Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung

Die Bedeutung der Nutzungsausfallentschädigung für Autofahrer und Versicherungen

Unfälle sind unvorhersehbar und können sowohl an den eigenen PKW als auch an fremden Fahrzeugen erhebliche Schäden verursachen. Geschädigte Autofahrer stehen in solchen Situationen oft vor der Herausforderung, ihr beschädigtes Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen zu können. Dieser Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht einsatzfähig ist, kann sowohl wenige Tage als auch mehrere Wochen betragen, insbesondere wenn es sich um einen Totalschaden handelt.

Für betroffene Autofahrer bedeutet dieser Nutzungsausfall eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität und alltäglichen Aktivitäten. Der PKW ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern eröffnet den Menschen auch die Möglichkeit, ihre täglichen Verpflichtungen zu erfüllen und an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Der Nutzungswille ist vorhanden, doch das beschädigte Fahrzeug macht es ihnen unmöglich, weiterhin mobil zu sein.

In einer solchen Situation bleibt oft nur die Möglichkeit, auf einen Mietwagen oder einen Ersatzwagen zurückzugreifen, um den Mobilitätsverlust auszugleichen. Doch diese Alternative ist nicht immer wirtschaftlich oder praktisch umsetzbar, vor allem wenn der Geschädigte nicht über einen Zweitwagen verfügt und die Kosten für einen Mietwagen selbst tragen müsste.

Genau hier kommt die Nutzungsausfallentschädigung ins Spiel. Sie ist ein wichtiger Aspekt der Kfz-Haftpflichtversicherung und soll den Geschädigten für den Zeitraum, in dem ihr Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, finanziell entschädigen. Indem sie die entgangene Nutzungsmöglichkeit des eigenen Autos berücksichtigt, bietet sie eine angemessene Entschädigung für die zeitliche Einschränkung, das Fahrzeug zu fahren.

Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung kann dabei je nach Region und Fahrzeugtyp unterschiedlich sein und wird oft anhand von festgelegten Tabellen ermittelt. Gutachter können dabei eine wichtige Rolle spielen, um den Schaden zu bewerten und den Zeitraum des Fahrzeugausfalls zu bestimmen.

Sowohl für die geschädigten Autofahrer als auch für die Versicherungen ist die Nutzungsausfallentschädigung von großer Bedeutung. Für die Geschädigten ermöglicht sie eine gewisse finanzielle Sicherheit während der Reparaturzeit oder der Dauer der Unfallabwicklung. Für die Versicherungen ist sie ein entscheidender Faktor bei der Regulierung von Unfallschäden und dient dazu, potenzielle Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung bei Fahrzeugschäden oder Unfällen

Damit ein Geschädigter Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden werden die wesentlichen Bedingungen erläutert, die für den Anspruch auf diese Entschädigungsleistung typischerweise gelten:

  1. Unfallbedingte Fahrzeugbeeinträchtigung: Die Nutzungsausfallentschädigung wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen versicherten Schadens beeinträchtigt ist. Alltägliche Verschleißerscheinungen oder selbstverschuldete Schäden sind in der Regel nicht abgedeckt.

  2. Dauer der Reparatur: Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht genutzt werden kann. Dies umfasst die Dauer der Reparatur oder Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zur vollständigen Fahrtüchtigkeit.

  3. Nutzungswillen des Geschädigten: Damit der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gerechtfertigt ist, muss der Geschädigte den ernsthaften Willen haben, das Fahrzeug auch tatsächlich zu nutzen, wenn es fahrbereit wäre. Der Anspruch besteht daher nicht, wenn der Geschädigte ohnehin keinen Gebrauch vom Fahrzeug machen würde.

  4. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers: Die Nutzungsausfallentschädigung wird in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt. Die Regulierung erfolgt also über die Versicherung des schuldigen Fahrers, sofern dieser ermittelt werden kann.

  5. Einzelfallentscheidung: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung kann von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Fahrzeugmodell, der Schadensklasse oder dem regionalen Umfeld.

