tasche wiederbeschafft werden.

Fazit zum Sonerzubehör

Um Diebe gar nicht erst auf den Gedanken zu bringen, dass im Auto etwas zu holen ist, werden die Polizei sowie die Automobilclubs nicht müde, Autofahrer vor dem Liegenlassen von Gegenständen im Kraftfahrzeug zu warnen. Das gilt für Handys, Navigationsgeräte samt Halterung ebenso, wie für CDs oder das Bedienteil des Radios. Leider wird dies noch zu selten beachtet. Bieten auch diese Maßnahmen keine Gewähr dafür, dass die Diebeswilligen nicht in das Auto einbrechen, so kann sich der Autofahrer im Nachhinein keinen Vorwurf machen. Vor allem hat er durch das Entfernen der Gegenstände die oft teure Wiederbeschaffung umgangen. Denn jeder, dem einmal zum Beispiel ein Handy gestohlen wurde, weiß, dass die darin gespeicherten Daten durch kein Geld der Welt zu ersetzen sind!

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