Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Der Versicherungsbeginn einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder eines ergänzenden Schutzes der Teilkasko oder Vollkasko ist wie in jeder Versicherungssparte eindeutig dem abgeschlossenen Vertrag zu entnehmen. In vielen Fällen hat der Versicherungsnehmer jedoch ein Interesse daran, den Versicherungsbeginn formal etwas in die Vergangenheit zu verlegen. Verschiedene Versicherungen in Deutschland bieten die sogenannte Rückdatierung des Versicherungsbeginns an, allerdings mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer sich als Versicherter frühzeitig über eine Kostenabsenkung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkasko freuen möchte, sollte sich über die individuelle Möglichkeit zur Rückdatierung des Versicherungsbeginns informieren.

Grundlegendes zu zeitlichen Fristen in der Kfz-Versicherung

Nahezu ausnahmslos haben sämtliche Autoversicherungen in Deutschland das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr angepasst. Dies erleichtert verschiedene, formale Abläufe, z. B. die einheitliche Beitragsanpassung zu einem neuen Kalenderjahr. Natürlich ist der Beginn bei einem KFZ Vertrag in der Praxis nur selten auf den Jahresanfang gelegt, stattdessen werden über alle Monate hinweg Versicherungsverträge abgeschlossen. Der Beginn des neuen Jahres ist für alle Versicherten ein wichtiges Ereignis, da hier die Hochstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. der Teilkasko oder Vollkasko stattfindet. Wurde im vergangenen Versicherungsjahr kein Schaden gemeldet, kann der Versicherte auf eine Absenkung seines Jahresbeitrags hoffen. Liegt der Versicherungsbeginn im Vorjahr allerdings sehr spät, kann von dieser Regelung noch nicht profitiert werden.

Rückdatierung des Versicherungsbeginns & SF-Klassen

Wird ein Vertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Voll- bzw. Teilkasko im Dezember eines Jahres abgeschlossen, wird der Versicherte kaum eine Verbesserung seiner SF-Klasse direkt zum nächsten Jahr hin erwarten können. Die Versicherung möchte hingegen sehen, dass der Versicherte über einige Monate hinweg seine Beiträge ordnungsgemäß zahlt und nicht gleich in einen Unfall oder einen anderen Schadensfall verwickelt ist. Damit die gewünschte Hochstufung der SF-Klasse erfolgt, legen sämtliche Versicherer in Deutschland den gleichen Maßstab an. Der Vertrag muss wenigstens sechs Monate bestehen, zudem muss der Fahrer in dieser Zeitspanne unfallfrei geblieben sein. Ist die genannte Frist noch nicht erfüllt, kann dies künstlich durch die Rückdatierung des Versicherungsbeginns erreicht werden.

Wie die Rückdatierung des Versicherungsbeginns genau erfolgt

Zeigt sich die Versicherung zu einer Rückdatierung des Versicherungsbeginns bereit, wird der Versicherungsbeginn formal um maximal ein halbes Jahr zurückverlegt. Der Vertrag beginnt somit auf dem Papier entweder am 1. Januar oder am 1. Juli, abhängig davon, zu welcher Zeit des Jahres der tatsächliche Beginn war. Da mit beiden Daten eine Frist von sechs Monaten bis zum nächsten Versicherungsjahr erfüllbar ist, kann der Versicherungsnehmer mit einer Hochstufung in die nächst bessere SF-Klasse rechnen. Unabhängig vom Entgegenkommen des Versicherers muss der Vertrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung sechs Monate bestanden haben. Seit dem echten Beginn der vertraglichen Verpflichtungen sollte die Versicherung also schon Beiträge erhalten haben und von der unfallfreien Fahrweise des Versicherungsnehmers überzeugt sein.