  6. Teilschuld des Geschädigten: Wenn der Geschädigte selbst einen Anteil an der Schuld am Unfall trägt, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung haben. Der Anspruch kann gegebenenfalls gekürzt werden, um den eigenen Beitrag des Geschädigten am Unfall zu berücksichtigen.

  7. Nutzungsausfalltabelle: In einigen Ländern oder Regionen gibt es Nutzungsausfalltabellen, die als Richtlinie zur Berechnung der Entschädigung dienen. Diese Tabellen enthalten Tagessätze für verschiedene Fahrzeugmodelle und Schadenklassen, um die Höhe der Entschädigung festzulegen.

Erbringen Sie einen Nachweis für die Nutzungsausfallentschädigung

Sie müssen darlegen, dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich benutzt hätten und zur Benutzung auch in der Lage gewesen wären. Anders als bei der Abrechnung der Reparaturkosten kommt eine fiktive Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht. Wenn Sie also ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung haben, fehlt es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung Ihres eigenen Fahrzeuges.

Sie müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde und in dieser Zeit fahruntüchtig war. Dieser Nachweis kann mit einer Fotografie des reparierten Fahrzeuges, am besten mit einer in das Bild einbezogenen aktuellen Tageszeitung, geführt werden. Zeugen müssen den Umfang der Reparatur und die genaue Reparaturzeit bezeichnen können. Auch ein Sachverständigengutachten kommt in Betracht.

Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung

Bei der privaten Nutzung des Fahrzeuges wird die Nutzungsausfallentschädigung nach einer Tabelle ermittelt. Diese gliedert die Fahrzeuge in Klassen, in der die einzelnen Fahrzeuge aufgelistet werden, gegebenenfalls wird ein vergleichbares Fahrzeug zugrunde gelegt. Wenn Ihr Fahrzeug zwischen fünf und zehn Jahre alt ist, erfolgt meist ein Abzug, der in der Regel in einer Herabstufung innerhalb der Tabelle um eine Stufe besteht.

Bei Fahrzeugen über zehn Jahre wird die Nutzungsausfallentschädigung regelmäßig auf die reinen oder angemessen erhöhten Vorhaltekosten Ihres Fahrzeuges reduziert. Lediglich bei Fahrzeugen bis fünf Jahren wird dann die übliche Nutzungsausfallentschädigung gemäß der Tabelle gewährt. Bei älteren Fahrzeugen kann die Nutzungsausfallentschädigung allerdings auch höher anfallen, wenn sie über einen sehr guten Erhaltungs- und Pflegezustand verfügen.

Wann steht noch eine Entschädigung bei Nutzungsausfall zu?

Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie das beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen und sich ein anderes Fahrzeug kaufen. Hier ist die Entschädigung bis zum Zeitpunkt der Anschaffung des neuen Fahrzeuges zu berechnen, die allerdings wiederum auf die Zeit der alternativ erforderlichen Reparaturdauer des beschädigten Fahrzeuges begrenzt ist. Die Reparaturdauer ergibt sich aus dem regelmäßig zu erstellenden Schadensgutachten des Sachverständigen.

Wie lange erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Dauer, für die Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung gewährt wird, ist rechtlich nicht festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherungen decken die Kosten in der Regel jedoch nicht länger als 14 Tage ab dem Tag des Unfalls. Bei einem Totalschaden mit Neuanschaffung können laut einem Gerichtsbeschluss vom OLG Celle auch bis zu 26 Tage Entschädigung möglich sein.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass Sie die Reparatur Ihres Fahrzeugs so schnell wie möglich durchführen lassen. Dies dient außerdem als Nachweis für die Versicherung, dass Sie eindeutig den Willen haben, Ihr Fahrzeug zu nutzen.

Nutzungsausfalltabelle: Wie viel Geld steht Ihnen genau zu?

