Erstzulassung eines Fahrzeugs

Die Erstzulassung eines Fahrzeuges ist für den Fahrzeughalter von besonderer Relevanz. Die Erstzulassung bewirkt eine erstmalige Eintragung in die Bestandslisten der Autohäuser und Hersteller. Ab dem Zeitpunkt der ersten Zulassung kann mit dem Automobil am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden. Bei der ersten Zulassung wird das Fahrzeug an der Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt oder des Landkreises angemeldet. Je länger die erste Zulassung zurückliegt, desto höher ist der Wertverfall eines Fahrzeuges. Fahrzeuge die lange Zeit als Vorführungswagen genutzt wurden, müssen maximal zwei Jahre nach der Produktion verkauft worden sein. Ansonsten dürfen diese nicht mehr als Neuwagen vertrieben werden.

Die erste Zulassung und ihre Auswirkung auf die Kfz-Versicherung

Die erste Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist auch für die Kfz-Versicherung von hoher Bedeutung. In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung wird die Schadenssumme im Schadensfall anhand des Neuwertes berechnet. Umso niedriger der Neuwert geschätzt wird, desto niedriger fällt die Schadenssumme aus. Das Datum der ersten Zulassung ist auch bei der Einteilung in Statusgruppen von hoher Relevanz. Viele Fahrzeuge werden 25 bis 30 Jahre nach ihrer ersten Zulassung als Oldtimer bezeichnet. Der Oldtimerstatus ist vor allem für den Versicherungsbeitrag von hoher Bedeutung.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Wer sein Fahrzeug zulassen möchte, muss verschiedene Unterlagen vorweisen. Dazu gehören der Fahrzeugbrief, der Personalausweis, die Versicherungsbestätigung und HU-Bescheinigung. Für das Kennzeichen und die Bearbeitungsvorgänge fallen verschiedene Gebühren an. Besonders wichtig ist der Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung, welche vor Ort mit der eVB-Nummer (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer) nachgewiesen werden kann.

Erstzulassung nicht verwechseln

Oftmals wird die Erstzulassung eines PKW mit dem Zeitpunkt verwechselt, an welchem Sie als Autofahrer Ihren Neuwagen oder Jahreswagen das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen haben. Doch bezeichnet der Begriff Erstzulassung weder das Datum an welchem ein Auto gebaut wurde noch den Tag, an dem Sie mit einer Kfz-Versicherung ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet haben. Möchten Sie beispielsweise einen Neuwagen kaufen und entscheiden sich dann doch für ein Fahrzeug mit Tageszulassung oder einer Nutzung als Vorführwagen, sind Sie nicht derjenige, der die Erstzulassung für das Auto vornimmt. Bei der Anmeldung auf der KFZ Behörde, sowie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung wird bei jedem Fahrzeug gefragt, an welchem Datum die Erstzulassung erfolgte und es zum ersten Mal im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde. Sie finden das Datum der Erstzulassung im Fahrzeugbrief. Hier erfahren Sie, wie Sie beim PKW Kauf durch eine Entscheidung für ein Fahrzeug mit erfolgter Erstzulassung im Straßenverkehr sparen und sich trotzdem praktisch für einen Neuwagen entscheiden.

