Verkehrs-Rechtsschutz
Sie können rund um die Uhr den Verkehrs-Rechtsschutz online berechnen.
Unter Autofahrern ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schon obligatorisch. Schnell kann es infolge eines Unfalls zu juristischen Streitigkeiten kommen, die hohe Anwalts- und Gerichtskosten nach sich ziehen können. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens und gewährt so zusätzliche finanzielle Sicherheit. Ist also ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll? Ja, aber nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Schließlich kann man auch als Fahrradfahrer, Fußgänger sowie als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in rechtliche Auseinandersetzungen geraten. Wir erklären im Folgenden wichtige Einzelheiten und erläutern Merkmale, auf die beim Verkehrsrechtsschutz im Vergleich geachtet werden sollten.
Wichtige Faktoren für den Vergleich
Wofür kommt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auf?
Die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht deckt ein breites Spektrum an durch ein Fahrzeug verursachte Fälle rund um den Straßenverkehr und auch darüber hinaus ab. Grundsätzlich sind sowohl die Versicherungsnehmer mit ihren eigenen Fahrzeugen als auch alle Fahrer und Insassen versichert. Auch wenn der Versicherungsnehmer selbst Insasse eines fremden Fahrzeugs ist, also beispielsweise eines Mietwagens, greift der Verkehrsrechtsschutz, falls es infolge eines Unfalls mit einem oder mehreren Fahrzeugen zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Die Versicherung hilft aber auch dann, wenn kein auf einen selbst zugelassenes Fahrzeug involviert ist, sondern man als Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird. In den Versicherungsbedingungen ist dann meist von allen Fortbewegungsarten die Rede.
In welchen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz?
Verkehrsrechtsschutz im Vergleich: Wichtige Merkmale
Ob das Fahrzeug privat oder für die berufliche Tätigkeit genutzt wird, in allen Fällen empfiehlt es sich, die Tarife zu vergleichen und dabei wichtige Merkmale zu berücksichtigen.
Die Versicherungssumme
Hierbei handelt es sich um die Summe, die der Versicherer maximal zu zahlen bereit ist. Interessenten, die entsprechende Tarife berechnen, sollten wegen der großen Unterschiede hier genau hinsehen. Die Deckungssummen bewegen sich meist zwischen wenigen Hunderttausend Euro und einer Million Euro. Bei einigen Tarifen ist die Deckung sogar unbegrenzt. Dabei wirken sich höhere Deckungssummen nur in einem geringen Maß auf die zu zahlende Prämie aus. Angesichts der hohen Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen können, sollte hier nicht am falschen Ende gespart werden. Laut des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sollten die Versicherungssumme bei mindestens 500.000 Euro liegen. Empfohlen wird außerdem, die Strafverfolgung im Ausland mit mindestens 100.000 Euro mitzuversichern.
Geltungsbereich der Versicherung
Wer häufig auf Reisen ist, sollte bei einem Verkehrsrechtsschutzversicherung Vergleich unbedingt den Geltungsbereich im Auge behalten und auf einen weltweiten Schutz Wert legen. Normalerweise gilt ein Tarif mindestens im europäischen Ausland, was sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch Anrainerstaaten umfasst. Verträge mit weltweiter Gültigkeit sind oftmals auch zeitlich befristet. Wer also einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, sollte vorher überprüfen, über welchen Zeitraum hinweg der Schutz im Ausland überhaupt gilt. Oft kann ein entsprechender Baustein nachträglich hinzugebucht werden.
Wartezeit
Ganz im Gegensatz zu vielen andern Versicherungen sind Wartezeiten bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung eher unüblich. Versicherungsnehmer müssen also nicht erst eine bestimmte Zeit warten, bis sie die Leistungen der Versicherung das erste Mal in Anspruch nehmen dürfen. Vielmehr können sie direkt nach Abschluss des Vertrages einen Anwalt aufsuchen. Dennoch ist es sinnvoll, auch unter diesem Aspekt den Verkehrsrechtsschutz zu vergleichen, da nicht selten einzelne Leistungen im Bereich Vertrags- und Sachenrecht mit einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten verknüpft sind. Entsprechende Angaben finden sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt "Zeitliche Ausschlüsse".
Maximale Anzahl Versicherungsfälle
Fallen innerhalb eines Jahres zu viele Versicherungsfälle an, kann der Versicherer den Rechtsschutz kündigen. Bei den meisten Verträgen reichen zwei Fälle pro Jahr meist schon aus. Genauere Angaben hierzu finden sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt "Kündigung nach Versicherungsfall".
Selbstbeteiligung
Wer kleinere Schäden selbst bezahlen kann, sollte eine Selbstbeteiligung in entsprechender Höhe wählen. Denn dadurch sinken in der Regel auch die Prämien. Üblicherweise liegt das Spektrum der Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro. Einige Versicherer bieten flexible Tarife an, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, sofern über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Schadenfälle gemeldet wurden. In der Praxis haben sich Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 250 Euro als beste Option erwiesen.
Versicherungsbedarf
Bevor es an die Auswahl einer Verkehrsrechtsschutzversicherung geht, sollte der eigene Versicherungsbedarf geklärt werden. Welche Lebensbereiche sollen über den Rechtsschutz abgesichert werden bzw. sind noch nicht ausreichend versichert? Anhand dieser Frage kann dann eine Entscheidung darüber gefällt werden, ob der Verkehrsrechtsschutz Teil von privaten Rechtsschutzversicherungen mit dem entsprechenden Baustein Verkehr oder eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein soll. Ein Vertrag, der mehrere Varianten des Rechtsschutzes vereint, ist mit weniger Aufwand verbunden und je nach Tarif auch günstiger zu haben. Es sollte also nicht gleich die erstbeste Versicherung abgeschlossen werden, und wie bei anderen Versicherungen auch ist es wichtig, zuerst die verschiedenen Tarife zu vergleichen.
