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Verkehrs-Rechtsschutz

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Unter Autofahrern ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schon obligatorisch. Schnell kann es infolge eines Unfalls zu juristischen Streitigkeiten kommen, die hohe Anwalts- und Gerichtskosten nach sich ziehen können. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens und gewährt so zusätzliche finanzielle Sicherheit. Ist also ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll? Ja, aber nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Schließlich kann man auch als Fahrradfahrer, Fußgänger sowie als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in rechtliche Auseinandersetzungen geraten. Wir erklären im Folgenden wichtige Einzelheiten und erläutern Merkmale, auf die beim Verkehrsrechtsschutz im Vergleich geachtet werden sollten.

Wichtige Faktoren für den Vergleich

Ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Auch wenn man sich selbst für einen guten und erfahrenen Autofahrer hält, heißt das noch lange nicht, dass ein Verkehrsrechtsschutz entbehrlich ist. Im Straßenverkehr ist immer mit Fehlern und dem Unvermögen anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Auch wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist, weil ein anderer Fahrer einen Fehler gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass die Sachlage deswegen immer von vornherein klar ist. Die Praxis beweist, dass ein Rechtsstreit mehr Regel als Ausnahme ist. Ob Ansprüche gegenüber Dritten, gegen einen selbst, ob berechtigt oder unberechtigt, auf der sicheren Seite ist in den meisten Fällen immer der, der eine passende Verkehrsrechtsschutzversicherung sein Eigen nennt.

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens, auch wenn erst einmal unklar ist, welcher der Beteiligten der Unfallverursacher ist. Wer seine Rechte vor Gericht durchsetzen will, hat mit den entsprechenden Kosten zu rechnen. Selbst dann, wenn von vornherein klar sein sollte, dass der andere Beteiligte die Schuld zu tragen hat und Schäden am eigenen Fahrzeug verursachte, muss man als Kläger erst einmal die Kosten vorstrecken. Aber auch im Rahmen von einem passiven Rechtsschutz kann sich eine entsprechende Police schnell bezahlt machen. Sie übernimmt die Kosten auch dann, wenn ein Dritter versucht, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer durchzusetzen.

Ist also der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll? Ja, wenn man jeden Tag größere Strecken zurückzulegen hat, durch die berufliche Tätigkeit beispielsweise Pendler oder regelmäßig mit dem Auto auf Geschäftsreise ist, empfiehlt sich der Abschluss. Die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst die Kosten von Verfahren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Kosten für Gutachter und unterstützt somit die Wahrnehmung eigener Ansprüche gegenüber Dritten.

Was ist im Verkehrsrechtsschutz versichert?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Sie deckt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengebühren sowie Gutachterkosten, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Versichert sind in der Regel Fälle wie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall, Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung, Bußgeldverfahren oder die Verteidigung in Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten. Der Schutz gilt oft für den Versicherungsnehmer sowie mitversicherte Personen als Fahrer, Halter oder Insasse eines Fahrzeugs – teils auch als Fußgänger oder Radfahrer. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif und den Vertragsbedingungen ab.
An wen richtet sich die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Laut des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft richtet sich der Verkehrsrechtsschutz in erster Linie an

  • Eigentümer
  • Halter
  • Erwerber
  • Fahrer
  • Mieter und
  • Leasingnehmer

von Kraftfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass das betreffende Fahrzeug bzw. der Anhänger auf den Namen des Versicherungsnehmers mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen zugelassen ist. Das Fahrzeug kann auch bei Abschluss eines Leasingvertrages bzw. während der Vertragsdauer auf den Versicherer zugelassen oder vorübergehend von ihm gemietet sein. Der Verkehrsrechtsschutz gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nur Bei- bzw. Mitfahrer in einem fremden, nicht auf ihn selbst zugelassenes Fahrzeug, in einem Boot oder Passagier in einem Flugzeug ist. Der Verkehrsrechtsschutz gilt laut des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft aber auch für Radfahrer, Fußgänger und Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel, die ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen möchten.

Grenzen der Verkehrsrechtsschutzversicherung

Wichtig zu nennen sind hier vor allem Schadenersatzansprüche gegen einen selbst. Diesen Bereich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, denn genau zu diesem Zweck wird sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht übernimmt die Versicherung gleichermaßen durch einen selbst bzw. durch das eigene Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wie sie beispielsweise infolge einer fahrlässigen Körperverletzung oder durch Schäden fremder Fahrzeuge entstehen können. Schäden am eigenen Fahrzeug werden hingegen nur von Kaskoversicherungen übernommen. Ebenfalls nicht vom Verkehrsrechtsschutz erfasst werden vorsätzlich begangene Straftaten. Typische Beispiele für solche Fälle sind illegale Autorennen, Nötigung im Straßenverkehr durch zu dichtes Auffahren oder Trunkenheit am Steuer.

