Musterkollektionsversicherung

Durch die Musterkollektionsversicherung abgesichert

Der Verkauf von neuen oder etablierten Waren erfolgt in nahezu allen Bereichen von Industrie und Handel über sogenannte Musterkollektionen. Diese werden von Vertretern und Handelsreisenden mitgeführt und sollen vor Ort in Deutschland und Europa potenzielle Geschäftspartner überzeugen. Vielfach verfügt eine Musterkollektion über einen gehobenen Wert, der z. B. durch hochwertige Materialien oder die Seltenheit der Artikel ohne eine bislang aufgenommene Serienproduktion entsteht. Verschiedene Versicherer ermöglichen die Absicherung dieser wertvollen Einzelwaren über die sogenannte Musterkollektionsversicherung, die vom Großunternehmen der Industrie bis zum freien Handelsvertreter zu empfehlen ist. Im Folgenden sollen sämtliche Grundlagen der Musterkollektionsversicherung und ihrer tariflichen Ausgestaltung aufgezeigt werden.

Die Musterkollektion und potenzielle Schäden auf Reisen

Wie der Begriff Musterkollektion es bereits aussagt, handelt es sich um eine Zusammenstellung sogenannter Muster. Hiermit sind Artikel aus allen Branchen des produzierenden Gewerbes gemeint, die im Regelfall noch nicht in Serienproduktion gegangen sind und als Einzelstücke potenziellen Käufern, Geschäftspartnern und Investoren vorgeführt werden sollen. Die Präsentation einer Musterkollektion kann auf Messen und Kongressen erfolgen, noch häufiger ist dies allerdings über Handelsvertreter der Fall. Diese führen auf Geschäftsreisen die Musterkollektion ihres Unternehmen mit sich und führen diese Muster potenziellen Interessenten in ihren eigenen Räumlichkeiten vor.

Ähnlich wie bei jedem anderen Transportgut unterliegt auch eine Musterkollektionsversicherung diversen Risiken, die beim Transport im öffentlichen Raum bzw. bei der Lagerung außerhalb der Firmenräumlichkeiten auftreten können. Hierbei wird zwischen anderen Formen der Beförderung unterschieden, die z. B. durch eine Warentransportversicherung abgedeckt werden. Im wesentlichen Unterschied hierzu setzt die Musterkollektionsversicherung voraus, dass die Musterkollektion stets durch einen Menschen mit sich geführt wird, beispielsweise den Handelsvertreter auf Geschäftsreisen. Durch dessen Sorgfaltspflicht ist eine Beschädigung oder der Diebstahl unwahrscheinlicher als bei einer frei transportierten Ware, dennoch kann der Vertreter nicht rund um die Uhr für die Unversehrtheit der Musterkollektion garantieren. Sämtliche Risiken, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Kollektion beitragen können, werden daher bewusst über die Musterkollektionsversicherung abgewickelt.

Welche Schäden durch die Musterkollektionsversicherung abgedeckt sind

Grundlegend sinnvoll ist der Abschluss der Spezialversicherung für Elementarschäden, die auch klassisches Transportgut, Hausrat oder das Firmeninventar betreffen könnten. Zu den wichtigsten Elementarereignissen, die einen entsprechenden Schaden herbeiführen können, zählen:

  • Regen, Schnee und Hagel
  • Blitzschlag
  • Explosion und Brandfall
  • Lawinen und Erdrutsche

Neben diesen Risiken kann die Musterkollektion durch Unfälle beschädigt oder zerstört werden, die den Handelsvertreter betreffen. Sollte dieser z. B. mit dem eigenen PKW auf Geschäftsreise unterwegs sein, stellt jeder Verkehrsunfall ein Risiko für die Musterkollektion dar. Außerdem sind Diebstahl und Einbruch ernstzunehmende Risiken, wobei diese sowohl im Kraftfahrzeug als auch im Hotel oder sogar in den Räumlichkeiten der Geschäftspartner eintreten können. Verschiedene Risiken wie die Veruntreuung der Musterkollektion durch einen Mitarbeiter des Versicherungsnehmers lassen sich hingegen nicht absichern.

