Kfz-Versicherungsvergleich
Vorteil: Durch den Vergleich können Sie häufig viele hundert Euro sparen und dabei von einem besseren Tarif profitieren. Ein jährlicher Vergleich der Kfz-Tarife lohnt, denn viele Versicherer kalkulieren die Preise Jahr für Jahr neu. Beim Beitrag berechnen, sollten Sie zuerst leistungsstarke Tarife mit gutem Service achten und dann die günstigen Beiträge heraussuchen. Um den günstigsten Beitrag zu finden, dürfen Sie gerne mehrere mal in Folge die Autoversicherung berechnen.
Wichtige Faktoren für den Kfz-Versicherung-Vergleich
- Wählen Sie eine der beiden Optionen neues Auto versichern oder Autoversicherung wechseln aus
- Durch die Angabe Ihres Kfz-Kennzeichens und Bezirk wird bereits die Regionalklasse definiert
- Fahrzeugauswahl über Fahrzeugauswahl nach Fahrzeughersteller und Modell mit oder ohne Fahrzeugschein optional auswählbar. Wer seine Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) kennt, kann ohne langes Suchen schnell im Vergleichsrechner fortfahren. Die HSN und TSN finden Sie im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Beitragsberechnung nach Länge des Zulassungszeitraums. Durch die Angabe des Saisonkennzeichens mit Ja oder Nein berechnet man die Beiträge fürs ganze Jahr oder lediglich anteilig der ausgewählten Monate. Damit Sie nach schadenfreien Jahren auch von der günstigeren SF-Klassen Einstufung profitieren, sollte die Saisonlaufzeit mindestens 6 Monate betragen
- Zulassung auf den Halter des Fahrzeugs wie Versicherungsnehmer, Ehepartner, Lebenspartner oder sonstige Personen. Sie können andere Personen sein und müssen daher nicht zwangsläufig identisch sein.
- Den Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Teil 2 (Fahrzeugbrief) im Feld B
- Zulassung auf den Halter bzw. den Versicherungsnehmer kann wichtig sein um nach Möglichkeit den Erstbesitzerrabatt den einige Versicherer gewähren, zu nutzen
- Der gewünschte Versicherungsbeginn, bezeichnet den Tag, an dem man sein Fahrzeug auf sich zulassen möchte
- Die Versicherungen fragen diesen Punkt ab, um über die Nutzung Bescheid zu wissen. Einige Anbieter versichern nur Fahrzeuge mit privater Nutzung, andere wiederum verlangen hohe Zuschläge für gewerblich angemeldete Fahrzeuge.
- Versicherungen staffeln die jährliche Fahrleistung zur Beitragsberechnung häufig mit Kilometergrenzen pro Jahr. Wer knapp unter den Kilometergrenzen bleibt profitiert von etwas günstigeren Versicherungsbeiträgen.
Die üblichen Schritte der Staffelung
Versicherungsnehmer
- Angaben zum Versicherungsnehmer wie Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, beruflicher Status, Führerscheinerwerb, PLZ sowie Wohnort, das Land des Führerscheinerwerbs, die Angabe der Punkte in Flensburg sowie die Frage nach dem regelmäßigen Zugriff auf einen weiteren PKW sind personenspezifische Informationen. Auch diese Angaben wirken sich bei der Beitragsberechnung aus.
Versicherungsumfang bezeichnet den gewünschten Versicherungsschutz
- Die Kfz-Haftpflicht deckt lediglich die Schäden anderen gegenüber auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
- Die Kaskoversicherung schützt je nach Kaskoschutz auch Schäden bei einem Unfall, Diebstahl Glasbruch und Vandalismus Ihr eigenes Fahrzeug. Dabei Unterscheiden sich die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung noch einmal im Leistungsumfang. Auch die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung. Zur Auswahl der Selbstbeteiligung stehen im Versicherungsrechner 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1000 Euro und 2500 Euro sowie auch ohne Selbstbeteiligung.
- Bei welcher Versicherungsgesellschaft besteht eine Vorversicherung und wie lange war man dort? Bis zu 1 Jahr, länger als 1 Jahr, länger als 3 Jahre oder länger als 5 Jahre. Einige Versicherer belohnen langjährige Treue mit Rabatten.
Bei der Kfz-Haftpflicht sparen
Bei der Teilkasko sparen
Sparen in der Kfz-Teilkasko mit dem Versicherungsvergleich
- Tarif mit Werkstattbindung. Das Auto wird in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert. Die Werkstattbindung greift nur bei Kaskoschäden. (Auch Partnerwerkstätte geben eine Garantie auf die Reparatur des Auto)
- Die jährliche Zahlweise wird von den Versicherungen mit einem Rabatt honoriert
Sparen mit der Selbstbeteiligung
Eine Besonderheit von diesem Tarifbaustein
Sie zahlt nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, jedoch führt ein gemeldeter Teilkaskoschaden bei Schäden am eigenen Auto z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Steinschlägen nicht zur Erhöhung der SF-Klasse.
Bei der Vollkasko sparen
Wechsel zur richtigen Zeit
Wann lohnt sich Vollkasko?
Weitere Sparmöglichkeiten
- Tarif mit Werkstattbindung. Das Auto wird in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert (Auch Partnerwerkstätte geben eine Garantie auf die Reparatur beim Auto)
- Garagenrabatt mit niedrigeren Prämien bei Nutzung einer Garage
- Berufsgruppen-Rabatt für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Landwirte
- OnIinerabatt mit günstigeren Prämien bei Abschluss der Police
- Begrenzter Fahrerkreis für das Auto mit Alleinfahrer- oder Partnerrabatt
- Die jährliche Zahlweise wird von den Versicherungen mit einem Rabatt honoriert
Spartipps zum Kfz-Versicherungsvergleich
Mit diesen 28 Tipps können Sie bei der Autoversicherung sparen! Unabhängig vom Kfz-Versicherungsvergleich können Sie jetzt noch zusätzlich bis zu 35 % sparen.
Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
Die Prozente können von den unterschiedlichen Versicherungen leicht abweichen
Schadenfreiheitsklasse - SF-Klasse
1 Kalenderjahre | SF 1 | 100 | 100 |
1 Kalenderjahre | SF 1 | 100 | 100 |
1 Kalenderjahre | SF 1/2 | 140 | 115 |
2 Kalenderjahre | SF 2 | 85 | 85 |
3 Kalenderjahre | SF 3 | 70 | 80 |
4 Kalenderjahre | SF 4 | 60 | 70 |
5 Kalenderjahre | SF 5 | 55 | 65 |
6 Kalenderjahre | SF 6 | 55 | 60 |
7 Kalenderjahre | SF 7 | 50 | 60 |
8 Kalenderjahre | SF 8 | 50 | 55 |
9 Kalenderjahre | SF 9 | 45 | 50 |
10 Kalenderjahre | SF 10 | 45 | 50 |
11 Kalenderjahre | SF 11 | 45 | 45 |
12 Kalenderjahre | SF 12 | 40 | 45 |
13 Kalenderjahre | SF 13 | 40 | 45 |
14 Kalenderjahre | SF 14 | 35 | 40 |
15 Kalenderjahre | SF 15 | 35 | 40 |
16 Kalenderjahre | SF 16 | 35 | 40 |
17 Kalenderjahre | SF 17 | 35 | 40 |
18 Kalenderjahre | SF 18 | 35 | 40 |
19 Kalenderjahre | SF 19 | 35 | 35 |
20 Kalenderjahre | SF 20 | 35 | 35 |
21 Kalenderjahre | SF 21 | 35 | 35 |
22 Kalenderjahre | SF 22 | 30 | 35 |
23 Kalenderjahre | SF 23 | 30 | 30 |
24 Kalenderjahre | SF 24 | 30 | 30 |
25 Kalenderjahre und mehr | SF 25 | 30 | 30 |
SF | 155 | 125 | |
SF 0 | 230 | 125 | |
M | 240 | 160 |
Schadenfreiheitsklasse - SF-Klasse
Veränderungen in den Schadenfreiheitsklassen
Für jedes Vertragselement wird eine eigene SF-Klasse angegeben. In der Haftpflichtversicherung kann ein Versicherter also z. B. deutlich günstiger eingestuft sein als in der Vollkasko. Grund hierfür ist, dass Veränderungen der Schadenfreiheitsklasse alleine durch eine Schadensmeldung erfolgen. Durch eine solche Meldung zeigt der Versicherte seiner Autoversicherung an, dass einer anderen Person ein Schadenersatz zu leisten ist. Die Kfz-Versicherung schätzt den Versicherungsnehmer hiernach wieder als etwas größeres Risiko im Straßenverkehr ein und stuft seine SF-Klasse zurück. Durch die neue SF-Klasse verändert sich der oben genannte Prozentsatz zu seinen Ungunsten, ab dem nächsten Versicherungsjahr hat er deshalb wieder einen höheren Jahresbeitrag zu zahlen. Gerade in so einem Fall, sollten Sie Ihren Beitrag berechnen und mit Ihrem bisherigen Versicherer vergleichen.
Der andere Fall ist die Hochstufung, umgangssprachlich das Fallen der Prozente in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse. Diese tritt automatisch ein, wenn ein Versicherungsjahr verstrichen ist und der Versicherte seiner Autoversicherung keinen Schaden melden musste. In diesem Fall wird die bessere SF-Klasse direkt in die Beitragsanpassung zum neuen Versicherungsjahr mit eingerechnet. Dies erklärt auch, warum Versicherungsbereiche getrennt voneinander betrachtet werden. Hat der Versicherte im laufenden Versicherungsjahr z. B. einen Haftpflichtschaden zu melden, kann er sich trotzdem über eine Verbesserung seiner SF-Klasse im Bereich der Vollkasko freuen.
Anzahl der SF-Klassen und Prozentsätze
Bis zum Jahr 2012 war eine bundesweite Regelung etabliert, die von allen Versicherern angewendet wurde. Zum einen gab es eine feste Anzahl von 24 Schadenfreiheitsklassen, zum anderen waren diese bei allen Versicherungen mit den gleichen Prozentsätzen verbunden. Auch die Prozentsätze selbst waren übersichtliche und glatte Werte, unterhalb der 100 % war z. B. eine Staffelung von 90 %, 85 % etc. üblich.
Zum Jahr 2013 hinweg ist diese einheitliche Regelung nicht mehr gültig, viele Unternehmen gehen mittlerweile einen eigenen Weg. Stärker durchzusetzen scheint sich dabei die Umstellung auf 36 Schadenfreiheitsklassen. Ein sicherer Verkehrsteilnehmer wird also zwölf weitere Jahre schadenfrei fahren müssen, um das Optimum in der Tarifierung zu erreichen. Zum anderen sind mit den einzelnen SF-Klassen zukünftig eher krumme und nicht mehr einheitliche Prozentwerte verbunden. Genau dies macht den Vergleich der Autoversicherung noch schwieriger, der für den Laien kaum mehr alleine durchzuführen ist.
Ein Schaden und seine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse
Die Schadensmeldung nach einem Unfall oder anderen Schadenfall führt wie oben beschrieben zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, sofern die Kfz-Versicherung dem Geschädigten Leistungen erbringen muss. Bei der Herabstufung werden eine oder mehrere SF-Klassen übersprungen, der Versicherte wird somit mehrere Jahre zur erneuten Herstellung des Status Quo benötigen. Da je nach Autoversicherung aufeinanderfolgende Schadenfreiheitsklassen mit dem gleichen Prozentwert verbunden sind, muss der Beitrag nicht zwingend sofort ansteigen. Gerade erfahrene Fahrzeughalter mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse können darauf hoffen, bei der Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse mit dem gleichen Prozentsatz zu gelangen. Die genaue Staffelung von Klassen und Prozenten ist den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Autoversicherung zu entnehmen.
SF-Klassen und Selbstbeteiligung
Gerade in der Teil- und Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung eine beliebte Tarifoption. Durch diese lässt sich der fortlaufende Jahresbeitrag reduzieren, im Falle eines Schadens muss ein vertraglich festgeschriebener Wert der Schadenssumme wie z. B. 150 Euro selbst bezahlt werden. Manche Versicherungen bieten dies mittlerweile sogar für die Haftpflichtversicherung an.
Sollte es zu einem Schaden mit Selbstbeteiligung kommen, wendet jede Gesellschaft eine eigene jedoch nicht immer faire Regelung aus Kundensicht an. Sollte der Schaden in der Haftpflichtversicherung oder Vollkasko ein Bagatellschaden sein und komplett durch den Selbstbehalt des Versicherten gedeckt werden, muss keine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse gefürchtet werden. Erst wenn die Kfz-Versicherung selbst für Kosten aufkommen muss, hat der Versicherte mit einer ungünstigen Veränderung seiner Schadenfreiheitsklasse zu rechnen.
