Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?

Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?

Ein Fahrzeug ist zugelassen, wenn es offiziell bei der zuständigen Zulassungsstelle registriert ist und die erforderlichen Kennzeichen sowie Dokumente ausgestellt wurden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug rechtlich für die Teilnahme am Straßenverkehr freigegeben ist. Die Zulassung umfasst die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die die technischen Daten des Fahrzeugs enthält, sowie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die den rechtmäßigen Besitzer des Fahrzeugs ausweist. Zusätzlich erhält das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen, das sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss.

Erst mit der Zulassung darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt werden, und es ist somit auch in Bezug auf Versicherung, Steuern und eventuelle Haftungen vollständig in das Verkehrsrecht eingebunden.

Erforderliche Dokumente

Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, sind verschiedene Dokumente erforderlich. Diese dienen der rechtlichen Absicherung und bestätigen sowohl den Besitz des Fahrzeugs als auch seine Verkehrssicherheit:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II): Dieser Nachweis belegt den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief enthält wichtige Informationen wie den Fahrzeughalter und technische Daten. Er wird benötigt, um das Fahrzeug zu registrieren und beim Verkauf den Eigentumswechsel zu dokumentieren.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Der Fahrzeugschein bestätigt die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Er enthält technische Daten wie die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), Motorleistung und Abmessungen. Dieses Dokument muss während der Nutzung des Fahrzeugs stets mitgeführt werden.

  • Nachweis der Versicherung (eVB-Nummer): Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) belegt, dass das Fahrzeug ausreichend versichert ist. Ohne diesen Nachweis kann keine Zulassung erfolgen, da der Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters: Der Fahrzeughalter muss seine Identität und seinen Wohnsitz durch ein gültiges Ausweisdokument nachweisen.

Technische Voraussetzungen

Ein Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn es den technischen Anforderungen entspricht, die für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendig sind:

  • TÜV bzw. Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Die Hauptuntersuchung (TÜV) überprüft die Verkehrssicherheit und die Einhaltung von Umweltstandards. Für Neufahrzeuge entfällt diese Pflicht bei der Erstzulassung, während Gebrauchtwagen eine gültige TÜV-Plakette benötigen.

  • EG-Typgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis: Die EG-Typgenehmigung bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden europäischen Normen entspricht. Bei Import- oder Einzelanfertigungen ist eine Einzelbetriebserlaubnis notwendig, die nach einer umfassenden technischen Prüfung erteilt wird.

Diese Dokumente und technischen Nachweise sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und im Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Bezahlung der Kfz-Steuer

Bevor die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgen kann, muss das Fahrzeug beim Finanzamt angemeldet werden, um die Kfz-Steuer zu berechnen.

Erst wenn die Steuer dem Finanzamt gemeldet und die Zahlung gesichert ist, kann die Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung abschließen. Die Steuer wird meist im Lastschriftverfahren direkt vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen. Das geschieht jedoch im gleichen Moment während der Anmeldung.

Vorgang der Zulassung:

Der Prozess der Fahrzeugzulassung an der Zulassungsstelle läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Antragstellung: Der Fahrzeughalter reicht die erforderlichen Dokumente ein, darunter Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, Personalausweis sowie die Bestätigung der TÜV-Prüfung (falls erforderlich).

  2. Ausgabe der Kennzeichen: Nachdem die Unterlagen geprüft und die Kfz-Steuer berechnet wurde, werden die Dokumente zur Erstellung der amtlichen Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt. Die Kennzeichen müssen erstellt und die Dokumente abgestempelt werden.

  3. Bezahlung der Zulassungsgebühren: Für die Ausstellung der Zulassung und die Bearbeitung wird eine Gebühr erhoben. Diese variiert je nach Art des Fahrzeugs und eventuellen Sonderwünschen (z. B. Wunschkennzeichen). Nach der Bezahlung der Gebühren erhält der Fahrzeughalter die vollständige Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen.

Nach Abschluss dieses Vorgangs ist das Fahrzeug offiziell zugelassen und darf im Straßenverkehr betrieben werden.