Fahrlässigkeit

Der Begriff Fahrlässigkeit spielt im Versicherungswesen der Kfz-Versicherung eine bestimmte Rolle und ist oftmals Streitpunkt zwischen den unterschiedlichen Parteien, wenn ein aufgetretener Schaden von der Kfz-Versicherung reguliert werden soll. Die Fahrlässigkeit lässt sich umgangssprachlich am ehesten mit der Bezeichnung des Leichtsinns beschreiben. Die Fahrlässigkeit gibt in der Kfz-Versicherung immer wieder Anlass zur Rechtsstreitigkeit zwischen Versicherung und Versicherten. Fahrlässigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht achtsam gehandelt hat. Unter bestimmten Umständen kann die fehlende Achtsamkeit sogar eine Strafe zur Folge haben.

Was beschreibt Fahrlässigkeit genau?

Der Begriff wird in der Regel dann angewendet, wenn klar ist, dass der Unfallverursacher im Straßenverkehr die notwendige Sorgfalt vernachlässigt hat. Der Betroffene muss, um den Tatbestand erfüllen zu können, das Ergebnis vorausgesehen, das Eintreten des Ereignisses jedoch nicht erwartet haben. Das Vorfahrtschneiden ist hierfür ein Beispiel für bewusste Fahrlässigkeit.

Was bedeutet leichtfertige Fahrlässigkeit?

Eine leichtfertige Fahrlässigkeit besteht, wenn der Verkehrsteilnehmer im Verkehr grundsätzlich unabsichtlich nachlässig war und es ihm dabei im Straßenverkehr an der der notwendigen Achtsamkeit fehlte oder er aus unterschiedlichen Gründen nicht genügend achtsam sein konnte. Wenn der Schaden nicht unbedingt vorausgesehen werden konnte, durch mehr Sorgfalt jedoch hätte vermieden werden können, beispielsweise beim Ausparken, nennt sich dies unbewusste und leichtfertige Fahrlässigkeit.

Doch insbesondere die Festlegung, ab wann grobe Fahrlässigkeit gilt, unterliegt meist der Einschätzung von einzelnen Richtern und sorgt gern einmal für Aufsehen. Wenn ein Autofahrer beispielsweise den Schulterblick beim Spurwechsel vergisst, handelt dieser leichtfertig und nicht grob fahrlässig.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Die grobe Fahrlässigkeit ist eine besondere Auslegung der jeweiligen Fahrlässigkeit. Es kommt in der Praxis häufiger vor, dass die Versicherungen die geforderten Zahlungen verweigern, weil der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Alkohol am Steuer oder Telefonieren am Steuer beispielsweise sind klare Fälle hierfür, da der Fahrer hierbei ein höheres Risiko eingeht. Wer sich unter Einfluss von Drogen ans Steuer seines Auto, Motorrads oder einem anderen Fahrzeugs setzt, handelt in diesem Fall ebenso grob fahrlässig, denn jeder Fahrer / Versicherungsnehmer weiß sehr genau, dass das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen und Alkohol nicht erlaubt ist und dementsprechend eine Straftat im Straßenverkehr darstellt. Auch wenn der geistige Zustand des Fahrers durch Medikamente, Drogen oder den Alkohol beeinträchtigt wurde, schützt das dem Verkehrsteilnehmer nicht vor Strafe.

Eine grob vom Versicherungsnehmer fahrlässige Handlungsweise kann zudem noch weitere rechtliche Konsequenzen als lediglich den Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes zur Folge haben, denn unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass es für den Verursacher des Unfalls vor Gericht zur Verurteilung in diesem Fall kommt und dieser bestraft wird.

Ob nun der Verkehrsteilnehmer nur leichtfertig oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat, ist vom Einzelfall bzw. dem jeweiligen Tatbestand abhängig. Letzten Endes existiert hierbei ein großes Spektrum fahrlässiger Handlungsarten, welche Tausende von Autofahrern tagtäglich an den Tag legen. Es muss sich hierbei auch nicht stets um Verkehrsdelikte handeln. Auf jeden Fall gefährden Fahrlässigkeiten die eigene und die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer, daher ist eine erhöhte Achtsamkeit stets empfehlenswert.