Reparaturkostenversicherung ab 18€ mtl.
Garantie für jedermann und jederzeit!
Mit 4 einfachen Schritten können Sie die Autokrankenversicherung für Ihr Fahrzeug berechnen.
Schritt 1
Motorleistung Ihres Fahrzeugs auswählen
Schritt 2
Kilometerstand auswählen
Schritt 3
Das Alter des Fahrzeugs auswählen
Schritt 4
Die Kostenübernahme auswählen
Ihre Gebrauchtwagengarantie – Unbeschwert unterwegs
Mit der Gebrauchtwagengarantie fahren Sie auf Nummer sicher. Sollte Ihre Fahrzeugtechnik Sie im Stich lassen, steht sie an Ihrer Seite – schnell, unkompliziert und zuverlässig. Sie übernimmt die Reparaturkosten, damit Sie sorgenfrei weiterfahren können.
Sie bestimmen selbst, den Umfang des Versicherungsschutzes: 50 %, 75 % oder sogar 100 % Kostenübernahme – Wir haben das passende Angebot für Sie.
In Zusammenarbeit mit der EUROPA Versicherung!
Verlassen Sie sich auf den Schutz der privaten Gebrauchtwagengarantie – Ihr verlässlicher Begleiter im Fall eines technischen Defekts. So bleiben unerwartete Reparaturkosten kein Grund zur Sorge.
Garantie für Gebrauchtwagen - Was ist das?
Begriffe wie Garantie oder Gewährleistung kennt jeder Autokäufer. Bei Neuwagen übernimmt der Hersteller in den ersten Monaten oder Jahren die Kosten für Reparaturen – Sie müssen sich keine Sorgen um unerwartete Werkstattkosten machen.
Doch mit der Zeit läuft die Herstellergarantie aus. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Händlergarantie meist stark eingeschränkt. Ohne zusätzlichen Schutz tragen Sie die Reparaturkosten oft selbst – und das kann schnell teuer werden.
Besonders Defekte an Mechanik oder Elektronik gehören zu den häufigsten und teuersten Werkstattgründen. Mit der Auto-Reparatur-Versicherung MAXX sichern Sie sich gegen solche Überraschungen ab.
Haben Sie eine Erstattung von 100 % gewählt (also keine Selbstbeteiligung), können Sie der nächsten Reparatur ganz gelassen entgegensehen: Wir erstatten die Reparaturkosten vollständig – für alle versicherten mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektronischen Bauteile.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Schutz vor hohen, unerwarteten Reparaturkosten
✅ Mobilitätssicherung durch fachgerechte Reparaturen mit Kostenübernahme
✅ Mehr Sicherheit – auch beim Kauf von Gebrauchtwagen oder bei Privatverkäufen
✅ Geringe monatliche Beiträge im Vergleich zu möglichen Reparaturkosten
Wie funktioniert die Gebrauchtwagengarantie für Pkw?
Mit der Auto-Reparaturversicherung sichern Sie sich zuverlässig gegen unerwartete Reparaturkosten ab – ganz flexibel und unabhängig vom Autokauf. Die Garantie ist jederzeit abschließbar und passt sich Ihrer Situation an.
💡Beispiel 1: Gebrauchtwagen privat gekauft – ohne Garantie?
Sie haben privat einen gebrauchten Pkw gekauft, bei dem keine Garantie oder Gewährleistung enthalten war?
✅ Die Vericherung bietet Ihnen zuverlässigen Reparaturkostenschutz – auch bei einem reinen Privatkauf.
💡Beispiel 2: Herstellergarantie ist abgelaufen?
Ihr Neuwagen ist nicht mehr ganz neu, und die Herstellergarantie ist inzwischen ausgelaufen?
✅ Mit der Versicherung erhalten Sie eine ideale Anschlussversicherung – damit Sie weiterhin rundum abgesichert sind.
💡Beispiel 3: Auto verkaufen – aber „mit Garantie“
Sie möchten Ihr Fahrzeug privat verkaufen und dabei einen besseren Preis erzielen?
✅ Mit der Versicherung verkaufen Sie Ihr Auto „mit Garantie“. Das gibt dem Käufer Sicherheit – und schützt Sie vor späteren Reklamationen.
💡Beispiel 4: Selbstständig oder Freiberufler?
