ADAC Classic-Car-Versicherung

ADAC Classic-Car-Versicherung

Die ADAC Classic-Car-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Oldtimer und richtet sich an die speziellen Bedürfnisse von Liebhabern klassischer Fahrzeuge. Hierbei handelt es sich um einen Auszug der wichtigsten Leistungen:

Versicherbare Fahrzeuge

Die ADAC Classic-Car-Versicherung deckt verschiedene Fahrzeugtypen ab, darunter Pkw ab einem Alter von 20 Jahren. Fahrzeuge im Alter von 20 bis 29 Jahren gelten als Youngtimer, für die ein Marktwert von mindestens 5.000 € erforderlich ist. Auch Zweiräder ab 30 Jahren sowie spezielle Fahrzeuge wie Lastkraftwagen, Traktoren oder Wohnmobile, die mindestens 40 Jahre alt sind, können versichert werden. Diese Fahrzeuge müssen weitgehend im Originalzustand sein und werden zum Marktwert versichert.

Versicherbare Kennzeichen

Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kennzeichen sind versicherbar, darunter Standardkennzeichen, Saisonkennzeichen und historische Kennzeichen. Saisonkennzeichen müssen in der Regel den Zeitraum von März bis Oktober abdecken, da Kennzeichen mit reinem Winterzeitraum nicht versichert werden können.

Versicherungsschutz

Die ADAC Classic-Car-Versicherung bietet mehrere Optionen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Schutz bei Schäden, die anderen zugefügt werden.
  • Teilkaskoversicherung: Schutz vor Schäden am eigenen Fahrzeug, z.B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Glasschäden.
  • Vollkaskoversicherung: Umfassender Schutz auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
  • Zusatzbausteine: Individuelle Erweiterungen für zusätzlichen Schutz.
  • Garagenversicherung: Versicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge.

Besondere Vorteile

  • Versicherbar sind Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren.
  • Keine Rückstufung im Schadenfall.
  • Eine jährliche Fahrleistung von bis zu 9.000 km ist möglich.

Voraussetzungen zum Abschluss

Um die Versicherung abzuschließen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Das Fahrzeug muss überwiegend privat genutzt und in einer Garage oder einem vergleichbaren Stellplatz abgestellt werden. Zudem müssen der Versicherungsnehmer und alle Nutzer mindestens 25 Jahre alt sein, und es muss ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung stehen. Eine Kurzbewertung des Fahrzeugs, die technische Informationen und den Marktwert enthält, ist ebenfalls erforderlich.

Die ADAC Classic-Car-Versicherung bietet somit einen flexiblen und umfassenden Schutz für Oldtimer, angepasst an die Bedürfnisse der Oldtimer-Gemeinschaft.

Leistungen der Oldtimerversicherung

Die ADAC Classic-Car-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Oldtimer und ist speziell auf die Bedürfnisse von Besitzern klassischer Fahrzeuge zugeschnitten. Der folgende Text stellt einen Auszug der wichtigsten Leistungen dar.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der ADAC Classic-Car-Versicherung deckt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs entstehen, und bietet dabei besonders hohe Deckungssummen:

  • Versicherungssumme: Bis zu 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Personenschäden: Bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person.
  • Umweltschadendeckung: Bis zu 5 Mio. € pro Umweltschaden, maximal 10 Mio. € pro Jahr bei Schäden durch z. B. ausgelaufene Betriebsstoffe.
  • Eigenschadendeckung: Versichert bis 50.000 € für Schäden, die am eigenen Eigentum verursacht werden (z. B. Zweitwagen, Garagentor). Eine Selbstbeteiligung von 500 € fällt an.
  • Mallorca-Police: Schützt bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland und gleicht eine eventuelle Unterversicherung bis zur vereinbarten Haftpflichtdeckungssumme von 100 Mio. € aus.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse entstehen:

  • Diebstahl: Schutz gegen Diebstahl und Raub, inklusive der Erstattung von Kosten für Fahrzeugschlösser nach Schlüsselverlust.
  • Kollision mit Tieren und Tierbiss: Versichert sind Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Tierbissschäden (z. B. durch Marder) und Folgeschäden bis 5.000 €.
  • Elementarschäden: Schutz bei Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüchen.
  • Brand und Explosion: Versicherungsschutz für Schäden durch Brand oder Explosion.
  • Kurzschluss inkl. Folgeschäden: Schäden durch Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung sowie Folgeschäden bis 5.000 €.
  • Schutz bei Fährreisen: Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Strandung, Leckage oder Untergang des Schiffs/Fähre verursacht werden.
  • Zulassungs- und Überführungskosten: Erstattung von Zulassungsgebühren bis 200 € und Überführungs- sowie Verzollungskosten bis 1.000 € bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs.
  • Transportschäden: Versicherung von Schäden am Fahrzeug, die während des Transports auf privaten Transportmitteln entstehen.
  • Vandalismus: Absicherung gegen mutwillige oder böswillige Beschädigungen durch Dritte.
  • Vorsorgeversicherung 30 %: Wenn der Marktwert des Fahrzeugs bei einem Schaden höher ist als der vereinbarte Versicherungswert, erstattet die Versicherung bis zu 130 % des vereinbarten Wertes.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz für selbst verursachte Unfälle:

  • Selbstverschuldete Unfälle: Absicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen.

