Unfälle mit Haarwild

Das Frühjahr und der Herbst sind die Zeiten, in denen sich die meisten Haarwild Unfälle ereignen. Im Herbst ist es die Brunft, die das Haarwild zu Wildwechseln treibt. Im Frühjahr dagegen ist es das erste Grün, das die Tiere dazu veranlässt die Reviere zu wechseln. In der Bundesrepublik sind es in etwa 10 Prozent des Reh Bestandes, der durch Unfälle mit Kraftfahrzeugen ums Leben kommt. Zum Haarwild zählen aber nicht nur Rehe. Die Schäden, die sich durch unverschuldete Unfälle sowie Kollisionen mit dem Haarwild ereignen, werden von den Kfz-Versicherungen im Rahmen der Kfz-Teilkasko abgedeckt.

Wann ist ein Unfall mit Haarwild abgedeckt?

Eine reine Pkw Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Haarwild entstanden sind. Nur wenn zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, werden die entstandenen Schäden vom Versicherungsträger abgedeckt. Abgedeckt werden nur Schäden, bei denen es zu einer Kollision mit dem Haarwild gekommen ist. Fahrzeugführer, die verunfallen, weil sie dem Wild ausweichen, bekommen entstandene Schäden nicht ersetzt. (Ausnahme Vollkaskoversicherung)

Definition von Haarwild

Die Definition Haarwild umfasst alle Tiere, die einen Pelz tragen. Die sogenannten Wildunfälle nehmen stetig zu. Alle Tiere, dazu zählt auch das Wild, werden stetig in ihren Lebensräumen eingeschränkt. Zudem werden immer mehr Straßen gebaut und die Fahrzeuge immer schneller. Bei einem Unfall, mit einem im Wald lebenden Tieren, ist immer der Förster zu benachrichtigen. Bei diesen Unfällen benötigt die Kfz-Versicherung eine Bescheinigung über den Wildunfall, der sich mit dem Wild ereignet hat. Sollten Sie den zuständigen Revierförster nicht kennen, empfiehlt es sich, die Polizei zu kontaktieren, die eine Liste der zuständigen Förster zur Verfügung hat.

Welche Tiere zählen zu Haarwild?

Zum Haarwild zählen aber auch Hunde, Katzen, Hasen und andere Tiere mit Haaren (einem Fell). Bei diesen Tieren allerdings ist in der Regel der Halter haftbar, falls derer Tier einen Unfall verursacht. In diesen Fällen haftet entweder der Tierhalter persönlich oder eine vorhandene Tierhalter-Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden. Generell gilt, wenn es absehbar ist, das man einer Kollision mit dem Wild nicht ausweichen kann, sollte man nicht versuchen auszuweichen. Eine Ausweichsituation, um einen Unfall zu vermeiden, kann zu einer großen Gefahr für Leib und Leben des Fahrers sowie der weiteren Insassen werden.