Parkschadenversicherung

Die Parkschadenversicherung

Nicht alle Schäden am Fahrzeug werden durch eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt. Einige Versicherer bieten daher eine zusätzliche Parkschadenversicherung an.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn zum Beispiel auf einem öffentlichen Parkplatz durch Fremdverschulden Dritter ein Schaden am Wagen entsteht und der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. Das gilt besonders dann, wenn diese Schäden durch böswilliges oder mutwilliges Verhalten entstehen, die Versicherung beinhaltet auch Beulen und Kratzer am Lack, sowie das Bemalen und Besprühen des Fahrzeugs. Selbstverständlich müssen diese Schäden rechtzeitig bemerkt und durch die Polizei aufgenommen werden. Mit dem Protokoll der Behörden kann der Schaden dann bei der Versicherung geltend gemacht werden, falls der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.

Schadensmeldung bei Vollkasko oder Parkschadenversicherung?

Vor dem Abschluss einer Parkschadenversicherung sollte der Halter des Fahrzeugs jedoch die eigenen Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen, weil einige der aufgeführten Schäden bereits durch die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Der Halter kann selbstverständlich nicht zweimal den gleichen Schaden für verschiedene Policen geltend machen. Allerdings wäre es zu überlegen, ob der Schaden bei der eigenen Versicherung zu einer Herabstufung der Schadensfreiheitsprämie führen kann. In einem solchen Fall ist die Inanspruchnahme der Parkschadenversicherung die bessere Wahl, weil sie in der Regel keine Staffelung enthält. Wichtig ist es auch, vor dem Abschluss die Preise zu vergleichen, die Jahresprämien für diese Versicherungen sind unterschiedlich, außerdem lohnen sich die Beiträge in erster Linie für Neuwagen.

Wann ist eine Parkschadenversicherung sinnvoll?

In vielen Fällen ist diese Versicherung zeitlich begrenzt, außerdem wird auch die Schadenshöhe häufig bis 500 Euro limitiert, und es gibt Begrenzungen bei der Regulierung unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel beim Halt an einer Ampel, während ein Passant einen Kratzer verursacht. Wer eine Garage oder einen gesicherten Unterstellplatz für sein Fahrzeug hat, kann auf diese Zusatzversicherung verzichten, die auftretenden Schäden werden gerade bei Neuwagen vollständig von der Vollkasko übernommen. Eine Parkschadenversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Neuwagen tagsüber auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden muss, oder wenn auch für die nächtliche Unterbringung kein geschützter Stellplatz vorhanden ist.