Deckungskarte

Zwischen dem Ankauf eines Automobils in Deutschland und dessen Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr liegen einige formale Schritte und Behördengänge. Neben der Überprüfung von Tarifen verschiedener Kfz-Versicherer und der Auswahl eines individuell passenden Versicherungsschutzes ist das Zulassen des Kraftfahrzeugs ein unerlässlicher Schritt vor der eigentlichen Fahrzeugnutzung. Wurde in früheren Jahren hierfür die klassische Doppelkarte eingesetzt, kommt heutzutage die elektronische Deckungskarte bzw. die Übermittlung einer eVB-Nummer zum Einsatz. Sie wurde zu ihrer Zeit auch als Doppelkarte bezeichnet. Im Folgenden sollen grundlegende Informationen zu dieser modernen Deckungskarte gegeben werden, die ausnahmslos alle Fahrzeughalter beim Zulassen ihres Fahrzeugs betreffen. Genau deshalb soll auch auf mögliche Probleme bei der Kfz-Zulassung hingewiesen werden.

Wozu dient die Deckungskarte?

Die Deckungskarte wurde als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle benötigt. Seit dem 01.03.2008 wird hierfür ein elektronisches Verfahren mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung genutzt, wodurch die Deckungskarten überflüssig wurden. Die neue elektronische Versicherungsbestätigung wird nach Abschluss einer Kfz-Versicherung in moderner elektronischer Form noch am selben Tag direkt an Sie übermittelt.

Deckungskarten wurden für verschiedene Anlässe benötigt. Dies war unter anderem bei der üblichen Neuzulassung eines Autos, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug, dem Fahrzeugwechsel, einem Versicherungswechsel, einer Umschreibung des Autos, des Motorrad oder einem Fahrzeug auf einen anderen Halter, einer Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, einer Zuteilung eines neuen Kennzeichens wegen eines Wohnsitzwechsels der Fall.

Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist es in Deutschland nicht möglich, ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Hierfür muss der Autofahrer ein Kfz-Haftpflichtschutz nachweisen. Deckungskarten wurden von den Versicherungsgesellschaften ausgestellt, sobald der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Kfz-Haftpflichtversicherung eingereicht hatte. Bis zum 01.01.2003 war die Deckungskarte auch unter der Bezeichnung Doppelkarte bekannt. Ein Teil der Doppelkarte wurde an die jeweilige Versicherung gesendet und der zweite Teil verblieb bei der Zulassungsstelle.

Vorläufiger Versicherungsschutz mit der alten Deckungskarte

Mit der Deckungskarte war gleichzeitig ein vorläufiger Versicherungsschutz verbunden. Da die Versicherungen eine gewisse Zeit prüfen können, ob sie den Versicherungsantrag annehmen, bestand ein vorläufiger Versicherungsschutz. Dies ist erforderlich, damit der Versicherungsnehmer nicht warten muss, sondern sein Fahrzeug sofort zulassen kann. Diese vorläufige Deckung gilt allerdings nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine zusätzlich abgeschlossene KFZ-Kaskoversicherung bietet erst dann einen Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer durch die Assekuranz angenommen wurde. Der Vertrag gilt immer dann als angenommen, wenn der Versicherungsnehmer die Police erhält. Soll auch die Kaskoversicherung ab sofort gelten, dann muss dies separat mit der jeweiligen Kfz-Versicherung vereinbart werden.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Sobald der Versicherungsvertrag angenommen wurde, verlieren die Deckungskarten automatisch ihre Gültigkeit und es besteht der im Vertrag vereinbarte Versicherungsschutz. Bis Mitte 2009 besaßen Deckungskarten zusätzlich zur elektronischen Versicherungsbestätigung noch ihre Gültigkeit. Wie bereits erwähnt wurde die Deckungskarte zum März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. Hier erhält der Versicherungsnehmer als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflicht einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben. Anhand dieses Codes kann die Zulassungsstelle online nachprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird als eVB-Nummer online durch die Versicherung übermittelt. Der Vorteil liegt dabei vor allem in der schnelleren Abwicklung, wenn Sie die eVB-Nummer beantragen.

Ohne Versicherungsschutz keine Zulassung

Das Führen eins Autos oder Motorrads im Straßenverkehr stellt in jeder Sekunde das Risiko dar, einer anderen Person einen Schaden zuzuführen. Genau deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenigstens eine Haftpflichtversicherung bei einem deutschen Kfz-Versicherer abgeschlossen wird. Sollte diese nicht vorliegen, darf ein gebrauchtes oder neues Fahrzeug allein auf Privatgelände gefahren bzw. abgestellt werden. Auch die Zulassungsstellen in Deutschland gehen hierauf formal ein. Nur wer eine elektronische Deckungskarte aufweisen kann und für die Zulassung eine eVB-Nummer bei einem Kfz-Versicherer beantragt hat, erhält die Erlaubnis durch die Kfz-Zulassungsstelle, das Fahrzeug öffentlich nutzen zu können. Hieran ist auch die Vergabe eines regulären Nummernschildes gekoppelt.