Verzicht auf Kostenübernahme & Rabattretter
Wer eine Vollkasko abschließt, erhält die umfassende Sicherheit. Allerdings besteht keine gesetzliche Pflicht, dass ebendiese Kfz-Versicherung bei einem Schaden für die Kosten aufkommen muss. Genauso kann sich der Versicherte dazu entscheiden, seiner Versicherung den Schaden nicht zu melden bzw. darauf zu bestehen, den Schaden aus privater Tasche zu zahlen.
Diese Regelung ergibt mit Blick auf die SF-Klassen einen Sinn. Wird der Schaden durch die Autoversicherung übernommen, findet eine Herabstufung der persönlichen Schadenfreiheitsklasse statt. Hierdurch hat der Versicherte über Jahre hinweg höhere Beiträge zu zahlen und sich wieder mühsam die bislang erreichte SF-Klasse zu erarbeiten. Die Summe dieser höheren Beiträge kann im individuellen Fall finanziell teurer werden als die Begleichung des Schadens aus privater Tasche. Hier heißt es, gerade bei Bagatellschäden in der Haftpflichtversicherung oder Vollkasko genau durchzurechnen, welcher Weg sich eher lohnt.
Seit wenigen Jahren gibt es noch eine weitere Alternative zur oben genannten Regelung, den sogenannten Rabattretter. Dieser kann für Haftpflichtversicherung sowie Teil- und Vollkasko gleichermaßen abgeschlossen werden. Der Rabatt sichert zu, dass die Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt, selbst wenn es zu einer Schadensübernahme kommt. Eine Autoversicherung mit Rabattretter bringt dabei meist einen minimal höheren Jahresbeitrag mit sich, hierfür kann sich der Versicherte jedoch über einen Schutz ohne direkte Konsequenzen auf die Schadenfreiheitsklasse freuen. Der Rabattretter ist kein Freibrief für Schadensfälle, sondern zeigt deutlich auf, in welchen Zeitspannen maximal welche Schäden ohne Konsequenzen auf die Schadenfreiheitsklasse übernommen werden.
Einflüsse der Schadenfreiheitsklasse über einen Vergleich ermitteln
Da mittlerweile keine einheitliche Anrechnung der SF-Klasse mehr gegeben ist, fällt es Laien schwer, die finanziell beste Autoversicherung für sich zu finden. Die Nutzung eines Vergleichsrechners ist für viele daher zu einem unerlässlichen Hilfsmittel geworden, um einen grundlegenden Überblick in der riesigen Vielfalt von Versicherern und Prozentsätzen zu behalten. Der kostenlose Vergleich der Kfz-Versicherung zeigt auf einfachem Wege auf, welche Auswirkungen die aktuell erreichte SF-Klasse bei der Tarifierung hat. Aktuelle Schadenfreiheitsklassen sind dabei dem laufenden Versicherungsvertrag zu entnehmen.
Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse im Schadenfall
Wenn Ihre Versicherung keinen Rabattschutz beinhaltet, kann es bei kleinen Unfallschäden sinnvoll sein, entstandene Schäden selbst zu bezahlen.
Die bekanntesten Rabatte sind neben dem Wenigfahrerrabatt, der Einzelfahrerrabatt, der Partnerrabatt, der Beamtenrabatt, der Berufsgruppenrabatt, der Fahrerkreisrabatt, der Fahrzeugaltersrabatt, die Rabattübertragung, der Rabattretter und der Rabattschutz sowie die Schadenfreiheitsklasse.
Die alte Kfz-Versicherung kündigen und wechseln
Der Wechsel zu einem neuen Kfz-Versicherer ist das häufigste Ziel, nach einem Versicherungsvergleich. Gerade wenn sich die aktuelle Prämie im Zuge einer Beitragsanpassung erhöht haben sollte, ist das Interesse ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen und die Kfz-Versicherung zu kündigen besonders groß. Damit die Kündigung wirksam wird und der einzelne Versicherte ab dem nächsten Versicherungsjahr von einem anderen Anbieter profitiert, sind allerdings einige Formalitäten zu beachten. Nicht selten scheitert es an Fehlern im Kündigungsschreiben oder versäumten Fristen, sodass der Versicherte noch ein weiteres Jahr bei seinem Kfz-Versicherer bleiben muss.
Wer dieses Schicksal nach dem Tarife berechnen vermeiden möchte, erfährt in den folgenden Schritten, wie er ohne Probleme seine Kfz-Versicherung kündigen kann. Unser Vergleichsrechner dürfte einen Anreiz darstellen, sich mit dem Thema Kündigungsfrist und dem Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer auseinanderzusetzen, um keine unnötig teure Prämie für seine Versicherungsleistungen zu zahlen.
Kfz-Versicherung Kündigung
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschriebenen ist, können Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht einfach kündigen, wenn Sie nicht zeitgleich Ihr Fahrzeug abmelden. Vielmehr ist nur ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft möglich. Dieser sei reif überlegt: Man sollte verschiedene Tarife vergleichen, um für die entsprechenden individuellen Bedürfnisse die günstigste Autoversicherung zu finden. Vor dem Wechsel zu einem neuen Versicherer, sollten Sie jedoch wissen, das die Kündigung des alten Vertrags immer schriftlich, mit einer bestimmten Frist bei der Versicherung erfolgen muss. Wann Sie wirklich bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Beitragserhöhung, am Ende des Jahres (dem Stichtag) oder durch ein Sonderkündigungsrecht Ihren Vertrag kündigen dürfen, erfahren Sie nun in den folgenden Schritten. Es ist dabei jedoch egal, ob Sie lediglich eine Kfz-Haftpflicht oder über den Komfort und Rundumschutz versichert sind.
Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht in Ihren Versicherungsunterlagen. Spätestens einen Monat vorher sollte Ihre schriftliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
Sie können für die Berechnung der Prämie für Kfz-Versicherungen unseren Kfz-Versicherungsvergleich aber auch unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben nutzen.