Mithilfe des Rechtsschutzversicherungsrechners können Versicherungsnehmer die Angebote schnell von Zuhause aus vergleichen und dann den passende Verkehrsrechtsschutzversicherung online abschließen.
Tarife für Familien
Bei Familientarifen können mehrere versicherte Personen in den Rechtsschutz mit aufgenommen werden. Das betrifft neben dem Versicherungsnehmer selbst also noch dessen Ehe- bzw. Lebenspartner sowie deren Kinder. Der Versicherungsschutz gilt idealerweise nicht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst am Steuer sitzt, sondern auch dann, wenn versicherte Personen als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel unterwegs sind. Des weiteren sollte darauf geachtet werden, dass auch volljährige Kinder weiterhin mitversichert sind. Nur wenn volljährige Kinder nicht mehr im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung.
Auch die Anzahl der Fahrzeuge in Bezug auf die Familienmitglieder ist bei einem Verkehrsrechtsschutz im Vergleich wichtig. Ist nur ein zugelassenes Fahrzeug vorhanden, ist darauf zu achten, dass alle Familienmitglieder versichert sind und nicht nur das Fahrzeug. Es kann vorkommen, dass Versicherungsnehmer bei einigen Anbietern deswegen auf einen Tarif mit mehreren Fahrzeugen ausweichen müssen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Die preislichen Unterschiede sind jedoch eher gering.
Wer Alleinstehend ist und keine anderen Personen mitversichern muss, zahlt natürlich deutlich geringere Prämien. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Angebote zum Verkehrsrechtsschutz vergleichen, sollten nach speziellen Tarifen für ihre Personengruppe Ausschau halten, da diese meist deutlich günstiger zu haben sind.
Die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie bei uns berechnen und online abschließen. Die passende Verkehrsrechtsschutzversicherung lässt sich auf diese Weise besonders schnell finden.
Verkehrsrechtsschutz: Welche Merkmale sind wichtig?
- Kosten für den Verkehrsrechtsschutz
- Maximale Versicherungssumme
- Versicherungsgebiet
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Anwaltsleistungen
- Wartezeiten
- Versicherte Personen
- Maximale Anzahl an Versicherungsfällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
- Rechtsschutz mit mehreren Fahrzeugen
Die häufigsten Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung
Im Grunde für alle Personen, die regelmäßig und in erster Linie mit dem eigenen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Gerade Personen, deren berufliche Tätigkeit häufiges Reisen verlangt, sollten auf einen entsprechenden Rechtsschutz zur Wahrung eigener Ansprüche nicht verzichten. Verfahren können sich lange hinziehen und mit hohen Kosten verbunden sein. Genau hier greift der Verkehrsrechtsschutz, um währenddessen die eigene finanzielle Stabilität zu stützen.
Gemäß den Empfehlungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sollte die Versicherungssumme bei mindestens 500.000 Euro liegen.
Die Praxis zeigt, dass eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 250 Euro für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausreichend ist. Je höher die Beteiligung, desto geringer die regelmäßigen Kosten für den Verkehrsrechtsschutz.
Ja, auch im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes bieten viele Versicherer einen günstigeren Tarif für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an. Diese sind nicht selten auch deutlich günstiger als Normaltarife, weswegen es sich für die betreffenden Personen lohnt, gezielt nach entsprechenden Angeboten zu suchen.
Die Rechtsschutzversicherung dient nicht nur der Durchsetzung eigener Ansprüche auf dem juristischen Weg, sondern schützt auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter. Durch den passiven Rechtsschutz übernimmt die Versicherung auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei bis klar ist, dass deren Ansprüche gegenstandslos sind.
Anwalts- noch Gerichtskosten übernimmt die Versicherung nicht, wenn
- Schadensersatzansprüche von Dritten gegen die versicherte Person oder
- Vorsätzlich begangene Straftaten
vorliegen.
In privaten Rechtsschutzversicherungen muss der Verkehrsrechtsschutz meist separat hinzugebucht werden, sofern entsprechende Optionen zur Verfügung stehen. Standardmäßig ist der Verkehrsrechtsschutz nicht darin enthalten.
Nein, der Verkehrsrechtsschutz gilt nicht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowohl eigener als auch fremder Fahrzeuge bzw. Insassen. Diese werden durch andere Versicherungen übernommen. Typische Beispiele sind Schäden fremder Fahrzeuge und die Folgen bei einer fahrlässigen Körperverletzung, die beide von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt hingegen die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Ja, mit einem Familientarif ist die ganze Familie mit abgesichert. In den meisten Fällen gilt das auch für volljährige Kinder.
Ja, Interessenten können die Leistung der Verkehrsrechtsschutzversicherung sowie die jeweiligen Kosten für den Verkehrsrechtsschutz hier vergleichen und direkt online einen Vertragsabschluss herbeiführen.
Die Kfz-Versicherer die über den Rechtsschutz- Vergleichsrechner verfügbar sind:
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Allianz Deutschland AG
Auxilia KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
BavariaDirekt Versicherung AG
Concordia VVaG
D.A.S. Rechtsschutz der ERGO
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Itzehoer Lebensversicherungs-AG
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
Adam Riese GmbH
ConceptIF Group AG
Deutsche Assekuradeur GmbH
Domcura AG
agencio Versicherungsservice AG