Kfz-Versicherung
Viele Fahrzeugbesitzer haben im Alltag Fragen rundum ihre Kfz-Versicherung. KfzVersicherungsvergleich.net will Ihnen gleich hier einen Überblick geben.
Die Teilkaskoversicherung kann von jedem Fahrzeughalter freiwillig abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist sie keine Pflicht, sondern ein Zusatzschutz, der bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Was bietet die Kasko?
Die Kfz-Teilkasko übernimmt in der Regel Schäden, die durch Brand oder Explosion verursacht wurden. Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen, Raub sowie unbefugter Gebrauch sind ebenfalls abgesichert. Glasbruch- und Unwetterschäden, beispielsweise durch Hagel oder Blitzschlag, werden ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Schäden, die beim Zusammenstoß mit Haarwild oder anderen Tieren entstehen, sind ebenfalls versichert. Hierbei sind nähere Ausführungen im Vertrag zu beachten, was den Umfang betrifft. Einige Versicherungen nehmen hier Einschränkungen vor. Marderschäden sind in einem bestimmten Umfang ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Möglicherweise ist dabei jedoch ein maximaler Betrag festgelegt, oder es werden nur kleine Kabelschäden übernommen. Die Versicherung von Kurzschlussschäden an der Verkabelung gehört ebenfalls zum Leistungsumfang der Kfz-Teilkasko.
Wer sich für die Haftpflicht mit Teilkasko entscheidet, ist hingegen nicht für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. Auch Schäden durch Vandalismus werden von der Kfz-Teilkasko nicht übernommen. Die Teilkaskoversicherung zahlt auch nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Ebenso schließt die Kfz-Teilkasko Schäden aus, die bei einem Rennen verursacht werden. Reine Reifenschäden sowie Schäden durch höhere Gewalt, wie Erdbeben oder Kriegsereignisse, sind ebenfalls nicht eingeschlossen. Auch Schäden durch Kernenergie sind nicht im Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung enthalten.
Die freiwillige Vollkaskoversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt generell vor Unfällen und Schäden am eigenen Fahrzeug. Im Grundsatz gilt, dass die Kfz-Vollkasko auch selbst verursachte Schäden deckt. Der Versicherungsschutz der Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung stets eingeschlossen, wodurch sie einen erweiterten Schutz bietet.
Die Kfz-Vollkasko umfasst daher den Schutz der Teilkasko, das heißt Unwetter-/Elementarschäden wie Hagel und Blitzschlag, Wildschäden und Wildunfälle, Brand-, Explosions- und Kurzschlussschäden, Glasschäden, Entwendung (z. B. Diebstahl und Raub) von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen sowie je nach Vertragsgestaltung auch Marderschäden und weitere Tier- und dadurch entstandene Folgeschäden.
Zusätzlich deckt die Vollkasko durch den Halter und/oder den Fahrer selbst verursachte Schäden ab, wie zum Beispiel versehentliches Fahren gegen Pfosten usw., wobei hierzu auch der Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs zählt. Des Weiteren sind mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen (Vandalismus) versichert sowie Unfälle, bei denen der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann, etwa aufgrund von Fahrerflucht oder Minderjährigkeit.
Nicht abgedeckt durch die Kfz-Vollkasko sind in der Regel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z. B. unter Alkoholeinfluss oder in Folge von Autorennen) herbeigeführte Schäden und selbst verursachte Schäden, die durch gekoppelte/gezogene Fahrzeuge (wie etwa Wohnwagen) entstanden sind. Es sei denn, der durch das gezogene Fahrzeug entstandene Schaden ist Folge von Umständen, die die Vollkaskoversicherung mit einbezieht. Vertragsbestandteile wie Elementarschäden durch größere Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben), die Versicherung von Sonderzubehör oder die Garantie einer verlängerten Neuwertentschädigung können individuell in die Vollkaskoversicherung aufgenommen werden.
