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Die Typklassen

Die Typklasse dient innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung der Einordnung des Kraftfahrzeugs in einen Schadenindex. Dieser Index bestimmt, wie hoch das Schadenaufkommen für Fahrzeuge dieser Klasse im abgelaufenen Versicherungsjahr war. Damit hat er einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung der Versicherungsprämie. Neben der Regionalklasse und dem Schadenfreiheitsrabatt zählt die Typklasse zu den drei sogenannten harten Tarifmerkmalen bei der Kfz-Versicherung.

Bestimmung der Typklasse

Alljährlich ermittelt ein unabhängiger Treuhänder im Auftrag des Gesamtverbandes der Versicherer die Typ- und Regionalklassen aller zugelassenen Fahrzeuge. Hierzu wird der Quotient aus den Schadenaufwendungen und den zugelassenen Fahrzeugen gebildet. Das Ergebnis setzt die Schäden eines bestimmten Fahrzeugtyps ins Verhältnis zu den Gesamtschäden, welche die Branche reguliert hat. Wenn ein Fahrzeug also eine doppelt so hohe Typklasse wie ein anderes hat, betrug die Schadenregulierungssumme im Verhältnis zur Zahl der jeweils zugelassenen Fahrzeuge beider Typklassen das Doppelte. Das Ergebnis der Typklassenbestimmung wird stets im Oktober veröffentlicht.

Die Anzahl der Typklassen für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Es gibt 16 Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung (10 bis 25), 25 Klassen in der Vollkasko (10 bis 34) und 24 Klassen in der Teilkasko (10 bis 33). Alljährlich kann es Umstufungen einzelner Fahrzeugtypen in eine andere Typklasse geben, was den Versicherungstarif erhöhen oder erniedrigen kann. Bei einer Erhöhung hat der Versicherungsnehmer nach § 40 VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses kommt allerdings nur zum Tragen, wenn das Versicherungsjahr seiner Police nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist, also beispielsweise im Mai endet, und seine Police schon ab Dezember oder Januar teurer werden soll. Bei Verträgen, die zum 31.12. enden, reicht eine fristgemäße Kündigung nach Bekanntgabe des neuen Tarifs durch die Gesellschaft.
Neufahrzeuge, für die noch keine Typklasse existieren kann, erhalten diese in Anlehnung an die vergleichbaren Fahrzeuge des jeweiligen Typs.

Differenzierung bei Typklassen

Die Zahl der Kfz-Typen ist sehr hoch, man geht von rund 20.000 aus. Die Einstufung erfolgt auch aufgrund des Baujahres, sodass zwei Fahrzeuge derselben Reihe, aber unterschiedlicher Baujahre in verschiedene Klassen eingestuft werden können. Das hängt damit zusammen, dass die Berechnung nach dem finanziellen Schadenaufkommen vorgenommen wird und die Regulierung bei älteren, anders versicherten Fahrzeugen (zum Beispiel ohne Kaskoschutz oder mit höherer Selbstbeteiligung) anders ausfällt als bei Neufahrzeugen. Diese Berechnung ist daher relativ genau und wahrscheinlich gerechter als die bis in die 1990er Jahre vorgenommene Einstufung nach Motorleistung. Dennoch spielt auch die Motorisierung eine Rolle, stärkere Fahrzeuge werden tendenziell höher eingestuft, ebenso diejenigen Gebrauchtwagen, die bei Fahranfängern beliebt sind. Das ist allerdings keine Willkür der Versicherer, diese ist aufgrund der Berechnungsgrundlage systemisch ausgeschlossen. Vielmehr werden bei stärker motorisierten Fahrzeugen mehr Schäden reguliert, ebenso bei Fahranfängern. Es ist seit etwa 2007 zu beobachten, dass die Differenzierung bei Typklassen zunimmt. Insgesamt sind rund zwei Drittel aller Fahrzeuge in mittlere Typklassen eingeordnet, der Rest entfällt zu gleichen Teilen auf das untere und obere Drittel. In der Kaskoversicherung besteht eher eine Tendenz zu unteren Typklassen.

Bindung an die Typklassen

Die Festlegung der Klassen ist zwar für alle Versicherer bindend, aber nicht der daraus für die einzelne Gesellschaft geschlussfolgerte Tarif. Hier herrscht Vertragsfreiheit. Eine Gesellschaft muss nur die von ihr versicherten Fahrzeuge relational den festgelegten Typklassen entsprechend versichern, kann also nicht ein höher eingestuftes Fahrzeug preiswerter versichern. Allerdings ist zu beachten, dass viele andere Faktoren in den Tarif mit einfließen.