Ausfuhrkennzeichen Zollkennzeichen Exportkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen nennt man auch Zoll-, oder Exportkennzeichen, ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen, das man benötigt, wenn ein Fahrzeug, das in Deutschland abgemeldet wurde, ins Ausland überführt werden soll. Dies gilt gleichermaßen für ein neues Fahrzeug. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Verkehrsmittel sich "mit eigenem Antrieb" fortbewegen können müssen. Das "Schild", das mit seiner korrekten Bezeichnung Internationales Kurzkennzeichen heißt, sieht in der Regel anders aus als ein gewöhnliches Autokennzeichen. Es hat auf der rechten Seite einen roten Rand, in dem das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes eingestanzt ist. Spätestens mit dem Ablaufdatum muss sich das Fahrzeug außer Landes befinden.

Wer gibt die Ausfuhrkennzeichen aus, und was ist zu beachten?

In Deutschland werden diese von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben, wobei der eigene Wohnort nicht maßgeblich ist. Die zu exportierenden Fortbewegungsmittel müssen eine gültige Abgasuntersuchung (AU) sowie eine gültige TÜV Plakette haben. Dies sind zwingende Voraussetzungen für die Ausgabe eines solchen Kennzeichens. Auch darf die nächste Tüv Untersuchung nicht vor dem Ablauf des internationalen Kurzkennzeichens liegen. Sollte dies der Fall sein, ist der Untersuchungsbericht einer anerkannten amtlichen Überwachungsstelle beizubringen, der die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs bescheinigt.

Ebenso wird eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Diese muss- europaweit- für ein Minimum von fünfzehn Tagen und für maximal ein Jahr Gültigkeit besitzen. Ab dem 1.07.2010 ist für das auszuführende Fahrzeug für den gesamten Zeitraum bis zu maximal einem Jahr Steuer zu entrichten. Internationale Kurzkennzeichen haben die gleiche Größe wie normale Autokennzeichen. Es ist die Stadt- oder Landkreiskennung aufgestanzt mit einer Zahlenkombination und einem Buchstaben. Die blaue Eurokennzeichnung auf der linken Seite steht nicht auf dem Kurzkennzeichen.

Welche Unterlagen sind der Zulassungsbehörde vor zu legen?

Der Reisepass oder der Personalausweis derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, ist der Behörde vor zulegen. Sollte man eine Zulassung für Dritte vor nehmen lassen wollen, wird eine Vollmacht benötigt sowie ebenfalls der Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Gebraucht werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Im Fall, dass noch ein alter Kfz Brief vorhanden ist, wird dieser ungültig gemacht und die oben genannten Zulassungsbescheinigungen werden ausgestellt.

Die gelbe Versicherungsbestätigungskarte wird in dreifacher Vorlage benötigt, sowie gesiegelte, alte oder abgelaufene Kennzeichen.
Sollte das Fahrzeug abgemeldet sein, ist der Nachweis über die gültige TÜV und Abgasuntersuchung zu erbringen.
Alle Verkehrsmittel, die ins Ausland mit dem Kurzkennzeichen verbracht werden sollen, sind der Kfz- Zulassungsstelle vorzuführen. Ausnahmen bestehen bei Neufahrzeugen oder dann, wenn die letzte Hauptuntersuchung des TÜV nicht länger als vier Wochen her ist.