Teilkasko | Leistung im Vergleich | Vollkasko |
---|---|---|
Im Basis Tarif enthalten | Diebstahl & Raub | Im Basis Tarif enthalten |
Im Basis Tarif enthalten | Wildunfall | Im Basis Tarif enthalten |
Im Basis Tarif enthalten | Glasschäden | Im Basis Tarif enthalten |
Im Basis Tarif enthalten | Elementarschäden | Im Basis Tarif enthalten |
Im Basis Tarif enthalten | Kurzschluss, Brand & Explosion | Im Basis Tarif enthalten |
Nicht versichert | Selbst verursachte Schäden | Im Basis Tarif enthalten abzüglich der Selbstbeteiligung |
Im Basis Tarif enthalten | Schäden durch Vandalismus | bereits durch Teilkaskoschutz mitversichert |
Nur durch erweiterten Teilkasko-Versicherungsschutz | Unfall mit Tieren (nicht Wildschaden) |
Nur durch erweiterten Vollkasko-Versicherungsschutz |
Nur durch erweiterten Teilkasko-Versicherungsschutz | Marderbiss inkl. Folgeschäden | Nur durch erweiterten Vollkasko-Versicherungsschutz |
Nur durch erweiterten Teilkasko-Versicherungsschutz | Absicherung der erweiterten Elementarschäden (bspw. Lawinen) | Nur durch erweiterten Vollkasko-Versicherungsschutz |
Teilkaskoversicherungen haben keine SF-Klassen daher entfällt der Rabattschutz | Rabattschutz | Nur durch Tariferweiterung der Vollkasko |
Zusatzschutz | GAP-Deckung | Zusatzschutz |
Nur mit Schutzbrief (Mitglieder eines Automobilclubs benötigen keinen Schutzbrief, da durch die Schutzbriefleistungen bereits abgesichert) |
Pannenhilfe, Bergen, Abschleppen | Nur mit Schutzbrief Mitglieder eines Automobilclubs benötigen keinen Schutzbrief, da durch die Schutzbriefleistungen bereits abgesichert) |
Bei Neuwagen durch Mobilitätsgarantie abgedeckt Nur mit Schutzbrief (Zusatzversicherung) (Mitglieder eines Automobilclubs benötigen keinen Schutzbrief, da Mietwagen durch die Schutzbriefleistungen bereits abgedeckt sind) |
Mietwagen bei Panne | Bei Neuwagen durch Mobilitätsgarantie abgedeckt Nur mit Schutzbrief (Zusatzversicherung) (Mitglieder eines Automobilclubs benötigen keinen Schutzbrief, da Mietwagen durch die Schutzbriefleistungen bereits abgedeckt sind) |
Der Kfz-Schutzbrief stellt eine Alternative zur Mitgliedschaft in einem Automobilclub dar und bietet dieselben Grundleistungen. Kunden erhalten bei einer Panne oder anderen Schäden Hilfe, die von der "Silbernen Flotte" bereitgestellt wird – einem Zusammenschluss der Kfz-Versicherer. Vor Ort kümmern sich Kfz-Techniker um kleinere Probleme und leisten zum Beispiel Starthilfe. Bei schwerwiegenderen Pannen oder Unfallschäden organisieren sie auch das Abschleppen des Fahrzeugs. Zudem kümmern sie sich um eine komplizierte Bergung nach einem Unfall.
Der Kfz-Schutzbrief gilt unabhängig vom Fahrer
Er bezieht sich auf das versicherte Fahrzeug, und es spielt keine Rolle, wer den Pannendienst anruft. Umgekehrt besteht kein Schutz, wenn der Versicherungsnehmer ein Auto eines anderen benutzt. Hier besteht ein Unterschied im Vergleich zum Automobilclub: Eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub schließt andere privat genutzte Fahrzeuge ein, während bei einem Kfz-Schutzbrief für jedes Familienmitglied zusätzliche Kosten anfallen.
