Meldepflicht bei Unfällen

In der Regel kennen die meisten Menschen eine Meldepflicht, wenn diese umgezogen sind. Allerdings gibt es auch eine Pflicht einen Unfall der Versicherung zu melden. Geschieht dies nicht, dann kann die betreffende Versicherung die Zahlung verweigern.

Meldepflicht bei Unfällen

Eine solche Versicherung ist die Kfz-Versicherung, die innerhalb von acht Tagen über einen Unfall informiert werden muss. Hierbei ist es egal, wer die Schuld an einem Unfall trägt, wichtig ist nur das die Meldepflicht eingehalten wird. Wer nun die Schuld an einem Unfall trägt, das ist in diesem Fall irrelevant, wichtiger ist das die Versicherung über den Vorfall informiert wurde. Denn wer diese Frist zur Meldung versäumt, der hat kein Anrecht auf eine Bezahlung. Also ist es in diesem Fall besser, sofort nach dem Unfall die Versicherung zu informieren. Hierzu zählen auch die Insassen oder Personenversicherungen, die unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Gegnerische Versicherung informieren

In vielen Fällen steht direkt fest, wer an dem Unfall Schuld hat. Daher kann es wichtig sein, den Wagen direkt in eine Werkstatt zu bringen, damit diese den Schade begutachtet. Danach kann dann direkt die gegnerische Versicherung informiert werden, egal ob der Unfallgegner dies schon getan hat. Denn viele Versicherungsnehmer sind bei der Meldepflicht sehr nachlässig, oder nehmen sich viel Zeit dafür. Also nicht warten, sondern gleich handeln, damit keine unnötige Zeit verstreicht. In einzelnen Fällen wurde sogar vom Gegner die Unfallmeldung versäumt, was dann für den Unfallgegner ungünstig ist. In solchen Fällen muss die Versicherung dann den entstandenen Schaden nicht mehr begleichen.