Grundlegendes zur Gültigkeit von Versicherungen im Kfz-Bereich
Bei sämtlichen Versicherungen, die in Deutschland abgeschlossen werden, ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden. Manche Versicherungsverträge gelten ab dem Abschluss unbegrenzt, alleine die explizite Kündigung durch den Versicherten beendet das Vertragsverhältnis. Anders sieht dies bei der Kfz-Versicherung aus, die formal jeweils nur für ein Jahr abgeschlossen wird. Bei fast allen Versicherungen in Deutschland läuft das Versicherungsjahr im Kfz Wesen parallel zum Kalenderjahr, mit dem 1. Januar setzt somit ein neues Versicherungsjahr an. Sollte zum Ende eines Jahres hin keine Kündigung beim Kfz-Versicherer eingegangen sein, wird der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Dies gilt auch dann, wenn sich die zu zahlende Prämie erhöht hat und der Versicherte mit höheren Kosten für seinen Versicherungsschutz rechnen muss. Empfehlenswert ist es daher, sich rechtzeitig vorher aktuelle Tarife berechnen zu lassen und so zu erfahren, welche Kosten bei anderen Versicherungen zu erwarten sind. Beträgt die Prämie hier für gleiche oder noch bessere Leistungen weniger als beim aktuellen Kfz-Versicherer, ist ein Wechsel der Versicherung anzuraten.
Natürlich kann die Kündigung auch aus anderen Gründen motiviert sein, z. B. weil das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten nach der problematischen Abwicklung eines Schadensfalles zerstört ist. Je nach vorliegender Situation und Grund für die Kündigung ergibt sich auch eine andere Kündigungsfrist, die vom Vertragsnehmer ebenso wie der Versicherungsgesellschaft zu beachten ist.
Kündigung der Autoversicherung: Wann aber haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen?
Ordentliche Kündigung
Zum Ablauf eines Versicherungsjahres: Fristgerechte Kündigung
- Eine fristgerechte Kündigung der Autoversicherung bei der Versicherungsgesellschaft ohne Angabe von spezifischen Gründen ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich
- In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, allerdings gibt es auch einige Kfz-Versicherungen (wie z. B. Admiral), die abweichende Laufzeiten haben. Das geltende Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, d. h. die Kündigung muss Ihrem Kfz-Versicherer in der Regel am 30. November vorliegen
- Um sicherzugehen, sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre Kfz-Versicherung versenden oder persönlich abgeben und sich dem Empfang bestätigen lassen
Außerordentlich kündigen
Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung
- Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, die Vertragsbedingungen ändert oder sich Ihre Regionalklasse oder Typklasse ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht
- Ab Zugang der entsprechenden Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
- Auch hier sollten Sie einen Nachweis über die Kündigung erbringen können
(Einschreiben oder Empfangsbestätigung)
Kfz-Versicherung nach Schadensfall kündigen
- Wenn Sie einen Schadensfall gemeldet haben, so haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung
- Nach Bearbeitungsschluss können Sie innerhalb eines Monats kündigen
- Hierbei ist es irrelevant, ob die Kfz-Versicherung den Schaden abgelehnt hat oder eine Regulierung stattfand
Fahrzeugwechsel und Neuzulassung
- Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen und ein neues erwerben, so läuft Ihre alte Kfz-Versicherung mit der Abmeldung des alten Fahrzeuges aus. Sie können für Ihren neuen Wagen also eine beliebige neue Autoversicherung abschließen
- Bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines Kfz auf Ihren Namen) können Sie Ihre Autoversicherung frei wählen
Die reguläre Kündigung mit vertraglich festgelegter Kündigungsfrist
Von einer regulären Kündigung wird in der Autoversicherung und anderen Versicherungen gesprochen, wenn sich der Versicherungsnehmer auf die Fristen und Formalitäten beruft, die sich in seinem Versicherungsvertrag finden lassen. Im Falle der Kfz-Versicherung ist eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten üblich, die dem abgeschlossenen Vertrag schriftlich zu entnehmen ist. Da Kalenderjahr und Versicherungsjahr bei fast jedem Kfz-Versicherer gleichgeschaltet sind, sollte diese diese folglich bis Ende September eines Kalenderjahres ausgesprochen worden sein. Die Aufkündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses tritt zum Ende des Jahres ein, ab dem 1. Januar des Folgejahres muss sich der Versicherungsnehmer also um den Versicherungsschutz durch eine andere Gesellschaft bemühen. Seine Kündigung hat er bis zur Kündigungsfrist Ende September schriftlich bei seinem Kfz-Versicherer einzureichen. Gesonderte Gründe muss er in diesem Fall nicht angeben. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, das Kündigungsschreiben an die Versicherungsgesellschaft als Einschreiben über den Postweg mit Rückschein einzureichen, damit der Versicherte eine Bestätigung über den Eingang seines Gesuchs bei der Versicherung erhält. Dies ist umso sinnvoller, wenn es sich um einen Direktversicherer im Internet handeln sollte, der vor Ort nicht einfach zu besuchen ist. Das Kündigungsschreiben ist handschriftlich zu unterschreiben. Wird dies und die Frist beachtet, hat der Kfz-Versicherer das Gesuch ohne weiteres zu akzeptieren und muss die bestehende Kfz-Versicherung kündigen.
Vom Sonderkündigungsrecht Ende des Jahres Gebrauch machen
Wer die Kündigungsfrist Ende September versäumt hat, bekommt jedes Jahr eine zweite Möglichkeit zur Aufkündigung des bestehenden Versicherungsvertrags. Diese Regelung ist sinnvoll, da sich erst Anfang November im Rahmen der sogenannten Beitragsanpassung herausstellt, ob sich die Beiträge für das folgende Versicherungsjahr erhöhen. Beträgt die Prämie tatsächlich mehr als im Vorjahr und wird dies durch den Kfz-Versicherer schriftlich angekündigt, tritt das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gemeint ist hiermit, dass sich durch die Erhöhung der Prämie eine neue Situation für den bestehenden Vertrag ergibt, welcher der Versichert widersprechen kann. Als Kündigungsfrist im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wird ihm eine Zeitspanne von vier Wochen eingeräumt, etabliert hat sich in der deutschen Versicherungslandschaft des 30. November als Stichtag. Im Laufe des Novembers kann der Versicherte wie oben beschrieben sein Kündigungsschreiben aufsetzen, als Begründung für die Kündigung sollte er unbedingt die ausgesprochene Beitragserhöhung kurze Zeit zuvor angeben. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, ein Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft über den Postweg mit Rückschein für die Kündigung zu wählen. Gerade der Stichtag 30. November kommt sehr schnell und sorgt häufig dafür, dass die Kündigung erst am letzten Tag der Kündigungsfrist eingereicht wird. Hier heißt es, zeitnah zu handeln und auch formal keinen Fehler zu begehen, damit das Kündigen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen erfolgt.
