Nachteile der Schadenfreiheitsklasse-Übertragung:
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist mit folgenden Nachteilen verbunden
- Verlust der Schadenfreiheitsklasse und des Rabatts:
- Personen, die ihre schadenfreien Jahre übertragen, verlieren unwiderruflich ihre bisherige SF-Klasse sowie den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt.
- Unmöglichkeit der Rückübertragung:
- Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich. Einmal abgegebene SF-Klasse kann nicht wiederhergestellt werden, und somit ist auch der ursprüngliche Schadenfreiheitsrabatt verloren.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse: Besondere Situationen
Die Möglichkeit und die Bedingungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in Ausnahmesituationen wie Scheidung oder Todesfall hängen von den vertraglichen Rahmenbedingungen ab. Ist der Kfz-Versicherer kulant, steht einer Übertragung der SF-Klasse auch in Sonderfällen oft nichts im Wege.
Scheidung
Häufig versichern Ehepartner das Fahrzeug des anderen, um von günstigeren Konditionen (zum Beispiel Beamtentarif) zu profitieren. Nach einer Trennung oder Scheidung schließt der ehemalige Partner oder die ehemalige Partnerin in der Regel eine eigene Kfz-Versicherung für das eigene Fahrzeug ab und möchte die schadenfreien Jahre in den neuen Versicherungsvertrag übernehmen.
Falls der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin der Übertragung der SF-Klasse nicht zustimmt, muss in der Regel gerichtlich geklärt werden, ob die andere Person darauf Anspruch hat. Die Erfolgsaussichten stehen in der Regel gut, wenn die betreffende Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin lief.
Ableben
Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers wird die Kfz-Versicherung samt der Schadenfreiheitsklasse mit dem Fahrzeug vererbt. In der Regel kann der Erbe den Versicherungsvertrag übernehmen und unter seinem eigenen Namen fortführen. Um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, ist im Todesfall die Vorlage der Sterbeurkunde und die Einreichung eines separaten Antrags erforderlich. Hinterbliebene sind oft dazu verpflichtet, die Übertragung der SF-Klasse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todestag zu beantragen.
Die Kfz-Versicherung verlangt häufig ein enges verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Nach erfolgter Genehmigung der SF-Übertragung werden durch den Versicherer so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie der Erbe oder die Erbin an Fahrpraxis nachweisen kann. Es obliegt dem Hinterbliebenen, frei zu entscheiden, ob er den Versicherungsvertrag des Verstorbenen fortsetzen oder zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln möchte.
Im Fall des Firmenwagen
Die Möglichkeit, die mit einem Dienstfahrzeug erworbene Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, hängt von den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Kfz-Versicherung ab. Die Übertragung der SF-Klasse von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungsvertrag ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Schadenfreiheitsklasse kann übertragen werden, wenn dieses Vorgehen zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart wurde.
- Die Zustimmung der Kfz-Versicherung ist erforderlich, damit der Arbeitgeber dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin die schadenfreien Jahre überlassen kann.
Bei Fahrzeugleasing
Beim Wechsel von einem Privatauto zu einem Leasingfahrzeug haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Ihre Schadenfreiheitsklasse für die neue Kfz-Versicherung zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie im Versicherungsvertrag für das Leasingfahrzeug in derselben SF-Klasse eingestuft werden wie bei Ihrem bisherigen Fahrzeug.
Während der Laufzeit des Leasingvertrags haben Sie die Chance, weitere schadenfreie Jahre zu sammeln und somit Ihre SF-Klasse zu verbessern. Falls Sie später das Leasingfahrzeug gegen ein privates Fahrzeug eintauschen, können Sie die bis dahin angesammelten schadenfreien Jahre mitnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie der Versicherungsnehmer sind. Wenn jedoch das Leasingfahrzeug über den Leasinggeber versichert ist, ist eine Übertragung der SF-Klasse nicht möglich.
