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Die Vollkaskoversicherung

VollkaskoversicherungDie Vollkaskoversicherung stellt eine freiwillige Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung dar. Sie deckt nur Schäden am eigenen Fahrzeug ab, schließt dabei aber auch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein. Hierzu gehören grundsätzlich alle Schäden, die durch elementare Naturgewalten wie zum Beispiel Blitze, Überschwemmungen oder Hagelschauer verursacht worden sind. Außerdem zahlt die Teilkaskoversicherung auch bei Einbruchdienbstählen, Raub oder nach einem Brand. Die Teilkaskoversicherung kommt aber nicht für diejenigen Schäden auf, die durch Vandalismus entstanden sind. Schäden durch Haarwild, Marderbisse oder einen Kurzschluss sind aber sowohl von der Voll- als auch von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Leistungen der Vollkasko

VollkaskoDa das gesamte Leistungsspektrum der Vollkaskoversicherung in der Regel deutlich umfangreicher ist als das Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung, ist sie natürlich auch etwas teuerer. Deshalb sollte jeder Fahrzeughalter vor dem Abschluss einer geeigneten Kaskoversicherung genau überlegen, ob er eine komplette oder nur eine teilweise Absicherung haben möchte. Darüber hinaus gibt es auch oft große Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Deshalb sollte sich der Fahrzeughalter umfassend beraten lassen und einen Vergleich durchführen.

Ein wichtiges Entscheidungskriterium für eine Vollkaskoversicherung könnte sein, dass sie auch solche Schäden versichert, die durch einen selbstverschuldeten Unfall am eigenen Auto entstanden sind. Bei einem nachgewiesenen Vorsatz oder bei einer groben Fahrlässigkeit zahlt sie jedoch nicht.
Wie hoch die Versicherungsprämie letzten Endes ausfällt, hängt nicht nur von der Typenklasse des Fahrzeugs, sondern auch vom Schadensfreiheitsrabatt des Fahrers ab.
Je länger der Fahrzeughalter unfallfrei gefahren ist, umso geringer wird auch seine Versicherungsprämie sein. Verursacht der Fahrer jedoch einen Unfall und reguliert die entstandenen Schäden nicht selbst, wird er im darauffolgenden Jahr zurückgestuft und muss eine höhere Versicherungsprämie zahlen.

Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung muss der Fahrzeughalter versichern, dass er den unberechtigten Gebrauch seines Fahrzeugs verhindern und nie ohne gültigen Führerschein unterwegs sein wird. Wer diese Bestimmungen missachtet, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Diese können von der Weigerung, im Notfall für einen Schaden aufzukommen, bis hin zur Kündigung des Versicherungsvertrages reichen.
Tritt ein Schadensfall ein, muss er innerhalb von einer Woche zur Anzeige gebracht werden. Dabei hat der Fahrzeughalter auch die Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Aufklärung des Unfallherganges und
zur Schadensminderung beizutragen.