Die Motorradversicherung: was Sie beachten sollten
Sie können rund um die Uhr Ihr neues Motorrad versichern oder die Motorradversicherung wechseln
Das neue Motorrad oder Leichtkraftrad steht bereit und Sie suchen eine günstige Motorradversicherung, die online abschließbar ist? Individuelle Tarife für Motorradversicherungen können Sie bei uns im Versicherungsvergleich online berechnen. Ehe Sie den Beitrag berechnen und eine passende Versicherung fürs Motorrad suchen, sollten Sie sich mit den wichtigsten Fakten befassen. Welche Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), was ist eine grüne Versicherungskarte und welcher Versicherungsschutz ist wichtig? Wenn Sie Angebote für die Motorradversicherung vergleichen und den Beitrag berechnen möchten, sind zunächst einige Punkte zu beachten.
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Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Anhand der Schadenfreiheitsklasse ist feststellbar, seit wie vielen Jahren Sie unfallfrei gefahren sind. Als Anfänger beginnen Sie in der Regel mit der SF-Klasse 0 (kein schadenfreies Jahr). Einige Versicherer bieten alternativ die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 an, wenn Sie bereits seit mehreren Jahren über einen Motorradführerschein verfügen. In bestimmten Fällen lässt sich ein Motorrad auch als Zweitfahrzeug versichern. In diesem Fall nehmen viele Anbieter die Einstufung beispielsweise in SF-Klasse 1 oder 2 vor. Entscheidend ist, dass bereits ein Erstvertrag besteht, dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Motorradversicherung handeln. Viele Anbieter versichern auch bei einem Pkw als Erstfahrzeug ein Motorrad als Zweitfahrzeug. Wenn Sie die Motorradversicherung wechseln, nehmen Sie die SF-Klasse zum neuen Anbieter mit.
Verursachen Sie in einem Jahr keinen Unfall, erfolgt zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Einstufung in eine bessere SF-Klasse. Meist können Sie durch den gewährten Schadenfreiheitsrabatt mit günstigen Konditionen rechnen. Verursachen Sie jedoch einen Schaden, nimmt der Versicherer im nächsten Versicherungsjahr eine Rückstufung vor. Die SF-Klassen sind ausschließlich für die Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung relevant. In der Teilkasko kommen keine Schadenfreiheitsklassen zur Anwendung. Verursachen Sie schuldhaft einen Vermögens-, Personen- oder Sachschaden, betrifft die Rückstufung ausschließlich die SF-Klasse der Haftpflicht. Umgekehrt ist bei selbstverursachten Schäden am eigenen Motorrad ausschließlich die Vollkasko betroffen. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen oder das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern, ist für die Umstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) das Datum der Zulassung entscheidend. Ein Vertrag muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden haben, damit Sie im Folgejahr von einer besseren SF-Klasse profitieren.
Die Kündigung: Motorradversicherung wechseln
Sie möchten Ihre Motorradversicherung wechseln und günstigere Beiträge zahlen? Wenn Sie die Konditionen Ihrer Motorradversicherung vergleichen und ein Angebot mit günstigen Konditionen nutzen möchten, können Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Es gibt viele Gründe, die dafürsprechen, eine Motorradversicherung zu wechseln. Die Leistungspakete unterschiedlicher Anbieter können teilweise stark variieren. So kann beispielsweise ein Vertrag bei einem Zusammenstoß mit Tieren nicht nur Wildunfälle übernehmen und Tiere aller Art absichern. Möglicherweise finden Sie auch ein Angebot, bei dem Schäden durch Marderbiss bis 20.000 Euro mitversichert sind. Unabhängig vom Grund für den Versichererwechsel gibt es unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten: ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel, Stilllegung, Beitragserhöhung oder im Schadensfall.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung können Sie regulär zum Ablauf eines Versicherungsjahres vornehmen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Meist beginnt das neue Versicherungsjahr zum 01. Januar, es kann jedoch auch ein abweichender Termin vereinbart sein. Dies ist insbesondere bei einem Saisonkennzeichen der Fall.
