Obliegenheiten

In der Welt der Versicherungen spielt der Begriff "Obliegenheit" eine entscheidende Rolle und bezeichnet eine bedeutende Verpflichtung für Versicherungsnehmer. Obliegenheiten sind bestimmte Handlungs- oder Informationspflichten, denen Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterliegen. Es handelt sich um Verhaltensregeln, die Versicherungsnehmer einhalten müssen, um den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Durch die Erfüllung dieser Obliegenheiten können potenzielle Konflikte und Missverständnisse vermieden werden, die im Falle eines Schadens auftreten könnten.

Ein Versicherungsvertrag beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Prämien und der Versicherer verpflichtet sich im Gegenzug, im Schadensfall Leistungen zu erbringen. Die Obliegenheiten sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrauensverhältnisses, da sie eine faire und transparente Abwicklung von Schadensfällen sicherstellen sollen.

Die Obliegenheiten sind in den Versicherungsverträgen und im Versicherungsrecht festgelegt. Sie variieren je nach Art der Versicherung und können beispielsweise die Pflicht zur unverzüglichen Meldung eines Schadens, die Mitwirkungspflicht bei der Schadensregulierung oder die Verpflichtung zur Vermeidung von Gefahren umfassen. Ein klassisches Beispiel ist die Hausratversicherung: Der Versicherungsnehmer ist in der Obliegenheit, den Versicherer über den Eintritt eines Schadens unverzüglich zu informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, den Schaden zeitnah zu begutachten und die nötigen Schritte einzuleiten.

Das Nichteinhalten von Obliegenheiten kann schwerwiegende Folgen haben. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit, kann der Versicherer seine Leistungspflicht einschränken oder sogar ganz verweigern. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht den Schutz und die Entschädigung erhält, die er eigentlich erwartet hatte.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Versicherungsnehmer die Obliegenheiten genau kennen und gewissenhaft erfüllen. Eine verantwortungsvolle und proaktive Herangehensweise bei der Einhaltung der Obliegenheiten kann dazu beitragen, mögliche Streitigkeiten und Enttäuschungen zu vermeiden.

Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung und ihre Grundlagen

Auch wenn der Begriff Obliegenheit meist für den Versicherungsnehmer als Schuldner im Vertragsverhältnis verwendet wird, ergibt sich auch für den Versicherer selbst so manche Obliegenheit. Beispielsweise ist auch er in der Rolle des Schuldners, wenn er dem Versicherungsnehmer Leistungen aus einem Kfz-Tarif zusagt und diese zu erbringen hat. In der Autoversicherung und anderen Sparten ergeben sich die Obliegenheiten für Schuldner und Gläubiger teilweise aus den Vorgaben des Gesetzgebers, teilweise aus den individuellen Versicherungsbedingungen des einzelnen Versicherers. Sämtliche Pflichten sowie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind dem Vertragstext bzw. den Konditionen des abgeschlossenen Tarifs zu entnehmen.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten in der Kfz-Versicherung

Als wichtigste Obliegenheit ist das Grundprinzip eines jeden Vertrags zur Autoversicherung zu sehen. Vertraglich verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dazu, in regelmäßigen Zeitabständen den eingeforderten Versicherungsbeitrag zu zahlen, hierfür gewährleistet die Versicherung ihre Leistungen im vertraglich vorgeschriebenen Rahmen. Auch wenn die Beitragszahlung als wichtigste Obliegenheit des Versicherten zu sehen ist, gehen seine Verpflichtungen weit hierüber hinaus. So hat er bereits bei der Antragsstellung für den Versicherungsschutz zu gewährleisten, dass sämtliche Angaben rund um sein Fahrzeug und seine Person nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben wurden. Die Versicherung muss schließlich darauf vertrauen können, dass bestimmte Vergünstigungen wie ein Rabatt für Garagenbesitzer oder eine eingeschränkte Kilometerleistung zurecht gewährt werden.

