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Der Wiederbeschaffungswert ist eine faire Grundlage für den Schadensausgleich
Der Wiederbeschaffungswert sichert eine faire Entschädigung im Versicherungsfall zu, damit weder der Geschädtigte noch die Kfz-Versicherung eine unfaire zu niedrige oder eine unfaire überhöhte Zahlung zu leisten haben.
Die Vollkasko-Versicherung zahlt bei Beschädigung, Diebstahl und vielem mehr !
Der Automarkt ist in jede Richtung in Bewegung. Manchmal gibt es ein Überangebot an Fahrzeugen, so dass erhebliche Rabatte auf den sog. Listenpreis gewährt werden. Manchmal ist ein Fahrzeug so begehrt, dass der Verhandlungsspielraum beim Autohändler nur gegen wenige Prozent für Barzahler tendiert. In dieser Marktwelt schwankender Preise muss ein fairer Begriff gefunden werden für die Höhe der Bezahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Ist der Diebstahl Ihres Fahrzeuges durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt, dann greift bei der Bezahlung des Schadens genau dieser Begriff des Wiederbeschaffungswertes.
Was ist alles im Wiederbeschaffungswert enthalten?
Oftmals wird den Versicherungen die Verwendung einer ganz eigenen Sprache, dem Versicherungschinesisch vorgeworfen. Aber gerade beim Wiederbeschaffungswert ist die Definition sehr klar und für beide Vertragsparteien vorteilhaft. Der Wiederbeschaffungswert umfasst alle NOTWENDIGEN Kosten, die mit der WIederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs verbunden sind. In allererster Linie natürlich den Fahrzeugwert selbst, aber auch die notwendigen Zusatzausgaben beispielsweise für den Transport des Fahrzeuges oder auch die Kosten der Erstzulassung.
Beim WIederbeschaffungswert verständlicherweise nicht enthalten sind beispielsweise Komponenten, die eher eine Event- oder Touristikorientierung haben. Zum Beispiel insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen mehrtägige Reisen inklusive Fabrikbesichtigung, Kulturevents und ähnliches. Der Wiederbeschaffungswert deckt also die "puren Ausgaben" für das gleichwertige Fahrzeug ab, aber keine Sahnehäubchen oder Luxusveranstaltungen am Rande.
Wird bei Beschädigung auch immer der Wiederbeschaffungswert gezahlt?
Nein, denn im Versicherungsfall hat die Wiederherstellung des Autos Vorrang gegenüber einem Neukauf. Nur wenn eine Reparatur/Wiederherstellung des Fahrzeuges unverhältnismäßig teuer wäre, dann wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Hier kommt es dann auf das Alter des Fahrzeuges an, die bisherige Kilometerzahl und auch auf die abgeschlossene Versicherung. Ab einem bestimmten Alter des Fahrzeuges tritt dann der Wiederbeschaffungswert mehr und mehr in den Hintergrund und insbesondere bei älteren Fahrzeugen ist dann eher der niedrige Restwert die Bemessungsgrundlage.
KFZ Versicherungsvergleich 