Durch Fahrzeugwechsel oder Stilllegung
Wird das Motorrad verkauft oder verschrottet, gilt dies als Risikowegfall und Sie können sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen. Sie haben Ihr altes Zweirad verkauft und ein neues Motorrad angeschafft? Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie eine Versicherung fürs Motorrad bei einem anderen Anbieter abschließen. Der alte Vertrag endet in diesen Fällen mit der Abmeldung des bisher versicherten Fahrzeugs.
Bei Beitragserhöhung
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Angebote vergleichen und bei uns online berechnen. Sie möchten eine günstige Motorradversicherung online abschließen und den Versicherer wechseln? Nimmt der bisherige Versicherer eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der versicherten Leistungen vor, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen und beim neuen Anbieter von günstigeren Beiträgen profitieren.
Im Schadensfall
Nach einem gemeldeten Schaden steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer keine Regulierung vorgenommen hat. Wenn die Versicherungsgesellschaft Ihnen einen abschließenden Bescheid zum Schadensfall zusendet, können Sie die Motorradversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Sie können für die Berechnung der Prämie für Kfz-Versicherungen unseren Kfz-Versicherungsvergleich aber auch unser vorgefertigtes Kfz Kündigungsschreiben nutzen.
Ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Zulassung
Da der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und Sie ohne entsprechenden Nachweis kein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen, ist für die Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich. Wenn Sie eine Motorradversicherung online abschließen, sendet Ihnen der Versicherer anschließend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zu. Dieser Nachweis geht auf elektronischem Wege gleichzeitig auch der Zulassungsbehörde zu. Mittels elektronischer Versicherungsbestätigung wird bestätigt, dass für die Nutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen möchten, müssen Sie neben der Vorlage der Fahrzeugpapiere auch die eVB-Nummer angeben. Dabei handelt es sich um einen alphanumerischen Code mit sieben Stellen, der jeweils individuell erstellt wird. Mittels elektronischer Versicherungsbestätigung können die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle sofort feststellen, ob ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Das Saisonkennzeichen mit einer beitragsfreien Ruheversicherung
Wenn Sie sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden, dürfen Sie Ihr Fahrzeug im genannten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Sie müssen das Motorrad nicht an- und abmelden, da die Gültigkeit von Versicherungsschutz und Kennzeichen nicht erlischt. Außerhalb der vereinbarten Saison dürfen Sie das Motorrad jedoch nicht auf öffentlichen Straßen nutzen und auch nicht am Straßenrand parken. Dennoch besteht auch in diesem Zeitraum automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung. Somit besteht auch in dieser Zeit Versicherungsschutz durch Haftpflicht und Kasko. Falls Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben, bietet die beitragsfreie Ruheversicherung somit auch außerhalb der Saison Schutz bei Schäden am eigenen Motorrad:
- Schaden der durch Unfälle mit Tieren entsteht
- unmittelbare Einwirkung von Sturm
- Überschwemmung
- Lawinen
- Brand oder Explosion
Die Mallorca-Police ist als Zusatzbaustein meist in die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert oder kann zusätzlich abgeschlossen werden. Wenn Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten, dient sie als zusätzliche Absicherung im Schadensfall. In der Regel übernimmt bei einem Unfall zwar die Kfz-Versicherung des Mietwagens die Regulierung, in vielen EU-Ländern sind die Mindestdeckungssummen im Vergleich zu Deutschland jedoch deutlich geringer. Übersteigen die Schadenersatzforderungen diese Mindestsummen, müssten Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Die Mallorca-Police schützt Sie vor diesem Risiko und bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzforderungen bei einem Vermögens-, Personen- oder Sachschaden, die über den Leistungsgrenzen liegen. Der Geltungsbereich umfasst in der Regel ausschließlich Länder der Europäischen Union, kann je nach Versicherer allerdings durchaus variieren.
Bei Vorsatz muss der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden aufkommen, es besteht kein Versicherungsschutz. Verletzt ein Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, kann dies ebenfalls dazu führen, dass die Versicherung die Leistung im Schadensfall ganz oder teilweise verweigert. Der Einwand der groben Fahrlässigkeit kann drohen, wenn es beispielsweise durch Missachtung einer roten Ampel zu einem Unfall kommt.