Der Autoschutzbrief deckt die gesamte EU ab
Die Leistungen dieser Zusatzversicherung gelten in allen Mitgliedsländern der EU. Pannen- und Abschleppdienste werden von regionalen Kooperationspartnern der "Silbernen Flotte" durchgeführt. Zusätzlich übernimmt der Kfz-Versicherer weitere Kosten wie notwendige Übernachtungen und die Heimreise. Auch der Rücktransport von Kranken ist Bestandteil des Versicherungsschutzes. Allerdings legen die Versicherungen bei vielen Leistungen wie Pannenhilfe, Reparatur und Unterkunft im In- und Ausland oft eine Kostendeckelung fest.
Mit dem eigenen Auto ins Ausland zu fahren, ist heute gang und gäbe. Meist gibt es keine Probleme. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn jenseits deutscher Grenzen ein Unfall passiert, Reparaturen nötig werden oder der Wagen gestohlen wird? Leistet dann die Kfz-Versicherung? Die Antwort fällt differenziert aus. Dabei ist zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung zu unterscheiden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt als Grundschutz bei Unfällen für Schäden auf, die Dritten durch das eigene Fahrzeug im Ausland entstehen. Die deutsche Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich in Europa und in außereuropäischen EU-Gebieten. Im Gegensatz zu früher ist im Bereich der EU, des EWR und der EFTA die Internationale-Versicherungskarte ("Grüne Karte") als Versicherungsnachweis nicht mehr nötig. Es reicht das Autokennzeichen. Bei Auslandsreisen außerhalb dieses Raums wird die Karte dagegen noch benötigt. Das gilt zum Beispiel für Fahrten in die Türkei, nach Weißrussland oder in die Ukraine.
Der Kaskoschutz ist im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig und gilt üblicherweise ebenfalls im europäischen Ausland, unter anderem bei Diebstahl. Das trifft sowohl für die Teilkasko- als auch für die Vollkaskoversicherung zu. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz geografisch oft ähnlich definiert wie bei der Grünen Karte. Allerdings schließen manche Versicherer Diebstahlschäden in Ländern mit besonders hohem Diebstahlrisiko aus. Hier sollten vor einem Auslandsaufenthalt stets die Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Viele Versicherer bieten einen Auslandsschadenschutz an – eine Ergänzung der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Versicherungsnehmer wird dann als Geschädigter im Ausland so gestellt, als ob der Schaden in Deutschland verursacht worden wäre. Ebenfalls häufig geboten wird ein Kfz-Schutzbrief mit Service- und Hilfeleistungen bei einer Panne im Ausland.
Regionalklasse und Typklasse sind individuelle Werte, die die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung beeinflussen. Beide sind auf dem Versicherungsschein für den Verbraucher deutlich ausgewiesen.
Die Regionalklasse:
Die Regionalklasse hängt vom Wohnort des Halters eines Fahrzeugs ab. Grundlage für die Beitragsberechnung aus der Regionalklasse ist die Anzahl der Schadensfälle, die sich in der betreffenden Region ereignen. Jährlich werden die Regionen in diesem Zusammenhang neu unter die Lupe genommen, um aktuelle Werte zu gewährleisten. Derzeit gibt es in der Kfz-Versicherung je nach Versicherungsart 12 (Haftpflicht), 16 (Teilkasko) und 9 (Vollkasko) Regionalklassen. Hierbei werden Schäden und zugelassene Fahrzeuge ebenso berücksichtigt wie Wettereinflüsse und Wildaufkommen in der betreffenden Region. Auch Diebstahl ist ein Faktor, der berücksichtigt wird, wenn er in einer Region häufig vorkommt. Die Regionalklasse wird aus all diesen Kriterien versicherungsmathematisch ermittelt. Aus diesem Grund wird auch eine neue eVB-Nummer und Vertragsgestaltung notwendig, wenn ein Halter eines Fahrzeugs in einen neuen Landkreis umziehen sollte.