Was Sie zur Erstzulassung wissen sollten

Die Erstzulassung bezeichnet den Tag, an welchem ein PKW zum ersten Mal im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und betrieben wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug im In- oder Ausland angemeldet worden ist. Unter dem Punkt B im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung ist die Erstzulassung für jeden PKW vermerkt und kann gleichzeitig als Geburtstag eines Auto bezeichnet werden. Ein direktes Datum der Herstellung ist im Fahrzeugbrief nicht ersichtlich, so dass der Tag der Erstzulassung gleichzeitig als Tag der "Geburt" des PKW gesehen werden kann. Dabei kann das Auto tatsächlich älter sein als das Datum besagt. Steht ein Fahrzeug länger beim Händler und wird nicht zugelassen, können Sie als Käufer nur auf die Seriosität des Händlers bauen und sich so über die Zeit der Verweildauer des PKW beim Händler oder Werk in Kenntnis setzen. In der Regel liegen das Datum des vom Band Laufens bis zur ersten Zulassung im Straßenverkehr aber nicht sehr weit auseinander, so dass Sie sich an diesem Datum durchaus orientieren und es auch bei der Kfz-Versicherung als Geburtstag Ihres Auto angeben können. Auch in der Steuer für das Fahrzeug spielt es eine wichtige Rolle, zu welchem Datum das Auto das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde. Es gibt insgesamt 5 Altersklassen, in welche Autos eingeteilt und steuerlich katalogisiert werden. Bei der Altersklasse 0 kann man von einem Neuwagen sprechen und erhält nicht nur steuerliche Vergünstigungen, sondern bestenfalls sogar eine steuerliche Befreiung. Die Altersklassen 0 - 5 sind auch in der Kfz-Versicherung von hoher Relevanz. Sollte kein Datum im Fahrzeugbrief vorhanden sein, zu welchem ein Fahrzeug das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde, wird das Auto, egal ob Neuwagen oder nicht, in der Regel in die Altersklasse 3 und somit im versicherungstechnischen Mittelfeld angesetzt. Wir können Ihnen daher nur anraten, beim Kauf von Gebrauchtwagen und Neuwagen gleichermaßen auf ein Datum der ersten Zulassung zu achten und so eine automatische und in vielen Fällen nicht gerechtfertigte Einstufung bei der Kfz-Versicherung zu vermeiden. Kaufen Sie einen Neuwagen ohne belegbaren Nachweis wann er das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde, kann die Kfz-Versicherung viel teurer werden, obwohl Sie durch den Neuwagen eigentlich eine Ersparnis erzielen würden. Wenn Sie bereits beim PKW Kauf auf das Datum zur Erstzulassung achten, ersparen Sie sich nachträgliche Recherchen oder hohe Einstufungen in der Kfz-Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer.

Wo findet man die Erstzulassung und Baujahr im Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) befindet sich die Information zur Erstzulassung in Feld B und im Fahrzeugbrief (Teil 2 der Zulassungsbescheinigung). Das Datum der Erstzulassung muss nicht zwingend mit dem Baujahr des Fahrzeugs identisch sein. Es kann vorkommen, dass ein fabrikneues Fahrzeug eine längere Standzeit beim Händler hatte, bevor es erstmalig zugelassen wurde. In solchen Fällen können sich das tatsächliche Baujahr und das Datum der Erstzulassung voneinander unterscheiden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug möglicherweise schon einige Zeit hergestellt wurde, bevor es offiziell auf die Straße gebracht wurde.

Die Bedeutung des Erstzulassungsdatum

Das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs ist von großer Bedeutung, da es Aufschluss über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs und somit auch seinen Wert gibt. Es ermöglicht eine Einschätzung darüber, wie lange das Fahrzeug bereits auf den Straßen unterwegs ist und welche Kilometerleistung es im Laufe der Zeit erreicht hat. Dieses Datum spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, insbesondere im Zusammenhang mit der Neuwertentschädigung.

Die Neuwertentschädigung ist eine Versicherungsleistung, die greift, wenn ein neuwertiges Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach seiner Erstzulassung gestohlen wird oder durch einen Unfall schwer beschädigt wird. Anstatt den Zeitwert zu ersetzen, wird bei einer Neuwertentschädigung der volle Neupreis des Fahrzeugs erstattet. Daher ist das korrekte Erstzulassungsdatum von großer Bedeutung, um die Versicherungsdeckung angemessen zu gestalten und dem Fahrzeughalter im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu bieten.

Schadenregulierung der Kfz-Versicherung bei der Erstzulassung

Schadenfreiheitsklasse bei ErstzulassungAuch als Neuwagen Besitzer sind Sie vor einem Unfall, aber auch einem Kaskoschaden nicht gefeit. Ist das tatsächliche Alter Ihres PKW in der Zulassung erkennbar und äußert sich ein einem sichtbar präsenten Datum wann das Auto das erste Mal im Straßenverkehr betrieben und zugelassen wurde, kann die Kfz-Versicherung die Schadenregulierung problemlos und ohne Schätzwerte vornehmen. Wichtig ist hierbei vor allem der Betrag, sollte es sich beim beschädigten Fahrzeug um einen Neuwagen handeln und es wird der Betrag gewünscht, der als Schadenersatz für ein neues Auto gezahlt wird. In der Altersgruppe 0 wird ein Fahrzeug von der Kfz-Versicherung als Neuwagen gesehen und dementsprechend in den Kostenerstattung behandelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Erster das Auto im Straßenverkehr zugelassen haben oder ein Auto als Vorführwagen oder mit Tageszulassung gekauft haben. Das für die Kfz-Versicherung zur Haftpflicht oder Kasko Auto Versicherung relevante Datum zählt ab dem Tag, ab dem das Auto das erste mal zugelassen und somit im Straßenverkehr gefahren wurde. Der Kilometerstand und tatsächliche Fahrleistung, sowie der Tag an dem das Fahrzeug im Werk vom Band lief sind für die Einstufung als Neuwagen oder Gebrauchtwagen unerheblich. Allein das Datum des PKW zählt und wirkt sich auf die Summe aus, die Sie von der Kfz-Versicherung erstattet bekommen. Der Neuwert bei einem Auto verfliegt sehr schnell. Darin begründet sich auch, dass immer mehr PKW Besitzer sich gegen einen Neuwagen Kauf entscheiden und eher zum günstigeren Jahreswagen oder Vorführwagen tendieren. Die Ersparnis bei einem Fahrzeug welches bereits und sei es kurzzeitig in Betrieb war ist enorm und senkt den Kaufpreis, aber auch natürlich die Leistungen der Kfz-Versicherung bei der Regulierung und Erstattung von Schäden am Fahrzeug.