Auch in diesem Zusammenhang können versicherte Personen prüfen, welche Bausteine die Versicherung für zusätzliche Absicherungen anbietet. So gibt es bei einigen Anbietern einen Tarif, der Strafrechtsschutz gewährt. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung jedoch zurückgefordert, sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich um eine vorsätzlich begangene Straftat handelt. Darüber hinaus gibt es auch Tarife, bei denen Kosten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparkens übernommen werden. Als unbedingt notwendig muss man solche Optionen jedoch nicht erachten, zumal sie vom Versicherer auch schnell wieder gekündigt werden können, sollten sie zu oft in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei also keineswegs um eine Art Freifahrtschein, weswegen Versicherte hier auch einen günstigeren Tarif wählen können.

Wofür kommt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auf?

VerkehrsrechtsschutzDie Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht deckt ein breites Spektrum an durch ein Fahrzeug verursachte Fälle rund um den Straßenverkehr und auch darüber hinaus ab. Grundsätzlich sind sowohl die Versicherungsnehmer mit ihren eigenen Fahrzeugen als auch alle Fahrer und Insassen versichert. Auch wenn der Versicherungsnehmer selbst Insasse eines fremden Fahrzeugs ist, also beispielsweise eines Mietwagens, greift der Verkehrsrechtsschutz, falls es infolge eines Unfalls mit einem oder mehreren Fahrzeugen zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Die Versicherung hilft aber auch dann, wenn kein auf einen selbst zugelassenes Fahrzeug involviert ist, sondern man als Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird. In den Versicherungsbedingungen ist dann meist von allen Fortbewegungsarten die Rede.

In welchen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz?

Schadenersatzrecht:

Der für die meisten Versicherungsnehmer wichtigste Teil einer Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst die Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter sowohl im Falle eigener als auch fremder Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche infolge eines Verkehrsunfalls. Das Schadenersatzrecht gilt auch dann, wenn man selbst als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Die Versicherung zahlt jedoch nicht am Fahrzeug verursachte Schäden direkt

Vertrags- und Sachenrecht:

Der Bereich Vertrags- und Sachenrecht wird in der Praxis meist dann berührt, wenn es zu Streitigkeiten infolge eines Kaufs von Neu- und Gebrauchtwagen kommt, also beispielsweise im Nachhinein verdeckte Mängel erkannt werden. Er umfasst aber auch Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten sowie mit Kreditinstituten im Rahmen einer Autofinanzierung.

Strafrecht:

Die Versicherung übernimmt z. B. die Kosten für den Strafverteidiger, sollte gegen den Versicherungsnehmer der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Unfallflucht erhoben werden. Aber auch einfach die Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers kann eine Ermittlung nach sich ziehen, in deren Folge sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schnell bezahlt macht.

Strafen und Bußgelder:

Sind ärgerlich, müssen aber in längst nicht allen Fällen einfach so hingenommen werden. Wer beabsichtigt, sich gegen eine Strafe oder ein Bußgeld, z. B. wegen eines Übertritts der Höchstgeschwindigkeit oder eines Knöllchens zu wehren, weil diese ungerechtfertigt erscheinen, kann hier auf seinen Rechtsschutz vertrauen und Einspruch einlegen. Zu beachten ist, dass dieser Baustein oftmals separat mit hinzugebucht werden muss.

Steuerrecht:

Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer, greift der Verkehrsrechtsschutz. Die anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde ist jedoch nicht versichert, es sei denn, der Versicherer bezieht sie ausdrücklich mit ein.

Verwaltungsrecht:

Auch mit den Behörden kann es immer wieder Ärger geben, die Zeit, Nerven und oftmals auch Geld kosten. Wer Einspruch einlegen und sich dabei zumindest Letzteres ersparen möchte, darf sich mit einem Verkehrsrechtsschutz auch hier auf der sicheren Seite wähnen. Typische Beispiele betreffen oft den zeitweisen Führerscheinentzug oder das Führen eines Fahrtenbuchs.

Ordnungswidrigkeiten:

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist gerechtfertigt. Wer sich dagegen zu wehren gedenkt oder Einspruch einlegen möchte, dem werden Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung bezahlt.

Verkehrsrechtsschutz im Vergleich: Wichtige Merkmale

Ob das Fahrzeug privat oder für die berufliche Tätigkeit genutzt wird, in allen Fällen empfiehlt es sich, die Tarife zu vergleichen und dabei wichtige Merkmale zu berücksichtigen.


