Mallorca-Police Zusatzversicherung

Mallorca-Police als Zusatzversicherung

Die Mallorca-Police hat, auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint, nur bedingt etwas mit der namensgleichen spanischen Insel zu tun. Die Mallorca-Police ist in erster Linie eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung bei Mietwagen und da gerade viele deutsche Urlauber auf Mallorca sich einen Mietwagen nehmen, wurde diese Zusatzklausel beim Abschluss eines Leihwagenvertrags nach dieser spanischen Urlaubsinsel benannt.

Das bedeutet nun aber nicht, dass diese Versicherungsklausel nur für diese Insel beziehungsweise nur für das Land Spanien gilt. Die Mallorca-Police gilt für das gesamte Europa sowie für die europäischen Teile von Russland beziehungsweise der Türkei. Außerdem sollte der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung ein Muss für jeden Urlauber sein, der sich einen Leihwagen im Ausland bucht, denn im Vergleich zu Deutschland existieren in den jeweiligen anderen europäischen Ländern oftmals nur sehr geringe Deckungssummen, die bei einem Versicherungsfall oftmals nicht ausreichen, um den entstanden Schaden zu regulieren.

Die Mallorca-Police ist bei vielen Fahrzeugführern schon in der heimischen Kfz-Versicherung integriert, dadurch ersparen Sie sich einen separaten Abschluss dieser Klausel bei Nutzung eines Mietwagens, denn dann greift Ihre deutsche Versicherung mit dieser Zusatzversicherung bei einem entstandenen Schaden oder Unfall. Somit kommt Ihre Versicherungsgesellschaft für die Differenz zwischen nationaler versicherter Deckungssumme und tatsächlicher Schadenssumme auf. Dabei handelt es sich in der Regel um mindestens 2,5 Millionen Euro bei einem Personenschaden und 500.000 Euro bei einem Sachschaden, denn so ist die Mindestversicherungssumme in Deutschland gesetzlich geregelt.