Nach der Policierung des Vertrags mit durchweg korrekten Angaben stehen der Versicherung als Gläubiger die fortlaufenden Beitragszahlungen zu, die der Versicherungsnehmer als Schuldner zu erbringen hat. Sollte es zu einem Unfall bzw. einem Schaden kommen, der durch den abgeschlossenen Tarif und Versicherungsvertrag abgedeckt wird, kann der Versicherte die entsprechenden Leistungen seiner Versicherung einfordern. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass er jede seiner Obliegenheiten erfüllt hat, spricht wahrheitsgemäße Angaben im Vertrag vornahm und zudem keinen Beitrag säumig ist.

Die Obliegenheitsverletzung und wie mit ihr verfahren wird

Nicht jede Obliegenheitsverletzung wird in gleicher Weise behandelt, zudem ergeben sich je nach Versicherung unterschiedliche Umgangsweisen. Grundsätzlich ist zwischen zwei Verletzungen dieser Art zu unterscheiden.

  • Entweder versäumt es der Versicherte, einen oder mehrere Beiträge für seinen Versicherungsschutz zu entrichten
  • Oder es zeigt sich bei einem Schadenfall, dass Bestandteile des Versicherungsvertrags nicht korrekt angegeben wurden, z. B. ein erweiterter Nutzerkreis den versicherten PKW nutzte.

Sind ausstehende Beiträge die Obliegenheitsverletzung, kommt es schlimmstenfalls zu einem Verlust des Versicherungsschutzes, das Fahrzeug darf hiernach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Sollte die Versicherung als Gläubiger nicht die ihr zustehenden Beiträge erhalten, werden diese angemahnt und hierbei direkt der bevorstehende Verlust des Versicherungsschutzes angekündigt. Selbst bei einer ausgesprochenen Kündigung hat der Versicherte noch zwei Wochen Zeit, die ausstehenden Beiträge zu zahlen und so den bisherigen Zustand des Versicherungsschutzes wieder herzustellen.

Ein kurzer Überblick bei Obliegenheitsverletzungen

Bei Zuwiderhandlung im Bezug auf Inhalte des Versicherungsvertrags sind unterschiedliche Varianten denkbar. Wurde das Fahrzeug z. B. im Schadensfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt, kann dies den Versicherungsschutz kosten. Manche Kfz-Versicherung schließen mittlerweile die Kostenübernahme bei grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz gegen Aufpreis mit ein, manche nehmen hierbei den Drogeneinfluss explizit als Situation heraus. Andere Verletzungen von Obliegenheiten wie ein falsch angegebener Nutzerkreis führen üblicherweise nicht zum Verzicht auf Leistungen. Stattdessen hat der Versicherte eine Nachzahlung von Beiträgen unter den neuen Umständen des tatsächlich aufzubringenden Versicherungsschutzes vorzunehmen. Üblich ist in diesem Fall auch eine Vertragsstrafe, die ein bis zwei Jahresbeiträge betragen kann. Genaueres ist den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer zu entnehmen.

Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?

Obliegenheitsverletzung

Wenn Sie Ihre Obliegenheiten nicht erfüllen, kann Ihr Versicherer den Versicherungsschutz einschränken oder im schlimmsten Fall ganz ablehnen. Die Konsequenzen hängen dabei von den Umständen bzw. dem Grad der Fahrlässigkeit ab.

Es wird unterschieden zwischen:

  1. Einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haben Sie Ihre Obliegenheiten versehentlich oder leicht fahrlässig verletzt. In solchen Fällen kann der Versicherer die Leistungen unter Umständen einschränken, jedoch besteht weiterhin ein gewisser Versicherungsschutz.

  2. Grober Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit haben Sie Ihre Obliegenheiten in erheblichem Maße verletzt, ohne dabei bewusst zu täuschen. Der Versicherer kann in diesen Fällen den Versicherungsschutz weiter einschränken, sodass nur ein Teil des Schadens gedeckt wird.

  3. Arglistiger Täuschung: Bei arglistiger Täuschung haben Sie bewusst falsche Angaben gemacht oder relevante Informationen verschwiegen, um einen Versicherungsfall geltend zu machen. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Leistung komplett ablehnen und den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Es besteht dann kein Versicherungsschutz für den Schaden.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Obliegenheiten gewissenhaft erfüllen, um den vollen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Beachten Sie die Verpflichtungen, die in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt sind, und halten Sie den Versicherer über relevante Ereignisse und Umstände auf dem Laufenden, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.

