Rabattretter ist kein Rabattschutz

Der Rabattretter ist ein Tarifmerkmal bei der Kfz-Versicherung. Dieser wird von verschiedenen Versicherungen kostenfrei zur Kfz-Versicherung angeboten.

Bei der Autoversicherung haben die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) einen wesentlichen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Für jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer keinen Schaden verursacht rückt, er in die höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wodurch der Versicherungsbeitrag entsprechend günstiger wird. Sollte der Versicherte einen Schaden melden erwarten Versicherte eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, was höhere Beiträge ab dem nächsten Versicherungsjahr nach sich zieht. Der Rabattretter verhindert, dass es bei einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu einer Erhöhung des Beitrags kommt.

Kfz-Versicherungen mit Rabattschutz müssen für den Rabattretter bestimmte Voraussetzungen erfüllen

So muss der Versicherungsnehmer bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse eingestuft sein. Bei den meisten Assekuranzen wird diese Option erst ab der Schadenfreiheitsklasse SF-25 angeboten. Versicherungsnehmer können ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) aus der aktuellen Beitragsrechnung entnehmen. Der Versicherungsnehmer wird in jedem Falle nach einem verschuldeten Unfall zurückgestuft. Allerdings wird der Beitrag trotz der Rückstufung nicht erhöht. Für welche Anzahl von Schäden der Schutz gilt, kann jede Versicherung eigenständig festlegen. Bei einigen Kfz-Versicherungen mit Rabattretter gilt dieser nur für einen Schaden pro Jahr, während bei anderen Assekuranzen für bis zu drei Unfälle keine Erhöhung der Beiträge erfolgt. Sie erhalten keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie einen Schaden melden, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird.

Vorsicht - Rabattretter ist kein Rabattschutz

Der Rabattretter sollte nicht mit dem Rabattschutz verwechselt werden. Beim Rabattschutz handelt es sich um eine kostenpflichtige Tarifoption. Wer einen Rabattschutz vereinbart, der wird bei einem Unfall gar nicht erst in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Versicherungsnehmer sollten jedoch bedenken, dass der Schutz bei beiden Varianten nur für die betreffende Versicherung gilt. Bei einem Versicherungswechsel werden die Anpassungen in der Schadenfreiheitsklasse nachträglich durchgeführt und der Versicherte erhält beim neuen Vertrag die ungünstigere Klasse. Versicherungsgesellschaften bieten diesen Schutz in erster Linie an, um den Versicherten von einem Wechsel der Kfz-Versicherung abzuhalten, weil dies in den meisten Fällen einen höheren Beitrag bedeuten würde.

Welche Autoversicherung einen Rabattretter und Rabattschutz anbieten, lässt sich am besten durch den Kfz-Versicherungsvergleich feststellen. Bei uns können Sie rund um die Uhr die nach der günstigsten Autoversicherung mit Rabattretter oder Rabattschutz suchen.
Sollten Sie bei Ihrem alten Vertrag einen Schaden melden, besteht für Sie die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Mit der Frist von 4 Wochen können Sie dann Ihre Kfz-Versicherung wechseln.