Wie viel Geld Ihnen zusteht, ist in der Nutzungsausfalltabelle festgehalten. Diese Tabelle stammt aus dem Jahr 1966 und wird auch EurotaxSchwacke genannt. Ca. 38.000 Fahrzeugmodelle werden mit dieser Tabelle in elf Gruppen (A bis L) zugeteielt.

In der Tabelle werden verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, unter anderem nach Modell, Hubraum, Ausstattung und Alter. Für jede Gruppe ist eine andere Entschädigungshöhe pro Tag festgelegt. Die Tagessätze liegen zwischen 23 Euro und 175 Euro. Wenn Sie ein teureres Auto haben, werden Ihnen zwischen 90 und 175 Euro pro Tag erstattet, bei einem günstigeren Auto erhalten Sie zwischen 20 und 50 Euro pro Tag.

Nutzungsausfall-Tabelle für Autos

Nutzungsausfallentschädigung pro Tag
Gruppe
23 €
A
29 €
B
35 €
C
38 €
D
43 €
E
50 €
F
59 €
G
65 €
H
79 €
J
119 €
K
175 €
L

Nutzungsausfall-Tabelle für Motorräder

Gruppe
Nutzungsausfallentschädigung
Motorleistung
1
10 Euro
bis 50 ccm
2
15 Euro
bis 80 ccm
3
20 Euro
bis 7 kW
4
22 Euro
bis 13 kW
5
25 Euro
bis 20 kW
6
30 Euro
bis 37 kW
7
45 Euro
bis 57 kW
8
55 Euro
bis 72 kW
9
65 Euro
über 72 kW

Erhalte ich eine Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?

In den meisten Fällen erhalten Sie keine Ausfallpauschale für Ihr Auto, wenn Sie bereits einen Zweitwagen besitzen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Sie dennoch eine Nutzungsausfallentschädigung als Geschädigter geltend machen können. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Zweitwagen von Ihrer Verwandtschaft, Ihrem Partner oder anderen Angehörigen genutzt wird, sodass er Ihnen nicht zur Verfügung steht.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn sich der Zweitwagen nicht für dieselbe Art der Nutzung wie Ihr Erstwagen eignet. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kombi bei einem Unfall beschädigt wurde und Sie einen Zweitwagen besitzen, der ein kleiner Zweisitzer ist, wie ein Smart. In diesem Zweitwagen können Sie Ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen, was zu einem Nutzungsausfall führt. In solch einem Fall haben Sie trotz Zweitwagen Anspruch auf eine Entschädigung und können diese einfordern.

Gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs und Nutzungsausfallentschädigung

Die Frage der Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblicher Fahrzeugnutzung ist oft strittig. Wenn Fahrzeuge zu gewinnorientierten Zwecken verwendet werden, entstehen in der Regel konkrete und berechenbare Umsatzeinbußen, die entsprechend entschädigt werden könnten. Aufgrund dieser Tatsache ist eine Nutzungsausfallentschädigung in der Regel ausgeschlossen.

Wenn Fahrzeuge jedoch sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden (Mischnutzung), kann unter Umständen eine Teilentschädigung in Betracht gezogen werden. Die Urteile in diesem Zusammenhang sind allerdings nicht einheitlich und können variieren.

Wie können Sie die Nutzungsausfallentschädigung beantragen?

Nur wenn Sie einen Ersatzwagen ablehnen, können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einreichen. Mit einem einfachen selbstformulierten Brief, den Sie an die Versicherung des Unfallgegeners schicken..

Die folgenden Angaben sollte der Antrag enthalten:

  • Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zu Ihrem Fahrzeug (Alter, Marke, Ausstattung)
  • Unfallzeitpunkt
  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung die sich durch die EurotaxSchwacke Tabelle errechnet (Der Kfz-Gutachter bestimmt in der Regel diese Höhe)
  • Nutzungswille
  • Nutzungsmöglichkeit
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung, auf die die Nutzungsausfallentschädigung überwiesen werden soll.