Mit diesen umfassenden Leistungen bietet die ADAC Classic-Car-Versicherung einen flexiblen und soliden Schutz für klassische Fahrzeuge, angepasst an die besonderen Anforderungen von Oldtimer-Besitzern.

Zusätzliche Abdeckung

Die ADAC Classic-Car-Versicherung bietet zusätzliche Bausteine, die individuell gewählt werden können, um den Versicherungsschutz für Oldtimer maßgeschneidert zu erweitern. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Zusatzbausteine vorgestellt.

Garagenversicherung

Die Garagenversicherung ist eine Option für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge, sofern keine Ruheversicherung besteht. Das Fahrzeug muss während der Versicherungsdauer dauerhaft in einem geschlossenen Raum oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt werden und darf außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht genutzt werden.

Der Versicherungsumfang der Garagenversicherung umfasst:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Schutz für demontierte Fahrzeugteile während einer Reparatur oder Restaurierung am regelmäßigen Abstellort, bis zu einer Höhe von 3.000 €

Vollkaskoplus

Die Vollkaskoplus ist ein optionaler Baustein, der zur regulären Vollkaskoversicherung hinzugefügt werden kann. Sie bietet zusätzlichen Schutz für Pkw ab einem Alter von 30 Jahren und einem Mindestmarktwert von 25.000 € sowie der Zustandsnote 2. Im Schadensfall gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung.

Typische Schadenfälle, die durch Vollkaskoplus abgedeckt sind:

  • Schäden durch sich lösende Fahrzeugteile
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • Folgeschäden nach einem Tierbiss ohne Höchstgrenze
  • Schmor- und Sengschäden

Auslandsschadenschutz

Der Auslandsschadenschutz greift, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Der Schaden wird dabei schnell und unkompliziert nach deutschem Recht reguliert, als wäre der Unfallgegner in Deutschland versichert.

Vorteile des Auslandsschadenschutzes:

  • Direkte Schadensregulierung durch den ADAC, ohne Kontakt mit dem ausländischen Versicherer
  • Keine Sorge um geringere Deckungssummen im Ausland, da die in Deutschland geltenden Haftpflichtdeckungen greifen
  • Gültig in allen EU-Staaten sowie in Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und weiteren europäischen Kleinstaaten

Fahrerschutz

Der Fahrerschutz bietet eine Absicherung für den Fahrer, der im Fall eines Unfalls verletzt wird. Während die klassische Kfz-Haftpflichtversicherung die Mitfahrer abdeckt, bietet der Fahrerschutz Schutz vor Personenschäden des Fahrers.

Der Fahrerschutz übernimmt Kosten für:

  • Verdienstausfall
  • Reha-Maßnahmen
  • Haushaltshilfe
  • Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen bis zu 15 Millionen €

Alle diese Bausteine können bei Abschluss der ADAC Kfz-Versicherung über diesen gegen einen zusätzlichen Beitrag gewählt werden und bieten einen flexiblen und erweiterten Schutz für Oldtimer-Besitzer.

Wann zahlt die Classic-Car-Versicherung?

  • Bei selbstverschuldeten Unfällen: Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Schäden, die anderen zugefügt werden, während die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Oldtimer deckt.
  • Unfall mit Mietwagen im Ausland: Falls es zu einer Unterversicherung bei einem Mietwagenunfall kommt, greift die sogenannte Mallorcapolice, die über die Haftpflichtversicherung abgesichert ist.
  • Vandalismusschäden: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus entstanden sind.
  • Marderschäden: Wenn ein Marder Kabel im Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten.

Wann leistet die Classic-Car-Versicherung nicht?

  • Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss: Wenn der Fahrer einen Unfall unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol verursacht, greift der Versicherungsschutz nicht.
  • Fahren ohne gültigen TÜV: Schäden, die beim Fahren eines Oldtimers ohne gültige TÜV-Plakette entstehen, sind nicht versichert.
  • Vorsätzliche Beschädigung: Bei absichtlich herbeigeführten Schäden am eigenen Oldtimer besteht kein Versicherungsschutz.
  • Teilnahme an Geschwindigkeitsrennen: Schäden, die bei behördlich genehmigten Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, sind ausgeschlossen.