Was den Versicherungsschutz der Musterkollektionsversicherung umfasst

Der Schutz durch die Musterkollektionsversicherung umfasst sowohl eine räumliche als auch zeitliche Komponente, letztlich fließt auch der Charakter der Musterkollektion in den Versicherungsschutz ein. Durch die Vielfalt an industriellen Zweigen kann die Absicherung einer Kollektion von Werkzeugen oder Kleidungsstücken ebenso gewünscht sein wie bei Schmuckwaren oder Uhren, die unabhängig von ihrem Charakter als Musterkollektion einen erhöhten Wert aufweisen. Auch wenn sich jeder Versicherer eine Gestaltungsfreiheit in den Tarifen einer Musterkollektionsversicherung herausnimmt, gibt es branchenübergreifende Standards, die im Folgenden betrachtet werden.

Die räumliche Komponente besagt, in welche Länder Handelsvertreter reisen dürfen, ohne den Schutz der Versicherung zu verlieren. Sehr wenige Verträge beschränken ihren Versicherungsschutz auf die Bundesrepublik Deutschland, ein üblicher Standard ist der Geltungsbereich für Deutschland und die angrenzenden Nationen wie die Schweiz, Österreich, Frankreich und die Benelux-Staaten. Auch ein Vertragsabschluss mit einem Geltungsbereich innerhalb ganz Europas ist möglich, hierüber hinaus wird der Abschluss einer Musterkollektionsversicherung kaum angeboten. Der Versicherer geht nicht davon aus, dass das klassische Handelsgeschäft interkontinental geführt wird und eine räumliche Ausdehnung deshalb wenig Sinn ergibt.

Die zeitliche Komponente ist klar umgrenzt. So tritt der Schutz der Musterkollektionsversicherung dann in Kraft, wenn die Kollektion die eigenen Räumlichkeiten des Unternehmens verlässt. Der Schutz wird solange gewährt, wie die Handelsreise dauert und endet, sobald die Musterkollektion das Gelände des Unternehmens wieder erreicht. Eine zeitliche Begrenzung der Handelsreise, z. B. auf einige Wochen, ist unüblich.

Geschützt werden grundsätzlich sämtliche Musterkollektionen aller Branchen des fertigenden Gewerbes, die nicht von sich aus einen gehobenen Warenwert mit sich bringen. Zu diesen Ausnahmen sind Produkte aus Gold, Silber und Edelsteine, Münzen, Uhren und weitere Erzeugnisse der Schmuckindustrie zu zählen. Sollten diese dennoch auf Handelsreisen abgesichert werden, ist nicht die Musterkollektionsversicherung, sondern die sogenannte Reiselagerversicherung die richtige Wahl. Verschiedene Risiken werden hingegen grundsätzlich von allen Versicherern ausgeschlossen, z. B. die Absicherung von Wertpapieren, Gemälden oder anderen Kunstobjekten. In den Augen der Versicherer handelt es sich hier nicht um eine Musterkollektion im eigentlichen Sinne, sondern um Einzelstücke von erhöhtem künstlerischen Wert, die einen speziellen Versicherungsschutz benötigen.

Voraussetzungen für den Versicherungsfall und Leistungshöhen

Kommt es zu einem Schaden an der Musterkollektion, ist dieser unverzüglich der Versicherung mitzuteilen. Bei vielen Schadensarten, z. B. Elementarereignissen, ist die Hinzunahme der Polizei üblich, die eine Beschädigung oder Zerstörung bestätigen kann. In diesen Fällen ist die Musterkollektion meist nicht alleine vom Elementarereignis betroffen, so dass eine Überprüfung des Schadensfall von verschiedenen Seiten aus vorangetrieben wird. Ist z. B. der Brandfall in einem Hotel oder bei einer privaten Übernachtung des Handelsreisenden für die Zerstörung der Musterkollektion verantwortlich, wird ein Sachverständiger der zuständigen Hausrat- oder Gewerbeversicherung den Schadensfall überprüfen und bestätigen.

Ausgezahlt wird im Regelfall der Wiederbeschaffungswert der Musterkollektion, begrenzt durch eine vertraglich festgelegte Deckungssumme. Hier heißt es, vor dem Abschluss der Musterkollektionsversicherung genau zu überdenken, welchen Wert die Kollektion tatsächlich hat bzw. welche Kosten zur erneuten Herstellung einer entsprechenden Kollektion aufzubringen wären. Sollten mehrere identische Musterkollektionen von verschiedenen Vertretern des Unternehmens mitgeführt werden, lohnt der Abschluss eines Gruppenvertrages, der in der Beitragshöhe Vorteile gegenüber der separaten Absicherung sämtlicher Musterkollektionen mit sich bringt. Im Laufe der Jahre kann eine Anpassung der Versicherungssumme notwendig werden, beispielsweise wenn der Wert der hauseigenen Produkte gestiegen ist und sich dies im Gesamtwert der Musterkollektion widerspiegelt.