Die Typklasse:
Die Typklasse hängt vom Fahrzeug des Halters ab, das es zu versichern gilt. Hier wird exakt ermittelt, welche Automobile welche Schäden verursachen und in welcher Häufigkeit dies geschieht. Auch die Typklassen werden grundsätzlich versicherungsmathematisch berechnet. Momentan gibt es 16 (Haftpflicht), 25 (Teilkasko) und 24 (Vollkasko) Typklassen. Je nach Automodell, das gefahren wird, erfolgt die Einstufung. Die Typklassen-Einteilung ändert sich jährlich. Neue Modelle kommen hinzu, und die Schadenshäufigkeit ändert sich, sodass Berechnungen neu vorgenommen werden müssen. Die Hersteller- oder Typschlüsselnummer ist entscheidend dafür, in welche Typklasse ein Auto durch den Versicherer eingeordnet wird. Der Einstufung kann nicht widersprochen werden.
Wer viele Jahre unfallfrei gefahren ist, profitiert von einem hohen Schadenfreiheitsrabatt, der den Beitrag der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung senkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schadenfreiheitsrabatt an andere übertragen werden, was besonders sinnvoll ist, wenn der Geber der SF-Klasse in Zukunft auf das Autofahren verzichten möchte. Auch beim Überlassen des Zweitwagens an Kinder kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. Dabei bleibt die SF-Klasse des Erstwagens unberührt.
Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist nur innerhalb der Familie möglich. Die Anzahl der Jahre, um die die SF-Klasse übertragen werden kann, hängt davon ab, wie viele Jahre der Empfänger bereits im Besitz seines Führerscheins ist. Fahranfänger können von dieser Möglichkeit nur bedingt profitieren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Empfänger zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug des Gebers gefahren sein muss. Der Übertrag des Schadenfreiheitsrabatts kann nicht rückgängig gemacht werden.
Möchte jemand seine SF-Klasse an einen Dritten übertragen, muss er dies bei seiner Versicherung beantragen. Dies geschieht über ein Rabattübertragungsformular, das bei der Autoversicherung kostenlos als Download zur Verfügung steht. Geber und Nehmer müssen nicht bei derselben Autoversicherung Kunde sein. Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien müssen im Rabattübertragungsformular erfasst werden, und das Verhältnis zwischen Geber und Empfänger muss erläutert werden. Außerdem sind eine Verzichtserklärung des Gebers sowie eine Führerscheinkopie des Empfängers für den Wechsel nötig.
Mit dem Sonderkündigungsrecht bietet sich dem Versicherten die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln, ohne die Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres beachten zu müssen.
Möglich ist die Kündigung unter den folgenden drei Voraussetzungen:
- Bei einer Beitragserhöhung
- Nach einer Schadensregulierung durch die Versicherung
- Bei Wechsel des Fahrzeuges
Erhöhung des Beitrages
In diesem Falle kann der Versicherte die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Das ist möglich, nachdem der Versicherer die Beitragserhöhung schriftlich bestätigt hat. In der Praxis ist meist die Einstufung in eine neue Typklasse der ausschlaggebende Faktor für die Erhöhung. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung.
Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden
Nach der Regulierung eines Schadens ist der Versicherte ebenfalls berechtigt, die Versicherung unter Einhaltung der Frist von ebenfalls vier Wochen zu kündigen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer die erfolgte Schadensregulierung bestätigt hat.
Neues Fahrzeug - neue Versicherung
Bei einem Fahrzeugwechsel, gleich ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, ist es meist sinnvoll, auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Oftmals bieten die Mitbewerber für das neue Fahrzeug bessere Konditionen als der bisherige Versicherer an. Bei einem Gebrauchtwagen geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über, sofern das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde. In diesem Falle ist es möglich, die Kfz-Versicherung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Allerdings muss dies innerhalb von vier Wochen nach der Übergabe des Fahrzeugs an den neuen Besitzer geschehen.