Dann leistet der Versicherer zwar, kann Sie jedoch in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro fordern. Wenn Sie Angebote für eine Motorradversicherung vergleichen, sollten Sie grundsätzlich darauf achten, ob auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Meist ist eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei einem Unfall reguliert die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich nur die Kosten der geschädigten Partei, Schäden am versicherten Fahrzeug werden jedoch nicht übernommen. Zur Absicherung am versicherten Motorrad können Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen.
Der Motorrad-Schutzbrief bietet eine Absicherung und zahlreiche Vorteile für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls stehen die Leistungen des Schutzbriefs bereit, um schnelle und effektive Hilfe zu gewährleisten. Pannenhilfe und Unfallhilfe werden für einen kleinen zusätzlichen Beitrag zur Verfügung gestellt, was gerade bei unerwarteten Zwischenfällen unterwegs eine immense Erleichterung darstellt. Egal ob für Quads, Roller, Mopeds, anderen Maschinen oder Krafträder – der Schutzbrief sichert eine Unterstützung zu, die über herkömmliche Versicherungen hinausgeht. Dieser Schadenservice garantiert nicht nur die Mobilität der Motorradfahrer, sondern vermittelt auch ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit, wodurch unbeschwerte Ausfahrten noch mehr genossen werden können.
Sie planen einen Urlaub in einem Land der Europäischen Union und fragen sich, ob für Fahrten im europäischen Ausland ausreichend Versicherungsschutz besteht? Die Internationale Versicherungskarte (auch: grüne Versicherungskarte) wurde 1965 als Nachweis für einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz bei Fahrten ins europäische Ausland eingeführt. Grüne Karten werden somit von den Versicherungen ausgegeben, damit Versicherungsnehmer leichter nachweisen können, dass bei einem Vermögens-, Personen- oder Sachschaden ausreichend Versicherungsschutz besteht.
Die Internationale Versicherungskarte weist ausschließlich eine bestehende Haftpflichtversicherung nach und bezieht sich nicht auf eine möglicherweise bestehende Kaskoversicherung. Aufgrund des Kennzeichenabkommens sind grüne Karten in vielen Ländern inzwischen nicht mehr notwendig, da in den teilnehmenden Ländern das Kennzeichen als Nachweis genügt. Ob Sie im europäischen Ausland eine Internationale Versicherungskarte benötigen, hängt daher grundsätzlich von Ihrem Zielland ab. Eine grüne Versicherungskarte benötigen Sie nur noch in Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen nicht gilt. Fragen Sie daher im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach.
Die Auslandsschadenversicherung als Zusatzschutz eröffnet Motorradfahrern die Möglichkeit, sorgenfrei internationale Straßen zu befahren. Dieser Schutz bietet eine erweiterte Absicherung über die Landesgrenzen hinaus und gewährleistet, dass im Falle eines Schadens der Schadenservice auch im Ausland reibungslos greift. Diese Form des Zusatzschutzes ist besonders für jene Motorradfahrer von Vorteil, die gerne grenzüberschreitend fahren.
Wenn Sie einen Unfall verursachen, Ihr Motorrad gestohlen wurde oder das Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung von Sturm beschädigt wurde, ist eine Schadensmeldung erforderlich. Unabhängig vom jeweiligen Ereignis sollten Sie immer umgehend den jeweiligen Schaden melden. Wenn Sie einen Unfall verursachen, kann es schnell zu hohen Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommen. Auch bei selbstverschuldeten Unfällen, Explosion, Brand, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag oder an eingebauter Sonderausstattung ist eine möglichst umgehende Kontaktaufnahme wichtig. Es ist ratsam immer sofort einen Schaden zu melden. Laut § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) sind Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, innerhalb von einer Woche einen Schaden zu melden. Bei Schäden an fremden Fahrzeugen oder am eigenen Motorrad sollten Sie daher nicht zu lange warten. Kommt es zu schweren Verletzungen oder zum Tod einer geschädigten Person, reduziert sich die Meldefrist in der Regel sogar auf maximal 48 Stunden. Lediglich bei kleinen Sachschäden ist es legitim, wenn Sie sich zunächst selbst um die Regulierung kümmern. Meist liegt diese Grenze bei 500 Euro. In den meisten Fällen ist es jedoch wichtig, schnell einen Schaden zu melden, wenn Sie einen Unfall verursachen.