Ausnahmen von der oben genannten Regelung stellen lediglich Probe-, Transport- und Überführungsfahrten dar. Für diese wird auf die Regelung der klassischen Doppelkarte bzw. Deckungskarte verzichtet, stattdessen wird ein rotes Kennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen verwendet. Beim Erwerb dieses Kennzeichens für die genannten Sonderfahrten wird ein zeitlich begrenzter Haftpflichtschutz mit eingeschlossen, auf Wunsch kann dieser um Kaskoleistungen ergänzt werden. Für eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs ist dessen reguläres Zulassen jedoch unverzichtbar, was zwangsläufig den Abschluss eines Versicherungsschutzes im ersten Schritt voraussetzt.

Der formale Ablauf zwischen Versicherung und Kfz-Zulassung

Zum Zulassen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr war über Jahrzehnte in Deutschland die sogenannte Doppelkarte etabliert. Dieses Dokument in Papierform wurde vom Kfz-Versicherer ausgegeben und stellte den Nachweis eines Versicherungsschutzes dar. Einen Teil der Doppelkarte von der Kfz-Versicherung behielt die Zulassungsstelle ein, der andere Teil ging direkt in den Besitz des Fahrzeughalters bzw. Versicherungsnehmers über.

Die Regelung mit der Doppelkarte wird heute aus zweierlei Gründen nicht mehr praktiziert. Zum einen wird durch die Umstellung auf die elektronische Deckungskarte Papier und weiterer Schriftwechsel erspart, anstelle der Doppelkarte wird im Zeitalter des Internets ein direkter Datenversand (eVB-Nummer online) zwischen Kfz-Versicherer und Zulassungsstelle möglich. Zum anderen ist es durch den Wegfall der Doppelkarte auch nicht mehr realisierbar, dieses Dokument zu fälschen oder in anderer Weise betrügerisch einzusetzen. Der Verzicht auf die Doppelkarte sorgt somit auch für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr.

Seit dem 1. März 2008 wurde anstelle der Doppelkarte die elektronische Deckungskarte eingeführt. Der Versicherungsnehmer bekommt von seinem Kfz-Versicherer somit nicht mehr ein offizielles Dokument wie die Doppelkarte ausgehändigt, sondern lediglich eine siebenstellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer) genannt. Im gleichen Schritt teilt der Kfz-Versicherer diese Nummer der zuständigen Zulassungsstelle auf elektronischem Wege mit. Besucht der Fahrzeughalter diese Behörde und möchte hier sein Fahrzeug zulassen, kann diese direkt anhand der zugeteilten eVB-Nummer den Sachverhalt zuordnen und einen bestehenden Versicherungsschutz erkennen.

Vorteile der eVB-Nummer gegenüber der alten Doppelkarte

Neben der Ersparnis von Papier und dem geringeren Risiko für Betrugsfälle ist die Arbeit mit der elektronischen Deckungskarte inklusive eVB-Nummer auch formal einfacher und schneller. Der Versicherte kann mit Nennung der eVB-Nummer sicher sein, dass der Kfz-Versicherer diese seiner Zulassungsstelle gemeldet hat, so dass direkt nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags die Anmeldung möglich wird. Eine umfassende Prüfung der ausgefüllten Doppelkarte und ähnliche Schritte entfallen, der gesamte Prozess der Anmeldung wird so für alle beteiligten Seiten übersichtlicher und angenehmer.

Nachteile der elektronischen Deckungskarte und eVB-Nummer

Sämtliche Versicherungen in Deutschland besitzen Zugriff auf eine gemeinschaftlich geführte, zentrale Datenbank. In dieser werden je nach Versicherungsnehmer und Vertragsart Informationen gesammelt, um z. B. Betrugsfälle aufzudecken und sonstige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die elektronische Deckungskarte macht es den Versicherungen einfacher, Daten rund um den Versicherungsnehmer weiterzugeben und zentral abzuspeichern. So kann ein Kfz-Versicherer bei Anfrage der Datenbank potenziell erkennen, dass der anfragende Fahrzeughalter über eine negative Bonität verfügt und anderen Versicherungen noch Geld schuldet. In diesem Fall wird die Deckungskarte oftmals nicht ausgestellt. Beruhigend kann gesagt werden, dass nicht alle Unternehmen der Kfz-Versicherung sämtliche Daten bei Beantragung der eVB-Nummer in die zentrale Datenbank einspeisen.

