Rotes Kennzeichen

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Auto, ein Motorrad, ein Mofa oder ein Rollstuhl ein rotes Kennzeichen tragen. Die wichtigsten Merkmale dieses Kennzeichens sind rote Zahlen und ein weißer Untergrund. Die roten Zahlen enthalten ein Zulassungskürzel und eine Nummer, die entweder mit 06 oder mit 07 beginnt.

Rote Kennzeichen dürfen grundsätzlich nur für Prüfungs- oder Probefahrten verwendet werden.
Prüfungsfahrten werden von staatlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und Probefahrten dienen fast immer dazu, die Funktions-, Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit von verschiedenen Fahrzeugen zu testen. Diese Fahrten werden sowohl von den Herstellern als auch von den Vertragshändlern der einzelnen Automarken absolviert.

Was bedeutet ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 06

Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden fast nur noch an Kfz-Händler vergeben. Der wichtigste Grund dafür ist, dass Privatpersonen in letzter Zeit immer wieder Missbrauch mit dieser Nummer betrieben haben. Wenn überhaupt, dann dürfen sie das Kennzeichen 06 nur als Kurzzeitkennzeichen für bestimmte Überführungsfahrten einsetzen.

Was bedeutet ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 07

Diese Nummer wird für Oldtimer vergeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand befinden. Dies heißt jedoch nicht, dass sie mit dem roten Kennzeichen am normalen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Es ist vom Gesetzgeber eindeutig vorgeschrieben, dass ein Oldtimer, der ein rotes Kennzeichen besitzt, nur für Probe- und Überführungsfahrten oder für spezielle Oldtimerveranstaltungen eingesetzt werden darf. Hat der Fahrzeughalter aber den Wunsch, mit seinem Oldtimer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, kann er dies unter bestimmten Voraussetzungen auch tun. Sofern nicht schon geschehen, müsste er dafür ein normales Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund beantragen.

Bedingungen für das rote Kennzeichen

Wer ein rotes Kennzeichen erhalten will, benötigt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitserklärung des für seinen Wohnort zuständigen Finanz- oder Steueramtes. Darüber hinaus muss er auch einen Handelsregisterauszug und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vorlegen. Wer die Genehmigung zur Führung eines roten Kennzeichens bekommen hat, darf dieses Kennzeichen in der Regel auch im Ausland verwenden.

Sie sollte das rote Kennzeichen nicht mit dem Saisonkennzeichen oder dem Wechselkennzeichen verwechseln.