Als Selbstständiger oder Freiberufler gelten beim privaten Fahrzeugverkauf rechtlich die gleichen Gewährleistungspflichten wie bei einem Händler.
✅ Die Versicherung hilft Ihnen, das Risiko zu reduzieren – durch den Verkauf Ihres Fahrzeugs mit Gebrauchtwagengarantie.
💡Beispiel 5: Sie möchten sich einfach absichern?
Auch wenn Sie Ihr Auto einfach behalten, aber keine Garantie mehr besteht:
✅ Die Versicherung ist unabhängig vom Autokauf jederzeit abschließbar – ganz nach dem Motto:
„Garantie für jedermann und jederzeit.“
Muss mein Auto für die Gebrauchtwagengarantie neu sein?
Nein! Die Gebrauchtwagengarantie ist speziell für Fahrzeuge gedacht, die nicht mehr neu sind.
Egal ob privat gekauft, bereits in Nutzung oder zum Weiterverkauf vorgesehen – MAXX bietet flexible Reparaturkostensicherheit für viele Situationen.
Die Gebrauchtwagengarantie MAXX kann für Fahrzeuge mit folgenden Merkmalen abgeschlossen werden:
- Fahrzeugtypen:
Pkw (inkl. Kombi, SUV, Geländewagen), Transporter (z. B. Pritschen- und Kastenwagen), Kleinbusse, Vans sowie Wohnmobile - Maximales zulässiges Gesamtgewicht:
Nicht mehr als 4,0 Tonnen - Einsatzbereich:
Keine gewerbliche Nutzung im Transportfuhrpark oder für Zustell- und Kurierdienste - Ausschluss bestimmter Nutzungen:
Keine Verwendung als Fahrschulfahrzeug, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeug oder Taxi - Technischer Zustand:
Keine technischen Veränderungen an den zu versichernden Komponenten (z. B. durch Motortuning)
Es dürfen keine erkennbaren Schäden an den zu versichernden Teilen vorhanden sein
Für den Abschluss der Gebrauchtwagengarantie MAXX sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Gebrauchtwagengarantie
- Sowie einen der folgenden Nachweise (nicht älter als 6 Wochen vor Antragsstellung):
- Den bestätigten Auto-Sicherheits-Check durch eine Kfz-Meisterwerkstatt Ihrer Wahl
- Oder den Nachweis über eine durchgeführte Wartung oder Inspektion gemäß den Herstellervorgaben für Ihr Fahrzeug
- Oder den Nachweis über eine bestandene TÜV-Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug
⚠️Bitte achten Sie darauf, dass die technischen Nachweise nicht älter als 6 Wochen sind, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung.
Was ist versichert?
Die Versicherung kann in Verbindung mit einem Fahrzeug-Check für Personenkraftwagen, inkl. Hybrid- und Elektrofahrzeugen, bis zu 4 t zulässigem Gesamtgewicht abgeschlossen werden. Gewerbliche Vielfahrerfahrzeuge (z.B. Taxen, Kurierfahrzeuge, etc.) sind ausgeschlossen.
Unter den Versicherungsumfang fallen alle herstellerseitig verbauten Bauteile:
✅ Mechanische Bauteile (z.B. Motor, Getriebe, Differenzial, etc.)
✅ Elektrische Bauteile (z.B. Anlasser, Generator, Stellmotoren, etc.)
✅ Elektronische Bauteile (z.B. Steuergeräte, Bordcomputer, etc.)
✅ Pneumatische Bauteile (z.B. Luftfahrwerk, Vakuumpumpe, etc.)
✅ Hydraulische Bauteile (z.B. Bremszylinder, Servolenkung, etc.)
Die Details hierzu entnehmen Sie bitte § 1 und dem Anhang der ABRK.
Je nach vereinbartem Erstattungsumfang werden die versicherten Reparaturkosten (Material- und Lohnkosten) zu 50 %, 75 % oder 100 % bis zu einem maximalen Betrag von 10.000 € inkl. MwSt. innerhalb eines Versicherungsjahres erstattet.
Was ist nicht versichert?
Folgende Teile sind nicht versichert:
❌ Teile, die einem konstruktions- oder bestimmungsbedingten Verschleiß unterliegen (z.B. Bremsscheiben, Stoßdämpfer, Starterbatterien, etc.)
❌ Teile, die regelmäßig bei Wartungsarbeiten oder nach Herstellerempfehlungen ausgewechselt werden sollten (z.B. Filter, Zündkerzen, etc.)