Die Versicherungssumme

Hierbei handelt es sich um die Summe, die der Versicherer maximal zu zahlen bereit ist. Interessenten, die entsprechende Tarife berechnen, sollten wegen der großen Unterschiede hier genau hinsehen. Die Deckungssummen bewegen sich meist zwischen wenigen Hunderttausend Euro und einer Million Euro. Bei einigen Tarifen ist die Deckung sogar unbegrenzt. Dabei wirken sich höhere Deckungssummen nur in einem geringen Maß auf die zu zahlende Prämie aus. Angesichts der hohen Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen können, sollte hier nicht am falschen Ende gespart werden. Laut des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sollten die Versicherungssumme bei mindestens 500.000 Euro liegen. Empfohlen wird außerdem, die Strafverfolgung im Ausland mit mindestens 100.000 Euro mitzuversichern.

Geltungsbereich der Versicherung

Wer häufig auf Reisen ist, sollte bei einem Verkehrsrechtsschutzversicherung Vergleich unbedingt den Geltungsbereich im Auge behalten und auf einen weltweiten Schutz Wert legen. Normalerweise gilt ein Tarif mindestens im europäischen Ausland, was sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch Anrainerstaaten umfasst. Verträge mit weltweiter Gültigkeit sind oftmals auch zeitlich befristet. Wer also einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, sollte vorher überprüfen, über welchen Zeitraum hinweg der Schutz im Ausland überhaupt gilt. Oft kann ein entsprechender Baustein nachträglich hinzugebucht werden.

Wartezeit

Ganz im Gegensatz zu vielen andern Versicherungen sind Wartezeiten bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung eher unüblich. Versicherungsnehmer müssen also nicht erst eine bestimmte Zeit warten, bis sie die Leistungen der Versicherung das erste Mal in Anspruch nehmen dürfen. Vielmehr können sie direkt nach Abschluss des Vertrages einen Anwalt aufsuchen. Dennoch ist es sinnvoll, auch unter diesem Aspekt den Verkehrsrechtsschutz zu vergleichen, da nicht selten einzelne Leistungen im Bereich Vertrags- und Sachenrecht mit einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verknüpft sind. Entsprechende Angaben finden sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt "Zeitliche Ausschlüsse".

Maximale Anzahl Versicherungsfälle

Fallen innerhalb eines Jahres zu viele Versicherungsfälle an, kann der Versicherer den Rechtsschutz kündigen. Bei den meisten Verträgen reichen zwei Fälle pro Jahr meist schon aus. Genauere Angaben hierzu finden sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt "Kündigung nach Versicherungsfall".

Selbstbeteiligung

Wer kleinere Schäden selbst bezahlen kann, sollte eine Selbstbeteiligung in entsprechender Höhe wählen. Denn dadurch sinken in der Regel auch die Prämien. Üblicherweise liegt das Spektrum der Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro. Einige Versicherer bieten flexible Tarife an, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, sofern über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Schadenfälle gemeldet wurden. In der Praxis haben sich Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 250 Euro als beste Option erwiesen.

Versicherungsbedarf

Bevor es an die Auswahl einer Verkehrsrechtsschutzversicherung geht, sollte der eigene Versicherungsbedarf geklärt werden. Welche Lebensbereiche sollen über den Rechtsschutz abgesichert werden bzw. sind noch nicht ausreichend versichert? Anhand dieser Frage kann dann eine Entscheidung darüber gefällt werden, ob der Verkehrsrechtsschutz Teil von privaten Rechtsschutzversicherungen mit dem entsprechenden Baustein Verkehr oder eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein soll. Ein Vertrag, der mehrere Varianten des Rechtsschutzes vereint, ist mit weniger Aufwand verbunden und je nach Tarif auch günstiger zu haben. Es sollte also nicht gleich die erstbeste Versicherung abgeschlossen werden, und wie bei anderen Versicherungen auch ist es wichtig, zuerst die verschiedenen Tarife zu vergleichen.

 

Mithilfe des Rechtsschutzversicherungsrechners können Versicherungsnehmer die Angebote schnell von Zuhause aus vergleichen und dann den passende Verkehrsrechtsschutzversicherung online abschließen.

Tarife für Familien

Bei Familientarifen können mehrere versicherte Personen in den Rechtsschutz mit aufgenommen werden. Das betrifft neben dem Versicherungsnehmer selbst also noch dessen Ehe- bzw. Lebenspartner sowie deren Kinder. Der Versicherungsschutz gilt idealerweise nicht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst am Steuer sitzt, sondern auch dann, wenn versicherte Personen als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel unterwegs sind. Des weiteren sollte darauf geachtet werden, dass auch volljährige Kinder weiterhin mitversichert sind. Nur wenn volljährige Kinder nicht mehr im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung.