Verschiedene Faktoren zur PKW Erstzulassung

Vor allem bei Importen aus dem Ausland gibt es ganz eigene Regeln zur Erstzulassung. Aber auch wenn ein PKW länger als 7 Jahre stillgelegt war oder nur auf einem privaten Betriebsgelände gefahren wurde, können Sie bei der Kfz-Versicherung und Anmeldung auf der Zulassungsstelle von einer Erstzulassung sprechen. Sicherlich wird es Sie verwundern, warum ein Fahrzeug nach 7 Jahren Stillstand erneut zum ersten Mal im Straßenverkehr zugelassen werden kann. Dies begründet sich in der Tatsache, dass das Fahrzeug generalüberholt und vom TÜV auf seine Verkehrstauglichkeit abgenommen werden muss. Hier reicht eine normale HU nicht aus, da das Fahrzeug lange nicht zugelassen war und so viel intensiver und umfangreicher als bei gebrauchten und dauerhaft zugelassenen, oder nur für kurze Zeit aus dem Straßenverkehr genommenen PKW erfolgt. Auch beim Kauf von Gebrauchtwagen aus dem Ausland lässt sich der PKW unter gewissen Umständen und Voraussetzungen mit einer Erstzulassung in Deutschlands Straßenverkehr zulassen. Ob diese Regelung auf Ihr Auto zutrifft oder für Sie das tatsächliche Datum der Erstzulassung greift, sollten Sie direkt bei der Zulassungsbehörde in Ihrem Bezirk erfragen. Auch zur Erstzulassung gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, welche die Zuordnung erschweren und für wenig Transparenz sorgen. Bei uns können Sie sich ausführlich zhur Erstzulassung beim Neuwagen, aber auch zu gesonderten Regelungen informieren und eine Kfz-Versicherung finden, bei der Sie mit einer gewünschten Erstzulassung richtig sparen und Ihr Auto besonders preiswert versichern können.

Welchen Einfluss beschränkte Zulassungen auf die Kfz-Versicherung nehmen

Wenn Sie bei einer Erstzulassung grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihr Auto das erste mal auf öffentlichen Straßen zugelassen wird, haben Sie bedingt recht. Bedingt aus dem Grund, weil auch bei einer Erstzulassung bereits eine Zulassung mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen, sowie einem längeren Stand beim Händler oder der reine Betrieb auf Privatgelände im Vorfeld beinhalten kann. Aus diesem Grund muss es für Sie nicht verwunderlich sein, wenn auch ein durch den Kilometerstand nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnender PKW noch mit einer Erstzulassung eingestuft werden kann. Die verkehrsrechtliche Einstufung und Zuordnung aus dem Aspekt heraus, wann das Fahrzeug zum ersten Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde und dies mit einer Datum Angabe in der Zulassung Teil 1 bescheinigt, gilt gleichermaßen für die Besteuerung und Kfz-Versicherung des PKW. Auch ein Auto welches zulassungsfrei als Rennfahrzeug genutzt und schon viele Kilometer auf dem Tacho hat, kann von Ihnen durchaus zum ersten Mal im Straßenverkehr zugelassen werden. Um diesen Status zu erzielen und von der Kfz-Versicherung im Schadenfall die Erstattung für einen Neuwagen zu erzielen, müssen Sie natürlich Belege zum Fahrzeug erbringen und sich nicht allein auf Ihre erfolgte Erstzulassung verlassen. Ebenfalls zu den beschränkten Zulassungen zählen PKW Modelle, die nach erheblichen Unfällen praktisch neu aufgebaut wurden. Ein neuer Rahmen und eine vollständig neue Karosse gibt dem Auto einen Status, mit dem es bei der Steuer und Kfz-Versicherung zwar nicht als Neuwagen, wohl aber als zum ersten Mal zugelassen und im Straßenverkehr gefahrenes Auto betrachtet werden kann. Das eigentliche Datum hat in dem Moment keinen Einfluss mehr, wo das Fahrzeug so umgebaut und neu aufgebaut wurde, dass es praktisch ein Neuwagen ist.

