Fahrerkreisrabatt bei der Kfz-Versicherung
Der Fahrerkreisrabatt meint in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der ergänzenden Kaskoversicherung die Einschränkung des zugelassenen Fahrerkreises, dieser wird typischerweise nicht durch die Nennung konkreter Namen, sondern durch von allen erlaubten Fahrerinnen und Fahrern zu erfüllenden Kriterien eingeschränkt. Die Versicherungsgesellschaft gewährt einen Nachlass, da nach ihren Erfahrungen ausschließlich besonders vorsichtige oder erfahrene Fahrer den versicherten Kraftwagen steuern.
Bei der Gewährung des Fahrerkreisrabatts haben Versicherungsgesellschaften vollständige Autonomie und Entscheidungsfreiheit. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält keine spezifischen Bestimmungen dazu. Es liegt im Ermessen der Versicherungsgesellschaften, ob sie den Fahrerkreisrabatt gewähren oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat keinen rechtlichen Anspruch darauf. Der Beitragsnachlass kann sich ausschließlich auf die Haftpflichtversicherung beziehen oder auch die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung umfassen.
Mögliche Einschränkungen des Fahrerkreises
Versicherungen gewähren einen Fahrerkreisrabatt nach unterschiedlichen Kriterien, zu deren am häufigsten das Mindestalter der zugelassenen Fahrer oder eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes gehört. Das Mindestalter wird häufig auf dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Jahre festgelegt, während bei einer geforderten Mindestdauer des Führerscheinbesitzes am häufigsten drei oder fünf Jahre vorgeschrieben werden.
Ebenfalls weit verbreitet sind Versicherungsverträge mit einem Rabatt, welche das Höchstalter der den versicherten Wagen fahren dürfenden Personen auf fünfundsechzig oder siebzig Jahre festlegen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Rabatt ab einem bestimmten Mindestalter an regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu binden, so dass Fahrerkreisrabatte sich direkt positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken. Andere Tarife beschränken den Fahrerkreis bei einem Rabatttarif auf Familienangehörige oder den Fahrzeughalter und seine Partnerin, ohne dabei ein Mindestalter anzugeben.
Fahrerkreisrabatt für gewerbliche Nutzer
Kfz-Tarife mit Fahrerkreisrabatten sind auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen denkbar, sie können sich auf Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung oder auch auf erfahrene Fahrzeuglenker beziehen. Besonders im gewerblichen Bereich ist ein Rabatt für die Einschränkung des Fahrerkreises weit verbreitet, wenn das versicherte Kraftfahrzeug ausschließlich von einen eigenen Wagen besitzenden Fahrern gesteuert wird.
Fahrerkreisrabatt bei Ladytarifen
Bei privaten Kraftfahrzeugversicherungen gewährten früher einige Gesellschaften Rabatte, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich von weiblichen Fahrerinnen gesteuert wird, entsprechende Tarifmodelle wurden bevorzugt als Ladytarife oder Damentarife beworben und erklären sich durch die im Durchschnitt vorsichtigere Fahrweise von Frauen gegenüber Männern. Durch Gerichtsbeschlüsse darf jedoch kein Unterschied mehr zwischen Männern und Frauen gemacht werden, was zu den Unisextarifen führte.
Die freie Rabattgestaltung bietet Wettbewerbsvorteile
Die Versicherungsgesellschaften sind bei Angeboten für Fahrerkreistarife frei, so dass sich jede beliebige Definition für einen Beschränkung der erlaubten Fahrergruppe denken lässt. Eine erstmals einen Rabatt für eine bislang noch nicht begünstigte Fahrergruppe anbietende Versicherungsgesellschaft erwirbt einen Wettbewerbsvorteil, da sie zahlreiche Neuabschlüsse durchführen kann.
Was ist mit sonstige Fahrer beim Fahrerkreisrabatt gemeint?
Der Begriff sonstige Fahrer bezieht sich auf Personen, die nicht die Kriterien erfüllen, um als Teil des benannten Fahrerkreises zu gelten. Wenn andere Personen das versicherte Fahrzeug nutzen, muss der Versicherer darüber informiert werden. Es ist wichtig, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer über solche zusätzlichen Fahrer informiert.
Was passiert, wenn nicht erlaubte Fahrer den Wagen steuern?
Wenn trotz des vereinbarten Fahrerkreises ein nicht erlaubter Fahrer den Wagen steuert und einen Schaden verursacht, kann die Versicherung die Regulierung eines Teilkaskoschadens oder eines Vollkaskoschadens verweigern. Da es sich bei der Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug um eine Pflichtversicherung handelt, ist eine vollständige Verweigerung der Regulierung des Schadens durch die Versicherung nicht möglich, so dass sie lediglich teilweise Regress beim Versicherungskunden nehmen und eine vereinbarte Vertragsstrafe erheben darf.
Häufig sehen Versicherungsverträge vor, dass auch bei der Vollkaskoversicherung sowie bei der Teilkaskoversicherung bei Verstößen gegen den vereinbarten Fahrerkreis der Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe bezahlen muss. In diesem Fall darf die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Regulierung nicht verweigern, sondern ist an die für den Kunden vorteilhafte vertragliche Regelung gebunden. Der Versicherungsnehmer ist eigentlich verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, wenn er die vertraglich vereinbarte Eingrenzung des zugelassenen Fahrerkreises nicht mehr einhalten kann oder will. In diesem Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auf einen normalen Vertrag umzustellen und den Fahrerkreisrabatt nicht weiter in Anspruch zu nehmen.
Eine Kontrolle der Einhaltung der Einschränkungen auf einen festgelegten Fahrerkreis durch die Versicherungsgesellschaft ist gemäß der Vertragsbestimmungen grundsätzlich möglich, in der Praxis erfolgt eine Überprüfung jedoch nur im Schadensfall.
Mögliche Vertragsstrafe bei Falschangaben
Falls beim Abschluss der Versicherung falsche Angaben zum Fahrerkreis gemacht werden oder sich die Fahrer ändern, ohne dies zu melden, kann die Versicherung eine Vertragsstrafe verlangen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, wie beispielsweise Notfahrten zum Krankenhaus oder zu einem Arzt. Zusätzlich ist es auch der Reparaturwerkstatt gestattet, eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchzuführen.
Durch den Versicherungsrabatt sparen
Der Versicherungsnehmer kann bei der Berechnung der Prämie durch gewährte Rabatte erheblich sparen. Dies gilt auch für den Fahrerkreisrabatt. Die Höhe der Ersparnis hängt sowohl vom angegebenen Fahrerkreis als auch von dem gewährten Rabatt der Autoversicherung ab. Es können Unterschiede zwischen den Anbietern geben. Aus diesem Grund sollte jeder, der einen Wechsel in Betracht zieht und eine Autoversicherung berechnen möchte, auf dieses Detail achten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Fahrerkreis nur eingeschränkt werden sollte, wenn diese Vereinbarung auch tatsächlich eingehalten werden kann. Denn wenn man die gewährte Ermäßigung dem Risiko einer Vertragsstrafe gegenüberstellt, kann sich der Rabatt als nicht mehr lohnenswert erweisen.