Kündigung nach dem Stichtag 30. November
Tausende von Versicherten in Deutschland bereuen jedes Jahr, dass sich ihre Prämie erhöht hat und sie dennoch den Stichtag 30. November versäumt haben. Dabei ist es sogar möglich, nach diesem Stichtag den bestehenden Vertrag zu kündigen und so erneut mit einer Frist von vier Wochen zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln zu können. Der Fall tritt in der Praxis zwar selten ein, sollte jedoch in der individuellen Situation überprüft werden, um wie durch ein Hintertürchen noch die Kfz-Versicherung kündigen zu können. Konkret betrifft die Regelung alle Versicherten, deren gesamte Prämie sich aus mehreren Bestandteilen zusammen setzt. Üblich ist dies, wenn sowohl Leistungen der Kfz-Haftpflicht als auch der Kasko abgeschlossen wurden. Oftmals schickt der Kfz-Versicherer erst Tage oder Wochen nach der erwähnten Beitragsanpassung ein offizielles Schreiben aus, wie sich die Prämie im neuen Jahr genau zusammensetzt. Hierbei ist es möglich, dass sich die Prämie in einem einzelnen Bereich wie z. B. der Kaskoversicherung erhöht, der Gesamtbeitrag jedoch gleich bleibt, da die Haftpflichtversicherung günstiger geworden ist. Auch wenn die komplette Prämie somit weniger beträgt, tritt ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer ein, da sich einer seiner Tarifbestandteile verteuert. Binnen vier Wochen sollte auch in dieser Situation über das Sonderkündigungsrecht nachgedacht werden, dass die Kfz-Versicherung kündigen lässt und den Wechsel zu anderen Versicherungen ermöglicht.
Andere Möglichkeiten zur Kündigung der Kfz-Versicherung entdecken
Wer beim Tarife berechnen entdeckt, dass der Versicherungsschutz durch andere Gesellschaften sinnvoller erscheint, muss nicht zwingend auf das Jahresende warten, bis sich seine Prämie erhöht. Auch andere Situationen im Laufe des Versicherungsjahres können eine Kündigung ermöglichen, sodass ein Tarif berechnen mitten im Jahr durchaus lohnt. Am häufigsten ist ein eingetretener Schadenfall eine solche Situation. Durch diesen erhöht sich der Versicherungsbeitrag zwar nicht unmittelbar, allerdings löst dieser für den Kfz-Versicherer ebenso wie den Versicherungsnehmer das bekannte Sonderkündigungsrecht von vier Wochen aus. Versicherungen entscheiden sich in dieser Situation gerne für eine Kündigung, da ihnen der Unfall- oder Schadenshergang suspekt erscheint und sie den Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer als zu großes Risiko bewerten. Wird diese Form der Kündigung durch den Kfz-Versicherer ausgesprochen, ist eine schnelle Tarifberechnung und ein Wechseln unbedingt anzuraten. Schließlich darf das Fahrzeug ohne einen gültigen Versicherungsschutz einer Versicherungsgesellschaft nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren oder bewegt werden. Für die Beseitigung des Schadens, der das Sonderkündigungsrecht ausgelöst hat, hat eine potenzielle Kündigung natürlich keinen Einfluss.
Lohnenswerte Tarife berechnen
Nicht immer möchten Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung kündigen, weil die Jahresprämie eine zu hohe Summe beträgt. Häufig sind es auch interessante Zusatzleistungen oder Rabatte anderer Versicherungen, die über einen Wechsel nachdenken lassen und dazu anregen, die Kfz-Versicherung kündigen zu wollen. Was die Prämie nach einem gewünschten Wechsel konkret beträgt, lässt sich einfach über unseren Vergleichsrechner ermitteln, mit dem das Tarif berechnen im deutschen Kfz-Versicherungswesen besonders einfach möglich wird. Rechtzeitig vor dem Auslaufen einer potenziellen Kündigungsfrist sollten dabei wechselwillige Versicherungsnehmer ihre Tarife berechnen, um in aller Ruhe die geeigneten Versicherungen mit ihren Tarifen kennenzulernen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ein vorgestellter Versicherungsbeitrag im Sommer nicht mehr das beträgt, was kurz vor Ende eines Versicherungsjahres vom Kfz-Versicherer angeboten wird. Meist präsentieren alle Versicherungen erst im Spätsommer oder Herbst ihre neuen Konditionen, die auch in die Vergleichsrechner eingespeist werden. Was die Prämie konkret beträgt, wenn noch heute ein Kündigungsschreiben aufgesetzt werden soll, lässt sich also am besten gegen Ende des Jahres ermitteln, wobei die reguläre oder gesonderte Kündigungsfrist zu beachten ist. Da sich jedes Jahr aufs Neue die Prämie von Millionen Autofahrern in Deutschland erhöht, ist immer wieder ein Vergleich der Tarifkonditionen aller Kfz-Versicherer anzuraten, um diesen Anstieg der Kosten zu umgehen. Gerade wenn sich der eigene Jahresbeitrag gerade erst konkret erhöht hat und somit ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst wurde, ist die schnelle und dennoch sachliche Analyse der Tarife in Deutschland dringend zu empfehlen.
EvB-Nummer
Wer sein Kraftfahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmeldet oder ummeldet, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht) für das Fahrzeug nachzuweisen und benötigt hierzu eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seines Versicherers. Die elektronische Versicherungsbestätigung hat seit 1. März 2008 die bis dahin übliche sogenannte "Doppelkarte" aus Papier abgelöst. Diese Umstellung ist mittlerweile bundesweit abgeschlossen.
Die neue eVB der Kfz-Versicherer ersetzt die alte Doppelkarte (Deckungskarte) mit der man überhaupt erst ein Fahrzeug zulassen kann. Die eVB-Nummer wird für alle Fahrzeuge für die Zulassung gleichermaßen benutzt. Die Nummer ist eine Bestätigung, dass ein Autoversicherer das Fahrzeug versichert und somit der Schutz über eine Kfz-Haftpflicht erbracht wird. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie auch ein Kennzeichen vor Ort. Mit dem Erhalt der Kennzeichen ist das Fahrzeug zugelassen und Sie können ab diesem Zeitpunkt bei Ihrem Versicherungsunternehmen einen Schaden melden. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Autoversicherung wie für die Motorradversicherungen.