Sonderkündigungsrecht mit einigen Ausnahmen
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn eine Beitragserhöhung auf veränderte Bedingungen zurückzuführen ist, die situationsbedingt in der Person des Versicherungsnehmers liegen:
Einige Beispiele:
- Einstufung in eine andere Regionalklasse nach Umzug
- Wechsel des Abstellortes des Fahrzeugs (z. B. bisher Garage, jetzt Straße)
- Erhöhung der Fahrleistung pro Jahr
- Einbeziehung weiterer Fahrer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist die Voraussetzung dafür, dass Fahrzeugbesitzer ihr Auto bei einer Zulassungsstelle anmelden oder ummelden können. Deshalb interessieren sich viele Eigentümer dafür, wie rasch sie ihre eVB-Nummer erhalten. Verantwortlich dafür ist die gewählte Kfz-Versicherung. Bei allen Versicherern gilt: Schließen Kunden online einen Haftpflichtvertrag ab, zeigt die Versicherung die eVB-Nummer unmittelbar an. Bei einem Abschluss per Telefon oder Post können sich Besitzer die eVB-Nummer nach dem Abschließen per E-Mail zusenden lassen, andernfalls verschickt sie der Versicherer per Brief.
Versicherungswechsel und Versicherungsbestätigung:
Bei einem Wechsel des Versicherers ändert sich die eVB-Nummer. Kunden müssen sich jedoch um nichts kümmern. Der Dienstleister sendet diese Nummer, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht, automatisch direkt an die zuständige Zulassungsbehörde.
Spezialfall: Zulassungsservice des Händlers:
Einige Autohäuser bieten ihren Kunden einen Zulassungsservice an. Sie legen für sie bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer vor und melden das Fahrzeug an. Diese Services haben oft einen Haken: Der Händler beantragt die Versicherungsbestätigung beim Versicherer des Autoherstellers, entsprechend sind Fahrzeugbesitzer auch bei diesem Unternehmen versichert. Oftmals erweisen sich diese Verträge als teuer. Kunden sollten schnell das Angebot an Kfz-Versicherungen vergleichen und bei einem günstigen Versicherer eine Haftpflichtpolice abschließen. Die Kosten für die vorübergehende Versicherung fallen nur bis zum Vertragsbeginn der individuell vereinbarten Police an, die Abrechnung erfolgt tageweise. Ein Besuch der Zulassungsstelle ist nicht notwendig, die künftige Versicherung übermittelt die Versicherungsbestätigung direkt an die Behörde.
Kratzer im Lack, eingeschlagene Scheiben, aufgeschlitzte Reifen oder ein abgebranntes Fahrzeug: Vandalismus gibt es in vielen Formen, und Besitzer sollten sich umfassend davor schützen. Es kommt vor allem darauf an, wo Sie Ihr Fahrzeug nachts abstellen. Zudem sollten Sie überlegen, ob Sie sich mit einer Vollkaskoversicherung vor den finanziellen Schäden bewahren wollen.
Oberste Priorität genießt das Parken des Autos über Nacht an einem sicheren Ort. Am besten eignet sich eine abschließbare Garage. Wer keine eigene Garage hat, kann eine anmieten. Eine Tiefgarage mit ihrem beschränkten Zugang leistet ebenfalls wertvolle Dienste. Wer sich außerhalb befindet, sollte bewachte Parkplätze wie Parkflächen mit Security und Parkhäuser bevorzugen. Kommen diese Möglichkeiten nicht infrage, sollten sich Eigentümer über den Standort eines gewöhnlichen Parkplatzes Gedanken machen: In einem Ausgehviertel mit vielen betrunkenen Passanten ist Vandalismus wahrscheinlicher als in einem ruhigen Wohnviertel.
Beim Parken im Freien können Besitzer die Wahrscheinlichkeit für Vandalismus mit dem richtigen Standort senken, aber eine Garantie existiert nicht. Sie finden auch nicht überall einen geschützten Parkplatz, wenn sie außer Haus sind. Deshalb sollten Versicherungsnehmer abwägen, ob sich für sie ein umfassender Versicherungsschutz lohnt. Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brandstiftung und zerstörte Scheiben ab. Bei allen weiteren Schäden durch Vandalismus bezahlen Kfz-Versicherer nur, wenn Eigentümer eine Vollkaskoversicherung vorweisen können. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung hilft bei Vandalismus dagegen nicht.