Wann kommt der Versicherungsschein?

Wann kommt der Versicherungsschein?

Der Versicherungsschein wird in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Werktagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages verschickt.

Wie funktioniert der Prozess?

Nachdem Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, durchläuft Ihr Vertrag zunächst eine Prüfung durch den Versicherer. In dieser Phase wird überprüft, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Versicherungspolice erstellt. Dieser wird entweder per Post an Ihre angegebene Adresse gesendet oder in digitaler Form bereitgestellt, beispielsweise über ein Kundenportal oder per E-Mail.

Mögliche Verzögerungen

Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen, etwa durch Feiertage, ein hohes Anfrageaufkommen oder unvollständige Angaben im Antrag. In solchen Fällen verlängert sich der Versand des Versicherungsscheins entsprechend.

Tipp: Online-Zugriff nutzen

Viele Versicherer bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Versicherungsschein online abzurufen. Wenn Sie den Schein dringend benötigen, prüfen Sie, ob Ihr Versicherer ein Kundenportal bereitstellt, in dem Sie die Dokumente herunterladen können.

Bei Problemen: Kundenservice kontaktieren

Sollte der Versicherungsschein nach 10 Werktagen noch nicht bei Ihnen eingetroffen sein, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Ihres Versicherers. Dieser kann den Status Ihres Vertrages überprüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Kopie des Versicherungsscheins zusenden.

Bedeutung des Versicherungsscheins

Der Versicherungsschein ist ein essenzielles Dokument, das Sie sorgfältig aufbewahren sollten, da es alle relevanten Informationen zu Ihrer Police enthält und als Nachweis im Schadenfall dient.

Frist zur Ausstellung des Versicherungsscheins

Sollten Sie den Versicherungsschein nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss erhalten, steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einem solchen Fall können Sie den Vertrag kündigen, ohne an die üblichen Kündigungsfristen gebunden zu sein. Kontaktieren Sie dazu den Versicherer schriftlich und setzen Sie eine letzte Frist zur Zustellung des Versicherungsscheins, bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.