Sonderfall Einbruch - Nachweis eines Versicherungsfalls

Einbruch und Diebstahl gehören zu den schwierigsten Versicherungsfällen in der Musterkollektionsversicherung, da hier bei jedem Schadensfall eine potenzielle Mitschuld des Handelsreisenden vermutet werden kann. Sollte die Musterkollektion gestohlen werden, ist deshalb konkret zu überprüfen, ob der Vertreter fahrlässig gehandelt und die Kollektion beispielsweise unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abgestellt hatte. Sämtliche Versicherer verfolgen eine klare Linie in der Einschätzung des Schadensfalles, wobei auch zwischen dem einfachen Diebstahl sowie dem Einbruch in ein Kraftfahrzeug unterschieden wird.

Grundsätzlich sind die Risiken Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl fester Bestandteil jeder Musterkollektionsversicherung. Außerhalb von Kraftfahrzeugen wird vorausgesetzt, dass der Vertreter die Musterkollektion stets mit sich führt bzw. Maßnahmen trifft, die zur Absicherung der Musterkollektion notwendig sind. Dies ist beispielsweise das Einschließen der Kollektion in den Tresor des Hotels. Im öffentlichen Raum wird hingegen erwartet, dass der Vertreter die Musterkollektion dauerhaft mit sich führt. Das Zurücklassen der Kollektion im eigenen Kraftfahrzeug führt im Regelfall nur dann zum Leistungsfall, wenn dieses von allen Seiten fest verschlossen war und der Vertreter sich nur eine festgeschriebene Zeitspanne wie z. B. wenige Stunden von Fahrzeug entfernt hatte.

Sollte kein Hotelsafe oder eine ähnliche Möglichkeit der Absicherung über die Nachtstunden bestehen, ist ein Verbleib der Musterkollektion im eigenen Fahrzeug möglich. Dies gilt allerdings nur für eine begrenzte Zahl an Nachtstunden, außerdem sollte das Fahrzeug in einer abschließbaren Einzelgarage oder überwachten Tiefgarage zu finden sein. Als Selbstverständlichkeit sollte verstanden werden, dass die Musterkollektion nicht offen auf dem Rücksitz mitgeführt wird, stattdessen sollte sie mitsamt ihren Koffern oder Behältnissen unsichtbar im Kofferraum des Reisenden Platz finden. Der Nachweis, dass diese Voraussetzungen für einen Leistungsfall nach Diebstahl oder Einbruch erfüllt sind, kann im Einzelfall schwierig werden, eine umgekehrte Beweispflicht ist allerdings im Regelfall nicht gegeben.

Die richtige Musterkollektionsversicherung finden und abschließen

Wie viele Tarife aus den Bereichen Gewerbe und Transport wird die Musterkollektionsversicherung nicht von sämtlichen Versicherungen in Deutschland angeboten. Verschiedene Assekuranzen haben sich auf diese und andere Risiken spezialisiert, zudem bieten deutsche Großversicherer mit einem riesigen Tarifspektrum an privaten und gewerblichen Verträgen den Schutz der Musterkollektionsversicherung an. Pauschal kann nicht gesagt werden, bei welcher Gesellschaft sich der Vertragsabschluss am ehesten lohnt. Die Vielfalt an Konditionen einzelner Tarife ist nicht nur durch die Vielzahl an Risiken und ihrer Absicherung begründet, stattdessen sind für jede Branche und jede Art von Musterkollektion unterschiedliche Versicherungsangebote eher empfehlenswert.

Durch die Möglichkeit des Abschlusses von Gruppentarifen und die Kombination mit anderen Versicherungen der Gewerbe- und Transportbranche ist es empfehlenswert, über einen individuell sinnvollen Gesamtschutz nachzudenken. Wird dieser kompakt beim gleichen Versicherer abgeschlossen, ergeben sich vielfach finanzielle Vorteile gegenüber den Jahresprämien von Einzelverträgen. Im konkreten Fall der Musterkollektionsversicherung ist es wichtig, einen realistischen Wert für die Deckungssumme zu finden und diesen zu einem fairen Preis abzusichern. Wer hierbei als Unternehmen keine Erfahrung besitzt, sollte den direkten Kontakt zu einem Anbieter der Musterkollektionsversicherung suchen. Dieser kann aufgrund der Erfahrung mit zahlreichen Branchen eine Hilfestellung leisten und Tarifvarianten nach eigenen Bedürfnissen aufzeigen.