Nutzen Sie schon den Garagenrabatt?

Eine Variante, um die Beiträge innerhalb der Autoversicherung zu senken, kann der Garagenrabatt sein. Versicherungsgesellschaften erstellen regelmäßige Schadensstatistiken und in diesen stellt sich heraus, dass Garagenbesitzer, die ihr Auto regelmäßig in dieser Garage unterbringe, weniger Schadenfälle verursachen als Autobesitzer, deren Auto auf der Straße geparkt wird. Hintergründe hierfür liegen darin, dass Garagenfahrzeuge zum einen einiger Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind, zudem auch Beschädigungen, beispielsweise durch Passanten oder Marderbisse bei Garagenfahrzeugen deutlich weniger zu verzeichnen sind als bei Straßenfahrzeugen.

Aufgrund der Tatsache, dass der Versicherungsgesellschaft damit auch weniger Kosten entstehen, erhalten Autobesitzer den sogenannten Garagenrabatt gewährt.

Wann wird der Garagenrabatt eingeräumt?

Der Garagenrabatt wird im Regelfall dann von der Gesellschaft eingeräumt, wenn das Fahrzeug eine Parkmöglichkeit innerhalb einer Tiefgarage, einer Sammelgarage, einer Einzel- oder einer Doppelgarage hat. Auch ein Carport oder ein nicht von anderen begehbarer Abstellplatz für das Fahrzeug kann mit einem Garagenrabatt und entsprechend günstigeren Versicherungsbeiträgen belohnt werden. Die Versicherungsgesellschaften haben hier allerdings unterschiedliche Vorgaben und welche Abstellmöglichkeit den Garagenrabatt gerechtfertigt, entscheidet jede Gesellschaft für sich. In der Regel pendelt sich der Garagenrabatt bei einer Preissenkung des Versicherungsbeitrags um etwa fünf Prozent ein.

Verpflichtungen beim Garagenrabatt

Nimmt der Versicherungsnehmer den Garagenrabatt in Anspruch, ergeben sich hieraus für ihn allerdings auch Verpflichtungen. Diese liegen darin, dass das Fahrzeug nun auch tatsächlich in der Garage abgestellt wird. Der Garagenrabatt gibt dabei aber nur die Unterbringung für die Nachtstunden vor. Am Tage darf der Abstellplatz für das Fahrzeug frei gewählt werden.
Ein einmaliges Abstellen des Fahrzeugs während der Nacht außerhalb der Garage beinhaltet allerdings noch keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers - der Garagenrabatt ist damit nicht sofort gefährdet.

Vertragsbruch via Garagenrabatt

Ein Vertragsbruch im Hinblick auf den Garagenrabatt liegt allerdings vor, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben zur nächtlichen Abstellmöglichkeit des Fahrzeugs gemacht hat. Ist also beispielsweise keine Garage vorhanden, in die das Fahrzeug eingestellt werden kann, dann wird nicht nur der Garagenrabatt rückwirkend entzogen, sondern der Versicherungsnehmer muss hier sogar mit einer Vertragsstrafe rechnen. Wichtig ist also immer die genaue Abklärung und schriftliche Fixierung, auf welcher Basis der Abstellmöglichkeit dieser Garagenrabatt gewährt wird.

Wie entstehen die Unterschiede bei der jährlichen Versicherungsprämie?

Da jede Kfz Versicherung Ihre Risikokalkulation eigenständig berechnet, können sich Beitragsunterschiede beim nächtlichen Stellplatz für Einzelgarage, Doppelgarage, Sammel- oder Tiefgarage, Carport, privat- oder Betriebsgrundstück, öffentliche Straße, Parkhaus, Parkplatz ergeben. Um den sogenannten Garagenrabatt zu berechnen, um so auch bis zu fünf Prozent einzusparen, sollten Sie die Kfz-Versicherungen vergleichen.