Wie funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung?
Der Versicherer hinterlegt die notwendigen Daten des Fahrzeugs und des Halters in einer zentralen Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft (bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, kurz GDV DL) und ordnet diesem Datensatz einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen zu, die sogenannte VB-Nummer. Diese Nummer wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer legt die VB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vor; diese hat über das Kraftfahrtbundesamt Zugriff auf die zentrale Datenbank und ruft online den dort gespeicherten Datensatz ab.
Der Versicherungsnehmer muss darauf achten, dem Versicherer die korrekten Fahrzeug- und Personendaten zu übermitteln: Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn die bei der GDV DL hinterlegten Daten mit denen in den Fahrzeug- und Personalpapieren übereinstimmen. Die elektronische Versicherungsbestätigung dient lediglich als Deckungsnachweis für die Zulassungsstelle und ersetzt nicht den Versicherungsschein (Versicherungsvertrag). Dieser wird dem Versicherungsnehmer nach wie vor vom Versicherer zusammen mit den Versicherungsbedingungen per Post zugesandt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Durch sie werden Wartezeiten für Ihre Anmeldung bei der Zulassungsbehörde verkürzt und der bürokratische Aufwand enorm reduziert. Während Sie in der Vergangenheit auf eine schriftliche Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis zum Versicherungsschutz für die Zulassungsbehörde warten mussten, übermittelt der Autoversicherer heute eine eVB-Nummer direkt an die zuständige Behörde. Sie können, sobald Sie eine Kfz-Versicherung (z. B. über unseren KFZ-Versicherungsvergleich) abgeschlossen und Ihr Fahrzeug so durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung meldefähig gemacht haben, direkt auf die Zulassungsstelle gehen und die Anmeldung für Ihr Fahrzeug vornehmen. Oftmals liegt der Nachweis über den Versicherungsschutz bereits an dem Tag bei der Zulassungsstelle vor, an dem Sie dem Autoversicherer Mitteilung über gewünschten Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung gemacht haben.
Die Bestätigung wird von jeder Kfz-Versicherung gewährt und kann somit bei einer Neuanmeldung auf der Zulassungsstelle, aber auch beim Wechsel des Autoversicherer Einsatz finden. Durch die elektronische Versicherungsbestätigung, welche in ihrer Kurzfassung auch eVB genannt wird, erhält die Zulassungsbehörde eine vom Autoversicherer zum Versicherungsnehmer zuordenbare Nummer. Diese eVB-Nummer zeigt als Nachweis auf, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung und so der notwendige Versicherungsschutz für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Für welche Kfz-Versicherung Sie sich entscheiden und ob Sie zur Direktversicherung oder einer lokalen Agentur tendieren, hat auf die Übermittlung keinen Einfluss.
Aufwandserleichterung durch eine eVB-Nummer
Auch wenn die eVB-Nummer hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Neuanmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeug in Zusammenhang gebracht wird, erfüllt die elektronische Versicherungsbestätigung nicht nur diesen Zweck. Hat ein Fahrzeug Besitzer in der Vergangenheit die Ummeldung der Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle vergessen oder außer Acht lassen können, erhält die Zulassungsbehörde heute automatisch eine elektronische Versicherungsbestätigung eVB und somit einen Nachweis darüber, dass der Fahrzeugbesitzer den Autoversicherer gewechselt und sich für eine andere Kfz-Haftpflichtversicherung entschieden hat.
Durch die Übermittlung sind manuelle Kontrollen der Angaben und Daten zum Fahrzeug, sowie zur Kfz-Haftpflichtversicherung und dem Versicherungsschutz nicht mehr notwendig. Der Kunde erhält von seiner Kfz-Versicherung einen alphanumerischen Code, der bei der Zulassungsbehörde genannt werden muss und sofortigen Einblick in alle wichtigen Daten rund um den Versicherungsschutz, den Autoversicherer, sowie die Angaben zum Fahrzeug und zum Fahrzeug Besitzer gibt. Schon im Jahr 2008 wurde die bis dato genutzte Doppelkarte der Autoversicherer durch eine eVB-Nummer und die elektronische Versicherungsbestätigung abgelöst. Aus dieser modernen und in Echtzeit erfolgenden Form der Datenübermittlung ist es einfach, bei jeder Veränderung am Auto, der Ummeldung oder dem Autoversicherer Wechsel sofort zur Zulassungsstelle zu gehen und die Änderungen bekannt zu geben. Während Versicherungsnehmer früher Wartezeiten zur Anmeldung bei der Zulassungsbehörde in Kauf nehmen und sich auf einen schnellen Postweg zum Nachweis in Form der Doppelkarte für die Zulassungsstelle verlassen mussten, kann die Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs heute praktisch umgehend erfolgen.
Die GDV DL und das Kraftfahrtbundesamt
An die GDV DL des Kraftfahrtbundesamtes sind alle Zulassungsbehörden angebunden. Auf unserer Homepage erfahren Sie wissenswertes rund um die digitale Übermittlung des Versicherungsschutzes mittels der eVB-Nummer und den Vorteilen, welche aus dem Verzicht auf die postalisch zugestellte Doppelkarte hervorgehen. Ihre Kfz-Versicherung wird sofort nach der Fixierung der vertraglichen Formalitäten direkt an die Zulassungsbehörde übermittelt und dient als Grundlage zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs. Auch Sie als Kunde erhalten enorme Vorteile und ersparen sich Wege, sowie eine Menge Zeit, wenn Sie der Zulassungsbehörde eine neue Kfz-Versicherung mitteilen möchten. Der Pflicht zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie nicht mehr in gleichem Maße wie bei der Doppelkarte nachkommen. Da die Zulassungsstelle bereits einen Nachweis per elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer erhält, wird jeder Wechsel der Kfz-Versicherung automatisch bekannt gegeben und an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
Die GDV DL gilt ihres Zeichens als sichere, wettbewerbsneutrale und zukunftsorientierte Clearingstelle aller Autoversicherer. Jede Ummeldung, Anmeldung einer Kfz-Haftpflichtversicherung und der Wechsel zu einem anderen Autoversicherer als bisher, wird automatisch mit einer eVB-Nummer an die Zulassungsstelle übermittelt und gilt als akzeptabler und erbrachter Nachweis zum Versicherungsschutz. Auch beim abgemeldeten Fahrzeug erfolgt eine automatische und elektronische Versicherungsbestätigung, welche die Zulassungsbehörde zum Erlöschen des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug informiert. Durch diese digitale Information verringert sich der Verwaltungsaufwand gleichermaßen für den Versicherten, als auch für den Autoversicherer und die Zulassungsstelle vor Ort.