Auch die Anzahl der Fahrzeuge in Bezug auf die Familienmitglieder ist bei einem Verkehrsrechtsschutz im Vergleich wichtig. Ist nur ein zugelassenes Fahrzeug vorhanden, ist darauf zu achten, dass alle Familienmitglieder versichert sind und nicht nur das Fahrzeug. Es kann vorkommen, dass Versicherungsnehmer bei einigen Anbietern deswegen auf einen Tarif mit mehreren Fahrzeugen ausweichen müssen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Die preislichen Unterschiede sind jedoch eher gering.

Wer Alleinstehend ist und keine anderen Personen mitversichern muss, zahlt natürlich deutlich geringere Prämien. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Angebote zum Verkehrsrechtsschutz vergleichen, sollten nach speziellen Tarifen für ihre Personengruppe Ausschau halten, da diese meist deutlich günstiger zu haben sind.

Die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie bei uns berechnen und online abschließen. Die passende Verkehrsrechtsschutzversicherung lässt sich auf diese Weise besonders schnell finden.

Verkehrsrechtsschutz: Welche Merkmale sind wichtig?

  • Kosten für den Verkehrsrechtsschutz
  • Maximale Versicherungssumme
  • Versicherungsgebiet
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Anwaltsleistungen
  • Wartezeiten
  • Versicherte Personen
  • Maximale Anzahl an Versicherungsfällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
  • Rechtsschutz mit mehreren Fahrzeugen

Die häufigsten Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung

Für wen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders wichtig?

Im Grunde für alle Personen, die regelmäßig und in erster Linie mit dem eigenen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Gerade Personen, deren berufliche Tätigkeit häufiges Reisen verlangt, sollten auf einen entsprechenden Rechtsschutz zur Wahrung eigener Ansprüche nicht verzichten. Verfahren können sich lange hinziehen und mit hohen Kosten verbunden sein. Genau hier greift der Verkehrsrechtsschutz, um währenddessen die eigene finanzielle Stabilität zu stützen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Gemäß den Empfehlungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sollte die Versicherungssumme bei mindestens 500.000 Euro liegen.

Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

Die Praxis zeigt, dass eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 250 Euro für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausreichend ist. Je höher die Beteiligung, desto geringer die regelmäßigen Kosten für den Verkehrsrechtsschutz.

Gibt es einen günstigeren Tarif für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes?

Ja, auch im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes bieten viele Versicherer einen günstigeren Tarif für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an. Diese sind nicht selten auch deutlich günstiger als Normaltarife, weswegen es sich für die betreffenden Personen lohnt, gezielt nach entsprechenden Angeboten zu suchen.

Was ist unter einem passiven Rechtsschutz zu verstehen?

Die Rechtsschutzversicherung dient nicht nur der Durchsetzung eigener Ansprüche auf dem juristischen Weg, sondern schützt auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter. Durch den passiven Rechtsschutz übernimmt die Versicherung auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei bis klar ist, dass deren Ansprüche gegenstandslos sind.

Was wird vom Verkehrsrechtsschutz nicht abgedeckt?

Anwalts- noch Gerichtskosten übernimmt die Versicherung nicht, wenn

  • Schadensersatzansprüche von Dritten gegen die versicherte Person oder
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

vorliegen.

Ist Verkehrsrechtsschutz in privaten Rechtsschutzversicherungen inklusive?

In privaten Rechtsschutzversicherungen muss der Verkehrsrechtsschutz meist separat hinzugebucht werden, sofern entsprechende Optionen zur Verfügung stehen. Standardmäßig ist der Verkehrsrechtsschutz nicht darin enthalten.

Ich bin in einen Unfall verwickelt, kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung für Schäden auf?

Nein, der Verkehrsrechtsschutz gilt nicht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowohl eigener als auch fremder Fahrzeuge bzw. Insassen. Diese werden durch andere Versicherungen übernommen. Typische Beispiele sind Schäden fremder Fahrzeuge und die Folgen bei einer fahrlässigen Körperverletzung, die beide von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt hingegen die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Sind Lebenspartner und Kinder mitversichert?

Ja, mit einem Familientarif ist die ganze Familie mit abgesichert. In den meisten Fällen gilt das auch für volljährige Kinder.

Kann ich die Versicherung online abschließen?

Ja, Interessenten können die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung sowie die jeweiligen Kosten für den Verkehrsrechtsschutz hier vergleichen und direkt online einen Vertragsabschluss herbeiführen.

Über den Vergleichsrechner

Die Kfz-Versicherer die über den Rechtsschutz- Vergleichsrechner verfügbar sind:

Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Allianz Deutschland AG
Auxilia KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
BavariaDirekt Versicherung AG
Concordia VVaG
D.A.S. Rechtsschutz der ERGO
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Itzehoer Lebensversicherungs-AG
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
Adam Riese GmbH
ConceptIF Group AG
Deutsche Assekuradeur GmbH
Domcura AG
agencio Versicherungsservice AG