Die Rückdatierung des Versicherungsbeginns in der Praxis

Auch wenn die meisten Versicherungen den Versicherungsbeginn rückdatieren, gehen die einzelnen Assekuranzen unterschiedlich mit der Regelung um. Sehr kundenfreundliche Anbieter weisen direkt beim Vertragsabschluss auf die Option hin oder setzen formal automatisch einen früheren Versicherungsbeginn, sofern der Versicherte dies bei der Antragsstellung wünscht. Bei anderen Versicherungen ist explizit nachzufragen, ob der Beginn rückdatiert werden kann. In jedem Fall sollte der Versicherte diese Option nicht verstreichen lassen. Sowohl in der Teilkasko und Vollkasko wie auch der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ergeben sich erhebliche finanzielle Vorteile durch die formale Verschiebung des Versicherungsbeginns. Dies gilt besonders bei Fahranfängern, die schneller als gedacht aus der sehr teuren SF-Klasse ½ in die SF-Klasse 1 wechseln können.

Mögliche Rückdatierung des Versicherungsbeginns beim Vergleich berücksichtigen

Auf der Suche nach einer guten Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. einem lohnenswerten Schutz in der Teilkasko oder Vollkasko ist der Versicherungsvergleich online für viele Autofahrer zur Selbstverständlichkeit geworden. Haben sich hierdurch Präferenzen für einen bestimmten Versicherer herauskristallisiert, sollte der Vertrag nach der Antragsstellung auf eine mögliche Rückdatierung des Versicherungsbeginns hin überprüft werden. Ein früherer Beginn erspart durch die schnelle Hochstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse viel Geld, was weit über die Ergebnisse eines Vergleichsrechners hinausgeht. Ein gezieltes Nachfragen macht sich hier also bezahlt!


Rückdatierung des Versicherungsbeginns

Durch eine Rückdatierung für die Autoversicherungspolice des Versicherungsbeginns kann der Versicherungsnehmer schneller in eine höhere Schadenfreiheitsklasse wechseln, was zu einer günstigeren Prämie führt. Besonders bei Fahranfängern ist die Rückdatierung des Versicherungsbeginns eine gängige Praxis. Führerscheinneulinge werden beim erstmaligen Abschluss einer Kfz-Versicherung in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Daraus ergibt sich je nach Versicherung ein Beitragssatz von bis zu 240 Prozent.

Rückdatierung für eine bessere Schadensfreiheitsklasse

Der Wechsel in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ist erst möglich, wenn der Versicherungsnehmer 6 Monate unfallfrei gefahren ist. Wird der Versicherungsvertrag nach dem 01.07 eines Jahres abgeschlossen, dann behält der Versicherte zum nächsten Versicherungsjahr die bestehende Schadenfreiheitsklasse. Um dies zu vermeiden, bieten einige Versicherungen die Möglichkeit an, den Versicherungsbeginn auf das erste Halbjahr zurückzudatieren. Dabei wird der Vertragsbeginn einfach auf einen Termin innerhalb des ersten Halbjahres vorverlegt. Dadurch kann der Versicherungsnehmer bereits zum nächsten Versicherungsjahr in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Für Fahranfänger bedeutet dies, dass sie ab dem nächsten Versicherungsjahr die Schadenfreiheitsklasse 1/2 erhalten. Dies bedeutet einen Beitrag zwischen 115 und 140 Prozent je nach gewählter Versicherung. Somit lässt sich durch die Rückdatierung eine deutliche Ersparnis bei der Versicherungsprämie erzielen.

Voraussetzungen für die Rückdatierung

Um eine Rückdatierung durchführen zu können, sind jedoch verschiedene Voraussetzungen erforderlich. So muss der Versicherungsvertrag seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Zudem darf der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums keinen Schaden verursacht bei der Versicherung gemeldet haben. Es bieten jedoch nicht alle Versicherungsgesellschaften eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns an. Weiterhin kann es je nach Assekuranz noch weitere Bedingungen geben. Diese können den aktuellen Versicherungsbedingungen bzw. den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden. Autofahrer sollten deshalb vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages einen Versicherungsvergleich durchführen. Dadurch lässt sich schnell und einfach feststellen, welche Versicherungsgesellschaften eine Rückdatierung anbieten. Darüber hinaus bietet ein Versicherungsvergleich die Möglichkeit, durch einen Versicherungswechsel mehrere Hundert Euro pro Jahr einzusparen.

Neben der Kfz-Versicherung ist eine Rückdatierung auch bei anderen Versicherungsarten möglich. Lohnen kann sich dies vor allem bei der privaten Krankenversicherung oder der Lebensversicherung.