Die Vorteile der eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
Bei uns erfahren Sie mehr über alle Vorteile, welche die elektronische Versicherungsbestätigung als Nachweis zur Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde mitbringt. Nicht nur das weitaus schnellere Verfahren durch die Übermittlung, sondern weitere Details dieser siebenstelligen Nummer erweisen sich vorteilhaft gegenüber der bis 2008 genutzten Doppelkarte. Seit dem 1. Mai 2008 ist jede Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, die elektronische Versicherungsbestätigung für ihre Kunden zu erstellen und an die Zulassungsstelle zu übermitteln. Da der Vorgang vollständig elektronisch funktioniert, wurde die schriftliche Korrespondenz zwischen dem Autoversicherer und Versicherungsnehmer, sowie der Zulassungsstelle und dem Kraftfahrtbundesamt unnötig. Auch erweist sich das elektronische Verfahren als äußerst fälschungssicher und vor Missbrauch geschützt. Ein Auto anmelden kann nur der, für den der Versicherungsschutz als Nachweis bereits bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wurde. Bei der Doppelkarte in Papierform waren Fälschungen zum Versicherungsschutz nicht unmöglich und es konnte ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden, ohne dass tatsächlich Versicherungsschutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Da der Versicherungsnehmer durch die elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer gar nicht mit einem Nachweis in Schriftform zur Zulassungsbehörde muss, wird dieser Faktor gänzlich ausgeschlossen und so auch für mehr Sicherheit und Versicherungsschutz im Straßenverkehr gesorgt. Auch Fehler bei der Eingabe von Autoversicherer Daten werden reduziert und fast gänzlich ausgeschlossen. Da die Zulassungsstelle keine manuelle Eingabe der Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung mehr nutzen muss, sind menschliche Fehler als Problematik durch die eVB-Nummer von der Agenda gestrichen.
Wir teilen Ihnen mit, warum natürlich nicht nur die Zulassungsstelle und die Verwaltung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch Sie als Versicherungsnehmer enorme Vorteile erhalten und durch die elektronische Versicherungsbestätigung Kosten und Zeit sparen. Um Ihr Auto umzumelden, der Zulassungsbehörde den Nachweis zur veränderten Kfz-Haftpflichtversicherung zu erbringen oder über das Erlöschen der Kfz-Versicherung zu berichten, müssen Sie nicht mehr mit dem Schriftstück in Ihrer Hand lange Zeit im Wartezimmer der Zulassungsstelle Platz nehmen. Da die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde schnell eine Zuordnung des Autoversicherer zu Ihrer Person als Versicherungsnehmer generieren und keine manuellen Eingaben tätigen müssen, haben sich die Wartezeiten auf der Zulassungsstelle enorm verkürzt und sind für Sie als Fahrzeug Besitzer nicht mehr als Tag füllendes Programm zu betrachten.
Jede Kfz-Versicherung ist an die elektronische Versicherungsbestätigung angeschlossen
Ob Sie sich für eine Direktversicherung oder vom Assekuradeuer mit lokalem Büro vor Ort entscheiden, nimmt einen Einfluss auf die elektronische Versicherungsbestätigung als Nachweis zu Ihrem Versicherungsschutz. Seit die Änderung mit einer Übermittlung des Nachweises der Kfz-Haftpflichtversicherung über die eVB-Nummer in Kraft getreten ist, erhält die Zulassungsstelle automatisch vom Autoversicherer eine Information über Ihren Versicherungsschutz. Jede eVB-Nummer enthält einen Code, welcher nach der Entschlüsselung auf der Zulassungsbehörde Auskunft zu Ihrem Autoversicherer aufzeigt. Möchten Sie Ihr Fahrzeug anmelden, verkürzen sich nicht nur die Wartezeiten, sondern auch die Zeiten, in denen ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde nach Ihren Daten zum Versicherungsschutz sucht. Sie können also bedenkenlos in unserem Autoversicherer Vergleich und mit dem Tarifrechner eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung finden und sich darauf verlassen, das der Autoversicherer die elektronische Versicherungsbestätigung per eVB-Nummer nutzt. Durch die vermiedene Übersendung eines Nachweises zum Versicherungsschutz auf Papier können Sie Ihr Fahrzeug umgehend anmelden und müssen nicht täglich in den Briefkasten schauen. Der Autoversicherer Ihrer Wahl übermittelt alle Daten an die zugehörigen Stellen und sorgt dafür, dass Ihre Zulassungsstelle vor Ort über den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug informiert ist.
Die elektronische Versicherungsbestätigung beim Versicherungswechsel
Haben Sie mit dem Kfz-Rechner und dem Autoversicherer Vergleich einen günstigeren Anbieter zur Kfz-Haftpflichtversicherung gefunden und möchten den Wechsel zum nächstmöglichen Termin vollziehen, müssen Sie die Zulassungsstelle nicht mehr persönlich über diesen Wechsel informieren. Die neue Kfz-Versicherung übernimmt die Meldung für Sie und sorgt mit dem Nachweis dafür, dass Ihr Fahrzeug nahtlosen Versicherungsschutz aufweist. Auch wenn es während der Zeit der Übermittlung zu einem Unfall kommen sollte, besteht der Versicherungsschutz bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie sich bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung angemeldet und eine eVB-Nummer an die Zulassungsstelle in Auftrag gegeben haben. Sie erhalten von Ihrer Kfz-Versicherung automatisch einen Bescheid zur erfolgten Übermittlung und können somit in Sicherheit und ohne Sorge um den Versicherungsschutz mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren. Bei einer Neuanmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk erspart Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung zwar nicht die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle, wohl aber die Wartezeit auf den Brief der Kfz-Versicherung und den Zeitaufwand, der bei der Zulassungsbehörde aufgrund manueller Eingaben am Computer aufgelaufen ist.
Auf unserer Homepage finden Sie eine günstige und leistungsstarke Kfz-Versicherung und können sich darauf verlassen, dass Ihr Nachweis zum Versicherungsschutz direkt nach dem Abschluss eine eVB-Nummer an die Zulassungsbehörde erfolgt. Jede Kfz-Versicherung ist dazu verpflichtet, den Nachweis als elektronische Versicherungsbestätigung zu senden und Ihnen so das Anmeldeverfahren auf der Zulassungsbehörde zu erleichtern.