Einen vertrauensvollen Versicherungsschutz finden und abschließen

Das Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherer als Schuldner und Gläubiger eines Vertrags ist in der Versicherungspraxis oftmals harmonisch. Sofern beide Seiten ihren jeweiligen Obliegenheiten nachkommen und sich an ihre Pflichten halten, wird das Versicherungsverhältnis von beiden Seiten geschätzt. Bei einem Vergleich der Autoversicherungen im Kfz-Rechner sollte daher neben Leistungen und Kosten der einzelnen Tarife auch auf den Kundenservice geachtet werden. Hier zeigt sich schnell, wie ernst die Versicherung jede eigene Obliegenheit nimmt und ob auch im Ernstfall mit einer vollen Unterstützung der Versicherung gerechnet werden kann. Die Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer der jeweiligen Gesellschaft dürften bei dieser Einschätzung erheblich weiterhelfen.

Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist mit Obliegenheiten versehen

Für den Versicherungsnehmer bedeuten diese Obliegenheiten, dass er sich an bestimmte Regeln halten muss, um einen Versicherungsschutz im Schadenfalle nicht komplett oder zumindest teilweise einzubüßen.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers beinhalten bestimmte Verhaltensvorschriften, die sich aus dem so bezeichneten Versicherungsvertragsgesetz in Kombination mit dem Versicherungsvertrag ergeben. Die Obliegenheiten innerhalb des Versicherungsvertrages ergeben sich für den Versicherungsnehmer immer aus den beigefügten Versicherungsbedingungen. Wichtig ist es, diese Obliegenheiten zu kennen, da eine Versicherungsgesellschaft ansonsten möglicherweise frei von Leistungen ist und somit kein Schadenersatz geleistet wird.

Unterschieden wird beim Versicherungsvertrag in Obliegenheiten, die vor bzw. nach dem Versicherungsfall bei der Autoversicherung vom Versicherungsnehmer zu erfüllen sind

Auch wenn diese Unterscheidung für den Laien unverständlich erscheint, kann sie sich im Streitfall um die Leistungen durch unterschiedliche Rechtsfolgen niederschlagen. Die Bedingungen, die der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, bestehen darin, dass Gefahren durch ihn gemindert werden müssen oder dass eine Gefahrenerhöhung auch ausdrücklich vermieden werden muss. Wer also beispielsweise bei einem Kfz mit abgefahrenem Profil der Reifen einen Unfall verursacht, hat damit die Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall missachtet, die Versicherung bleibt damit oftmals zumindest teilweise leistungsfrei.
Die Versicherung kann neben der Verweigerung der Leistungen in bestimmten Fällen sogar das Versicherungsverhältnis aufgrund der Missachtung der Vertragsbestandteile, kündigen. Diese Kündigung ist allerdings nicht bei Unwissenheit des Versicherungsnehmers anwendbar.

Bestehende Obliegenheiten nach Versicherungsfall

Weiterhin bestehen die Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall. Aus diesen Obliegenheiten soll sich eine Schadensbegrenzung ergeben, eine bessere Aufklärung des Hergangs des Versicherungsfalls erzielen lassen und eine Schadenhöhe fixieren lassen.

Eine der wichtigen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers liegt in der unverzüglichen Meldung des Schadens. Der Begriff der Unverzüglichkeit, ist allerdings hier nicht klar festgelegt und individuell unterschiedlich zu bewerten. Auch eine Schadenbegrenzung ist eine der Obliegenheiten der Versicherungsnehmers. Bei einem Wasserschaden muss beispielsweise umgehend dafür gesorgt werden, dass die Wasserzufuhr gestoppt wird. Verletzungen der Obliegenheit nach dem Versicherungsfall können nur dann eine Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft nach sich ziehen, wenn dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder aber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Und auch eine grobe Fahrlässigkeit rechtfertigt die Versicherungsgesellschaft nur dann zu Leistungsverweigerung, wenn diese Verletzung einen wesentlichen Einfluss auf den Schaden oder die Feststellung des Schadens hatte.