Mietsachschäden - Schäden an einer gemieteten Sache

Mietsachschäden - Schäden an einer gemieteten Sache

Mietsachschäden sind Schäden, die an einer gemieteten Sache entstehen. Schäden, die durch normalen Gebrauch entstehen und auf Verschleiß zurück zu führen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Angemietete Fahrzeuge, Räumen wie Wohnungen, Hotelzimmern oder Lagerräumen, können durch Unachtsamkeit schnell Beschädigungen entstehen. Eine beschädigte Tür oder eine gerissene Fliese im Badezimmer sind keine Seltenheit und können sehr kostenintensiv werden. Um das zu verhindern, müssen derartige Unfälle an unbeweglichen Sachen der privaten Haftpflichtversicherung unverzüglich gemeldet werden. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die Wiederherstellung des Urzustandes. Ausgeschlossen davon sind Glasschäden, Ansprüche des Vermieters wegen Schimmelbefall und Schäden an Heizungs- oder Warmwasseranlagen. Diese müssen im Zweifelsfall extra versichert werden. Auch im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Die versicherte Schadenshöhe ist in diesem Fall jedoch unterschiedlich und geht aus den allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherungspolice hervor. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte auf derartige Klauseln unbedingt geachtet werden.

Als Mieter haftet man in jedem Fall für verursachte Schäden. Die Höhe der Deckungssumme sowie die Art der versicherten Schäden hängen dabei individuell von den Allgemeinen Vertragsbedingungen ab. In einigen Fällen ist der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll. Hierbei sollte insbesondere eine Glasversicherung in Betracht gezogen werden. Auch sollte darauf geachtet werden, inwieweit die Schadensregulierung bezüglich der Einbauküche abgedeckt ist. Mietsachschäden sind in jedem Fall ärgerlich für beide Seiten, können aber dank einer Privathaftpflichtversicherung schnell, kostengünstig und unkompliziert geregelt werden.