Fazit: Durch die elektronische Versicherungsbestätigung haben sich Zeit- und Kostenaufwendungen für Sie, den Autoversicherer und die Zulassungsbehörde minimiert. Sie erhalten ebenfalls von Ihrer Kfz-Versicherung eine siebenstellige eVB-Nummer und haben die Möglichkeit, diese bei allen Besuchen auf der Zulassungsstelle zu benennen und so einen schnelleren Arbeitsablauf zu begünstigen. Über die zahlreichen Vorteile durch die elektronische Versicherungsbestätigung erfahren Sie mehr auf unserer Homepage und werden schnell davon überzeugt sein, dass der Nachweis per eVB-Nummer im Vergleich zur Doppelkarte vorteilhafter, schneller und sicherer ist. Die elektronische Versicherungsbestätigung schließt den Missbrauch von Daten zu Ihrem Autoversicherer aus und sorgt dafür, dass nur tatsächlich versicherte Fahrzeug Modelle angemeldet und auf öffentlichen Straßen betrieben werden können. Autoversicherer sorgen für eine schnelle und kompetente Übermittlung der eVB-Nummer an die Zulassungsbehörde, sowie für eine Mitteilung über die Nummer und eine elektronische Versicherungsbestätigung an Sie als Kfz-Versicherung Kunden. Auch zugunsten des Umweltschutzes kann der digitale Weg überzeugen und spart jährlich rund 340 Tonnen Papier ein. Diese Ersparnis sorgt natürlich auch für geringeren finanziellen Aufwand, sowie für mehr Übersicht in Ihren persönlichen Unterlagen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sicherlich wird Ihnen auch bei Ihrem derzeit genutzten Autoversicherer aufgefallen sein, dass der postalische Kontakt in den meisten Fällen nur zum Mitteilungszweck genutzt wird. Im Zuge der zahlreichen Vorteile und dem Wunsch nach mehr Sicherheit und einem wettbewerbsunabhängigen Modell hat sich die Übermittlung der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle, sowie alle Behörden, die einen Nachweis zu Ihrem Versicherungsschutz erhalten müssen, bewährt. Auf die Schriftform verzichten und eine elektronische Versicherungsbestätigung zu nutzen folgt dem modernen digitalen Leben, in welchem sich der Verwaltungsaufwand reduziert und mehr Fälschungssicherheit und Schutz vor Datenmissbrauch gewährt wird. Sie können zahlreiche Autoversicherer im direkten Vergleich bei uns betrachten und so eine Kfz-Haftpflichtversicherung finden, bei der Sie günstig hohen Versicherungsschutz erhalten und sich auf die automatische Meldung der eVB-Nummer zu Ihrem Vertrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde verlassen können. Mit der richtigen Kfz-Versicherung nach Ihren Kriterien und Ansprüchen, sowie dem schnellen Nachweis zu Ihrem Versicherungsschutz bei der Zulassungsbehörde ist es einfach, ein Fahrzeug anzumelden und dabei Zeit und Kosten zu sparen.
Günstige Kfz-Versicherungen sind meist Basis-Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist und viele Versicherer günstige Einstiegsangebote haben. Teilkaskoversicherungen sind ebenfalls relativ preiswert, da sie nur bestimmte Schäden wie Diebstahl oder Naturereignisse abdecken. Vollkaskoversicherungen sind teurer, bieten aber umfassenderen Schutz. Die Kosten hängen von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, Wohnort und gewählter Selbstbeteiligung ab.
Die beste Kfz-Versicherung sollte individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Wichtige Faktoren bei der Auswahl sind eine faire Beitragsberechnung, die sich an der persönlichen Fahrweise und Schadenfreiheitsklasse orientiert, sowie ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein guter Richtwert ist ein Tarif, der umfassende Leistungen wie Schutz bei Unfällen, Diebstahl und Elementarschäden bietet, ohne unnötige Zusatzkosten zu verursachen. Zudem sollte die Versicherung eine unkomplizierte Schadenabwicklung ermöglichen, um im Ernstfall schnell und zuverlässig Hilfe zu leisten. Positive Kundenbewertungen können ebenfalls ein entscheidendes Kriterium sein, da sie Aufschluss über den Service und die Kundenzufriedenheit geben.
Die Kfz-Versicherer die über den Check24 Vergleichsrechner verfügbar sind:
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A
- ADAC Kfz-Versicherung
- Adcuri
- AdmiralDirekt
- Allianz Direct
- Allianz
- Alte Leipziger
- Autosan
- AvD
- AXA
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B
- Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
- Baloise
- Barmenia
- BarmeniaDirekt
- BavariaDirekt
- bessergrün
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C
- Concordia
- Continentale
- CosmosDirekt
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D
- DA Direkt
- DBV
- Debeka
- DEVK Eisenbahn
- DEVK
- Dialog
- Die Bayerische
-
E
- Ergo
- Europa
- EUROPAgo
-
F
- Fahrlehrerversicherung
- Feuersozietät Berlin Brandenburg
- FRI:DAY
-
G
- Generali
- GHV Versicherung
- Gothaer
- GVV Direkt
-
H
- HanseMerkur
- HDI
- Helvetia
- HUK Öffentlicher Dienst
- HUK-COBURG
- HUK24
-
I
- InShared
- Itzehoer
-
J
- Janitos
-
K
- Kravag
-
L
- Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt
- LVM
-
M
- Mannheimer
- Mecklenburgische
- Münchener Verein
-
N
- Neodigital
- Nürnberger Beamten Versicherungen
- Nürnberger/Garanta
-
O
- Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt
- Öffentliche Oldenburg
- Öffentliche Versicherung Braunschweig
-
P
- Prokundo
- Provinzial Nord
-
R
- R+V
- RheinLand
- rhion.digital
-
S
- Saarland Versicherungen
- Signal Iduna
- Sparkassen DirektVersicherung
- Sparkassen-Versicherung Sachsen
- SV SparkassenVersicherung
-
U
- uniVersa Versicherungen
-
V
- Versicherungskammer Bayern
- Verti
- VGH
- VHV
- VÖDAG
- Volkswagen Autoversicherung
- Volkswohl Bund
- VRK
-
W
- WGV
- Württembergische Versicherung AG
- WWK Versicherungsgruppe
-
Z
- Zurich