Wer ist Fahrzeughalter?

Wer ein Fahrzeug (mobiles Verkehrsmittel) auf eigene Rechnung gekauft hat und gebraucht sowie berechtigt ist, darüber zu verfügen, ist der Fahrzeughalter.

Wer als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil1 steht oder den Teil 2 der Zulassungsbescheinigung verwahrt, spielt dabei keine Rolle.

Ein Beispiel: Der Sohn kauft sich ein Auto, benutzt es und begleicht alle Rechnungen. Der Vater lässt das Fahrzeug jedoch auf seinen Namen zu, da er bei der Versicherung einen höheren Schadensfreiheitsrabatt (Rabatte bei schadensfreien Jahren) bekommt. Der Sohn ist dennoch der Fahrzeughalter. Besitzer und Eigentümer werden im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) getrennt. Nach STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist der Halter der Besitzer des Fahrzeugs. Er muss mit dem Eigentümer nicht identisch sein. Gibt es in der Zulassungsbescheinigung keine Vereinbarung, wird der Halter als der Eigentümer angesehen und haftet somit für alle Eigentumsfragen, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.

Wird das Fahrzeug in Vorkommnisse wie zu schnelles Fahren verwickelt, werden Sie als Fahrzeughalter als erstes kontaktiert, gegebenfalls verdächtigt und müssen Stellung beziehen und sich für die Tat verantworten. Sie als Fahrzeughalter haben die Verfügungsgewalt über das Auto. Können Sie über Zeit und Ziel der Fahrten frei entscheiden, ist diese gegeben.

Pflichten des Fahrzeughalters

Als Fahrzeughalter sind Sie zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges. An erster Stelle steht die Pflicht zum Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen die KFZ Steuer an das zuständige Finanzamt entrichten. Sie sind dafür verantwortlich, die Abgasuntersuchung sowie die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Die Hauptuntersuchung garantiert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

 

  1. Rechte und Pflichten des Fahrzeughalters: Der Fahrzeughalter ist nicht nur für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich, sondern hat auch das Recht, über den Verkauf des Fahrzeugs zu entscheiden. Dies kann jedoch im Falle von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen Einschränkungen unterliegen.

  2. Übertragung der Haltereigenschaft: Die Übertragung der Haltereigenschaft erfolgt durch Ummeldung des Fahrzeugs beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Es ist wichtig, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer diesen Prozess ordnungsgemäß durchführen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  3. Fahrzeugnutzung durch Dritte: Wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug an Dritte verleiht oder vermietet, bleibt er in der Regel trotzdem für Verkehrsverstöße und Schäden haftbar. Daher sollte der Fahrzeughalter sich vergewissern, dass der Fahrer berechtigt ist und das Fahrzeug sachgemäß verwendet.

  4. Fahrzeughalterhaftung bei Unfällen: Im Falle eines Unfalls kann der Fahrzeughalter haftbar gemacht werden, auch wenn er nicht selbst am Steuer saß. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.

  5. Fahrzeugübergabe bei Verkauf: Beim Verkauf des Fahrzeugs sollte der Fahrzeughalter darauf achten, alle notwendigen Dokumente (wie Zulassungsbescheinigungen und Servicehefte) ordnungsgemäß zu übergeben. Dies schützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer vor späteren Unklarheiten.

  6. Elektronische Fahrzeugdienste: Moderne Fahrzeuge sind oft mit elektronischen Diensten verbunden. Der Fahrzeughalter sollte sich bewusst sein, welche Daten über das Fahrzeug gesammelt und möglicherweise übertragen werden, und Datenschutzrichtlinien entsprechend berücksichtigen.

  7. Fahrzeugstilllegung und Abmeldung: Wenn ein Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird, sollte der Fahrzeughalter es offiziell stilllegen oder abmelden, um Steuern und Versicherungsbeiträge zu vermeiden.