Was der Bestandsschutz bedeutet

Frühe Erstzulassungen in Deutschland erlauben dem PKW Besitzer einige Privilegien. Gerne werden diese auch ausgenutzt und äußern sich nicht selten im lautstarken Auspuff und mit gleicher Fahrgestellnummer installierten Bauteilen, welche das ältere Datum nicht beanstanden lassen und unter dem Begriff Bestandsschutz aus verkehrsrechtlichen Zulassungsbestimmungen durchaus legitim sind. Auch individuelle Sicherheitsbestimmungen beispielsweise beim Betrieb von zugelassenen Oldtimern bieten den Nutzern im Straßenverkehr Privilegien die für andere PKW Besitzer nicht gelten. So dürfen beispielsweise PKW mit einer Erstzulassung vor 1965 ohne Sicherheitsgurte fahren und begehen dabei keine Straftat. Sicherheitsgurte gehörten in der damaligen Zeit nicht zum Fahrzeug und würden, sollten sie nachgerüstet werden, den Wert des Oldtimer schmälern. Diese Aspekte werden natürlich auch bei der Kfz-Versicherung berücksichtigt und gerade für Fahrzeuge mit einem Datum der Zulassung vor 1965 spezielle Tarife für das Fahrzeug angeboten. Vor allem bei Oldtimern gilt das Datum zur Erstzulassung nur als einer von vielen Faktoren zur Datierung der eigentlichen Produktion. Um den Bestandsschutz zu erhalten und den Wert dieser Fahrzeuge die bereits vor geraumer Zeit zum ersten Mal zugelassen wurden nicht zu schmälern, sind die Auflagen zur KFZ Steuer und Kfz-Versicherung nicht mit einem Neuwagen oder neueren Gebrauchtwagen zu vergleichen.

Neuwagen oder Gebrauchtwagen, was übernimmt die Kfz-Versicherung?

Laut Gerichtsurteil darf Ihnen ein Fahrzeug mit 2 jähriger Verweildauer beim Händler oder Hersteller nicht als Neuwagen verkauft werden. Da dieses Auto für Sie als Gebrauchtwagen erhältlich ist, können Sie auch bei einer Schadensmeldung an die Kfz-Versicherung keine Kostenerstattung zum Neuwagen Tarif einfordern. Fraglich ist allerdings oftmals die Handhabung der Tatsache, wie Sie ohne Information wann das Auto das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde erfahren sollen, wie lange es im Werk oder beim Autohändler stand. Ist der Punkt B in der Zulassung Teil 1 nämlich frei, können Sie nur selbst recherchieren und herausfinden, wie lange das Fahrzeug stand ohne zugelassen worden zu sein. Sicherlich haben Sie bei der Entscheidung für eine leistungsstarke und kompetente Kfz-Versicherung die Möglichkeit, in der Haftpflicht oder Kaskoversicherung sogar noch Vergünstigungen wie beim Neuwagen zu erhalten. Dazu sollten Sie aber verschiedene Anbieter vergleichen und Versicherer ausschließen, die Ihnen aufgrund des fehlenden Datum nur eine Einstufung in der Altersklasse 3 ermöglichen. Anhand der Fahrgestell- und Schlüsselnummer können Sie eigene Recherchen anstellen und so vielleicht einen Nachweis erlangen, zu welchem Datum der tatsächliche Geburtstag Ihres KFZ ist. Da das Datum für die Erstzulassung eine übergeordnete Rolle spielt und sich nicht allein auf die Prämien, sondern auch auf die Leistungen im Schadensfall auswirkt, sollten Sie beim Kauf eines PKW immer auf das Datum achten und den Blick in den Fahrzeugbrief werfen. Fast jedes Auto verfügt unter diesem Punkt über ein Datum und erleichtert Ihnen das Finden einer günstigen Kfz-Versicherung, sowie der Information ob Sie im Versicherungsfall den Neuwagen oder nur einen Zeitwert statt dem Neuwert des Fahrzeugs erstattet bekommen.

Was zum öffentlichen Straßenverkehr zählt

Der öffentliche Straßenverkehr bezeichnet nicht nur Straßen und Autobahnen, sondern auch Parkplätze und Gelände die sich nicht im Privatbesitz befinden. Wenn ein Auto noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde muss das nicht heißen, dass das Fahrzeug einen Null-Kilometerstand aufweist und noch nie gefahren ist. Ein PKW der ausschließlich auf Privat- und Betriebsgelände oder auf privaten Rennstrecken bedient wird und so nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden muss, kann zahlreiche Kilometer auf dem Tacho haben und für Sie trotzdem als Erstzulassung in der Kfz-Versicherung und Steuer gelten. Ausschlaggebend ist hier die Definition des öffentlichen Straßenverkehrs und der Aspekt, ob ein Auto zugelassen oder zulassungsfrei betrieben wurde. Wenn ein Fahrzeug länger, dabei aber ausschließlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben und somit nicht zugelassen wurde, können Sie bei einer Kostenerstattung zwar nicht den Wert eines Neuwagen geltend machen, wohl aber eine Erstzulassung in der Steuer und Kfz-Versicherung wählen. Bei uns erfahren Sie mehr zur Erstzulassung und haben die Möglichkeit, Transparenz in die zahlreichen Faktoren, Bedingungen und Auflagen beim zum ersten Mal zugelassenen Fahrzeug zu bringen und so hohe Kosten in der Kfz-Versicherung zu vermeiden. Ebenfalls informieren wir Sie zu den Unterschieden von Neuwagen und Gebrauchtwagen bei Autos die zum ersten Mal zugelassen werden und geben Ihnen somit die Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung mit günstigen Erstzulassungstarifen und hohen Leistungen nach Ihren Vorstellungen zu finden. Dabei sind Ihnen unser Kfz-Rechner und Versicherungsvergleich von Nutzen und können Sie kostenlos auf den Weg der Ersparnis in der Kfz-Versicherung führen.
Lassen Sie sich nicht vom bereits erfolgten Betrieb und den Tacho-Kilometern irritieren, wenn ein Auto nachweislich nicht im Straßenverkehr zugelassen und somit durch eine Erstzulassung günstig zu versichern ist.

Fazit zur Erstzulassung

Eine Erstzulassung beim Fahrzeug ist nicht selten ein heikles Thema. Zahlreiche Mythen und Legenden, sowie mangelhafte Informationen ranken sich um die Thematik und nehmen die Transparenz aus der Gesetzgebung. Bei uns erfahren Sie mehr und können sich auf fundierte Informationen rund um das Auto verlassen, eine preiswerte Kfz-Versicherung mit hohen Leistungen und günstiger Einstufung Ihres PKW in der Altersklasse finden. Wenn Sie wissen wann Ihr Auto zugelassen und zum ersten Mal im Straßenverkehr betrieben wurde, können Sie den Kfz-Versicherung Vergleich nutzen und so einen günstigen Versicherer für Ihren PKW wählen. Sollte Ihr Fahrzeug das für die Anmeldung der Steuer und Auto Versicherung so wichtige Datum nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt B beinhalten, raten wir Ihnen zu recherchieren und gezielt beim Werk, dem Händler oder Verkäufer des PKW nachzufragen. Es kann durchaus sein, dass es sich beim fokussierten Fahrzeug um ein Auto handelt, welches noch nie zugelassen und auf öffentlichen Straßen gefahren wurde. Dies würde Ihnen in der Versicherung einen günstigen Tarif einbringen, sofern Sie die das ausgebliebene Zulassen beweisen und nachvollziehbar belegen können. Wir helfen Ihnen mit vielen Tipps und Informationen rund um das Fahrzeug und informieren Sie darüber, wie Sie ein Auto besonders günstig zugelassen und von der Kfz-Versicherung als Erstzulassung genehmigt bekommen. Viele PKW Besitzer zahlen zu hohe Beiträge und könnten sparen, hätten Sie sich im Vorfeld zu dieser Thematik informiert und auf der Suche nach einem Versicherer die Fakten einbezogen. Damit Sie das bisher noch nicht im Straßenverkehr zugelassen und gefahrene Auto in der Versicherung und KFZ Steuer zum ersten Mal zugelassen bekommen, müssen Sie nicht auf einen Neuwagen fokussiert sein und den hohen Preis in Kauf nehmen. Auch mit einem Jahres- oder Gebrauchtwagen, einem Auto aus Betriebsbeständen ohne Nutzung im Straßenverkehr, sowie mit einer Tageszulassung oder einem Vorführwagen können Sie von der Erstzulassung Gebrauch machen und Ihren PKW äußerst günstig in einer niedrigen Altersklasse versichern und versteuern. Mit dem Kfz-Rechner und Vergleich bei uns können Sie zu teure Angebote ausschließen und sich bei Ihrer Erstzulassung auf eine kFZ Versicherung berufen, bei der Sie die gewünschten Vergünstigungen erhalten.