Besonderheiten der vorläufigen Deckungszusage beachten

Verglichen mit anderen Versicherungsverträgen kommt der Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung sehr schnell zustande. Bereits innerhalb eines Tages kann bei einem Kfz-Versicherer die eVB-Nummer beantragt und hiernach das Fahrzeug zugelassen und genutzt werden. Üblicherweise vergehen zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn Wochen oder gar Monate, wenn Tarife anderer Sparten wie z. B. in der Haftpflicht- oder Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Grund hierfür ist die sogenannte vorläufige Deckungszusage, die eine Besonderheit der Kfz-Versicherer darstellt und für den einzelnen Fahrzeughalter Chance und Risiko zugleich ist.

Eigentlich benötigt eine Kfz-Versicherung bis zur vollständigen Policierung mehrere Tage oder Wochen. Durch diese Frist würde sich das Zulassen des Fahrzeugs unnötig lange herauszögern. Die Versicherungen in Deutschland kommen daher ihren Kunden traditionell entgegen. Mit der früheren Doppelkarte bzw. der heutigen elektronischen Deckungskarte wird daher nur ein Versicherungsschutz unter Vorbehalt ausgesprochen. Schließlich hat der Versicherte zu diesem Zeitpunkt vor dem Zulassen des Fahrzeugs noch nicht mal einen Erstbeitrag an den Kfz-Versicherer entrichtet.

Grundsätzlich ist die vorläufige Deckungszusage nicht mit Leistungseinbußen verbunden, der Versicherte kann sich also auch vereinbarter Kaskoleistungen neben dem grundlegenden Haftpflichtschutz sicher sein. Genau dies sollte jedoch im individuellen Fall überprüft werden, damit es nicht zu einer negativen Überraschung nach dem Zulassen des Fahrzeugs kommt. Ohnehin ist es notwendig, zeitnah die Erstprämie an die Versicherung zu überweisen bzw. ihr den Bankeinzug zu erlauben. Sollte es doch nicht zu einem umfassenden und dauerhaften Versicherungsschutz kommt, wird die Zeitspanne der vorläufigen Deckungszusage nach Kurztarif der Kfz-Versicherer abgerechnet.

Der Versicherungsvergleich im Zeitalter der elektronischen Deckungskarte

Mit dem Internet und der schnellen Datenübertragung auf elektronischem Wege sind viele neue Möglichkeiten für Versicherungen und Fahrzeughalter entstanden. Dies gilt nicht nur für das Zulassen eines Fahrzeugs mittels eVB-Nummer, sondern auch für den Vergleich der Kfz-Versicherer im Internet. Beides sorgt für eine Beschleunigung vieler Prozesse rund um Auswahl des Versicherungsschutzes und Zulassung des Fahrzeugs.

Selbst wenn die elektronische Deckungskarte dazu animiert, so schnell wie möglich ein neues Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, sollte nicht im Eifer des Gefechts eine beliebige Kfz-Versicherung aufgesucht und dort eine eVB-Nummer beantragt werden. Trotz aller Beschleunigung, die das elektronische Zeitalter mit sich bringt, zahlt es sich finanziell aus, Ruhe bei der Auswahl der richtigen Versicherung walten zu lassen. Einen Überblick über Tarife und Leistungen der einzelnen Gesellschaften zu gewinnen und hiernach gezielt den passenden Kfz-Versicherer auszuwählen, ist eine intelligente und auch finanziell lohnende Herangehensweise.

Mit dem Kfz-Tarifrechner steht ein leistungsfähiges Tool bei uns bereit, um einen grundlegenden Überblick über die deutsche Versicherungslandschaft zu gewinnen. Dennoch ist diese Tarifanalyse auf präzise Eingaben des Vergleichenden angewiesen.

Brauche ich eine eVB-Nummer?

Für die Zulassung eines Kfz benötigen Sie mind. eine Kfz-Haftpflicht. Wenn Sie ein neues Fahrzeug oder einen Gebrauchtwagen zulassen möchten, weisen Sie durch die neue eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassung nach, dass Sie über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen.

Wo kann ich eine eVB-Nummer beantragen?

Wer ein neues Kfz zulassen möchten und eine eVB-Nummer benötigt, kann über unseren Kfz-Versicherungsvergleich rund um die Uhr den Beitrag berechnen. Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung wird Ihnen sofort online die eVB-Nummer automatisch übermittelt.