❌ Betriebs- und Hilfsstoffe (z.B. Öle, Kraftstoffe, etc.) sowie Kleinmaterialien (z.B. Schrauben, Schellen, etc.)
❌ Räder, Karosseriekomponenten mit Anbauteilen, Beleuchtungseinrichtungen, Verglasung, Innenausstattungskomponenten und Fahrzeugzubehör
❌ Des Weiteren nicht serienmäßig verbaute Komponenten sowie Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen wurden
❌ Prüf-, Mess-, Test-, Inspektions-, Wartungs-, Reinigungs- und Einstellarbeiten sowie Folgekosten (z.B. Transport-, Entsorgungskosten)
Die vorstehenden Aufstellungen sind beispielhaft und nicht vollständig oder abschließend. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte im Download der Erstinformation.
Die Dauer der Wartezeit hängt vom gewählten Leistungstarif ab:
-
Maxx 50:
Keine Wartezeit – der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsbeginn. -
Maxx 75:
Die Wartezeit beträgt 30 Kalendertage ab Vertragsbeginn.
Zusätzlich muss das versicherte Fahrzeug in dieser Zeit mehr als 500 km gefahren sein.
Wurde diese Strecke noch nicht zurückgelegt, verlängert sich die Wartezeit bis zu dem Tag, an dem die 500 km überschritten werden. -
Maxx 100:
Die Wartezeit beträgt 60 Kalendertage ab Vertragsbeginn.
Zusätzlich muss das versicherte Fahrzeug in dieser Zeit mehr als 1.000 km gefahren sein.
Auch hier gilt: Ist die Strecke noch nicht erreicht, verlängert sich die Wartezeit bis zum Überschreiten der 1.000 km.
⚠️Wichtig: Unabhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben, gilt während der Wartezeit automatisch der Schutz des Leistungstarifs Maxx 50.
Die maximale Entschädigung richtet sich nach dem Zeitwert des versicherten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens:
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Erstattet werden maximal 50 % des Fahrzeugzeitwertes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.
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Unabhängig davon ist die Entschädigung für alle gemeldeten Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres auf insgesamt 10.000 € inkl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Ja die Reparaturkostenversicherung ist auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Für Antriebsakkumulatoren (Hochvoltspeicher) von Vollelektro- und Hybridfahrzeugen leistet der Versicherer Entschädigung, wenn sich die zu Vertragsbeginn mittels Sicherheits-Check festgestellte Akku-Ladekapazität während der Versicherungsdauer unmittelbar und nicht infolge Einflusses nicht versicherter Teile oder Umstände, z.B. Tiefentladung, bei identischen Messbedingungen um mehr als 75 % reduziert hat.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das versicherte Fahrzeug vorübergehend
außerhalb dieses Gebietes, so gilt der Versicherungsschutz für ganz Europa in den geographischen Grenzen.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden durch unsachgemäße Behandlung sowie durch Missachtung der Betriebsvorschriften des Herstellers.
Schäden die mit der Veränderung der ursprünglichen Konstruktion (z.B. Tuning) in Verbindung stehen, Schäden durch Unfall sowie Schäden, für die ein Dritter
(z.B. als Hersteller, Lieferant, Veräußerer) eintritt oder einzutreten hat.
Weitere Details hierzu finden Sie unter § 2 der ABRK.
• Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
• Sie müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
• Sie müssen die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Wartungs- und Pflegevorschriften einhalten. Sie dürfen das Fahrzeug keinen übermäßigen Belastungen
aussetzen und keine Änderung der herstellerseitigen technischen Konstruktion vornehmen. Weitere Details finden Sie unter § 2 und § 12 der ABRK.
• Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. Weitere Pflichten im Schadenfall finden Sie unter § 12 der ABRK.
Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Versicherer Ihnen den vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Für den Fall, dass die Versicherung für eine festgelegte Laufzeit abgeschlossen wurde, endet der Vertrag mit dem im Antragsdokument bestimmten Zeitpunkt, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Andernfalls ist die Versicherung für eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (Vertragsjahr), außer Sie oder der Versicherer kündigen den Vertrag.
Sie oder der Versicherer können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Bei Versicherungen, die für eine Mindestvertragsdauer von
12 Monaten geschlossen wurden, kann das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden
Kalendermonats gekündigt werden.
Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich.