Welche Fahrzeuge müssen zur HU?

Welche Fahrzeuge müssen zur Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, die sicherstellen soll, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist und den aktuellen Umweltstandards entspricht. Bei der HU werden der technische Zustand des Fahrzeugs, einschließlich Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und Sicherheitsausstattung, sowie die Abgaswerte kontrolliert. Sie dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und wird in regelmäßigen Abständen von autorisierten Prüforganisationen durchgeführt, wie z. B. TÜV oder DEKRA. Fahrzeuge, die die HU nicht bestehen, dürfen nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden, bis die Mängel behoben sind.

Fahrzeuge, die zur HU müssen

Alle Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind, müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), um ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit sicherzustellen. Dazu gehören:

  • PKW (Personenkraftwagen): Alle Autos, die im Straßenverkehr genutzt werden, müssen regelmäßig zur HU. Diese Überprüfung stellt sicher, dass Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und andere sicherheitsrelevante Teile einwandfrei funktionieren.

  • LKW (Lastkraftwagen): LKWs unterliegen ebenfalls der HU, jedoch variieren die Prüfintervalle je nach Gewicht und Einsatzzweck. Schwere LKWs, insbesondere im gewerblichen Bereich, müssen meist häufiger zur HU als kleinere Fahrzeuge.

  • Motorräder und Roller: Auch motorisierte Zweiräder müssen zur HU. Allerdings gelten für Motorräder und Roller oft größere Zeitabstände zwischen den Untersuchungen, da sie eine andere Nutzung und technische Anforderungen haben.

  • Anhänger: Anhänger, die im Straßenverkehr genutzt werden, müssen ebenfalls zur HU, abhängig von ihrer Gewichtsklasse. Leichte Anhänger haben längere Prüfintervalle, während schwere Anhänger häufiger überprüft werden.

  • Wohnmobile: Wohnmobile unterliegen den gleichen HU-Pflichten wie PKWs oder LKWs, abhängig von ihrem Gewicht. Sie werden wie andere Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit und technische Mängel hin untersucht.

HU-Intervalle:

Die Intervalle für die Hauptuntersuchung unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp:

  • PKW: Die erste HU findet bei Neufahrzeugen nach drei Jahren statt, danach alle zwei Jahre.

  • Motorräder: Motorräder und motorisierte Zweiräder müssen alle zwei Jahre zur HU, um sicherzustellen, dass sie verkehrssicher sind.

  • LKW und Busse: Je nach Gewicht und Nutzung (z. B. im gewerblichen Bereich) müssen LKWs und Busse häufiger zur HU. Für schwere Fahrzeuge ist die Untersuchung oft jährlich vorgeschrieben.

  • Anhänger: Leichte Anhänger müssen in der Regel alle zwei Jahre zur HU, während schwere Anhänger oft bereits nach einem Jahr überprüft werden müssen.

Ausnahmen für die Hauptuntersuchung

Es gibt einige besondere Fahrzeugarten, die nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zur Hauptuntersuchung (HU) müssen:

  • Historische Fahrzeuge (Oldtimer): Oldtimer, die ein H-Kennzeichen tragen, müssen nur alle zwei Jahre zur HU, unabhängig von ihrem Baujahr. Aufgrund ihres Alters gelten oft spezielle Prüfverfahren, die auf den technischen Zustand der jeweiligen Epoche Rücksicht nehmen.

  • Elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge: Fahrzeuge wie E-Scooter oder Pedelecs unterliegen in der Regel nicht der HU-Pflicht, da sie als Kleinfahrzeuge gelten. Allerdings müssen sie anderen Sicherheitsanforderungen genügen, z. B. durch regelmäßige Wartung.

  • Leichtkrafträder: Kleinere Motorräder mit einer Motorleistung bis 11 kW (z. B. 125ccm-Leichtkrafträder) müssen ebenfalls nicht in den gleichen Abständen zur HU wie größere Motorräder.

  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Bestimmte landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls von der HU-Pflicht befreit, wenn sie nur innerhalb festgelegter Radien um den Betrieb genutzt werden und eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten.

Konsequenzen bei fehlender HU

Wenn die HU nicht rechtzeitig durchgeführt wird, drohen ernsthafte Konsequenzen:

  • Bußgelder: Ist die HU abgelaufen, wird bei einer Verkehrskontrolle zunächst ein Bußgeld verhängt. Ab einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten kann auch ein Punkt in Flensburg fällig werden. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie lange die Frist bereits überschritten wurde.

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Im Falle eines Unfalls kann der fehlende HU-Nachweis dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nur teilweise oder gar nicht übernimmt, insbesondere wenn der Unfall auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, der bei der HU hätte entdeckt werden können.

  • Stilllegung des Fahrzeugs: Bei extrem langen Fristüberschreitungen oder bei auffälligen Fahrzeugmängeln kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bis die Mängel behoben und eine neue HU durchgeführt wurden.