SF_Klassen von Auto auf Motorrad übertragen
Auto und Kraftrad gehören unterschiedlichen Fahrzeugklassen an, weshalb es oft nicht möglich ist, die in der Motorrad-Versicherung erworbene Schadenfreiheitsklasse auf eine Pkw-Versicherung zu übertragen. Das bedeutet, dass Sie in Ihrem Auto-Versicherungsvertrag üblicherweise in der SF-Klasse 0 eingestuft werden.
Einige Versicherer bieten jedoch spezielle Konditionen an. Zum Beispiel starten Personen, die seit drei oder mehr Jahren kontinuierlich im Besitz eines Motorradführerscheins sind, oft in der SF-Klasse ½. Darüber hinaus können auch eine Lebens- oder Unfallversicherung sowie Sicherheitsmerkmale am Motorrad (wie z.B. ein Antiblockiersystem) teilweise positive Auswirkungen haben.
Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland übernehmen
Personen, die im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet haben und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, ihre Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag zu übertragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die Antragstellerin oder der Antragsteller legt dem deutschen Autoversicherer einen Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung vor, der im Original vorliegt und ins Deutsche bzw. Englische übersetzt ist. Diese Bescheinigung sollte Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden enthalten.
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Die Beendigung der ausländischen Kfz-Versicherung liegt nicht länger als sechs Monate zurück.
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Der Antragsteller oder die Antragstellerin ist als Versicherungsnehmer:in der Fahrzeughalter:in oder deren eingetragener Lebens-/Ehepartner:in bzw. deren Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG) identifizierbar.
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Es liegt keine deutsche Vorversicherung vor.
Häufig sind zusätzlich Anforderungen zu erfüllen:
Die antragstellende Person muss die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers vorlegen, die folgende Angaben in deutscher oder englischer Sprache enthalten muss:
- Art des bisher versicherten Fahrzeugs
- Name des Versicherers
- Ausstellungsdatum
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
- Versicherungsbeginn und -ende
- Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr des Vertragsendes
- Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Falls die Vollkasko in dieser Zeit einen Schaden reguliert hat, muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin genaue Angaben zu Hergang und Schadensumme machen.
Sitz der häufig anerkannten Vorversicherer
Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie folgende Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt und die USA.
Übertragung Ihrer Schadenfreiheitsklasse: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Bevor Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, klären Sie die Rahmenbedingungen mit Ihrer Kfz-Versicherung und dem potenziellen Empfänger oder der Empfängerin der SF-Klasse. Die SF-Übertragung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert durch das Ausfüllen eines Antragsformulars, das Sie online oder per Post bei Ihrem Versicherer einreichen.
So gehen Sie vor:
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Kontakt mit dem Kfz-Versicherer aufnehmen:
- Klären Sie ab, wer berechtigt ist, Ihre Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. Oft ist der Kreis der Berechtigten auf Familienmitglieder beschränkt.
- Erkundigen Sie sich nach der Gültigkeitsdauer der SF-Übertragung. Bei manchen Versicherern verfällt die SF-Klasse, wenn Ihr Auto sieben Jahre abgemeldet oder stillgelegt wurde.
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Übertragbare Jahre prüfen:
- Informieren Sie den potenziellen Empfänger oder die Empfängerin Ihrer SF-Klasse darüber, wie lange er oder sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis ist und Auto fährt.
- Je mehr Fahrpraxis die Person vorweisen kann, desto mehr schadenfreie Jahre kann sie übernehmen.
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SF-Übertragung beantragen:
- Fordern Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung das Formular zur Übertragung Ihrer SF-Klasse an.
- Oft können Sie den Antrag online ausfüllen und einreichen. Hierfür benötigen Sie Fahrzeug- und Vertragsdaten, wie beispielsweise die Versicherungsnummer und die Fahrzeugidentifikationsnummer.
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Schadenfreiheitsklasse übertragen:
- Nach Genehmigung durch die Versicherung kann der Empfänger oder die Empfängerin Ihre schadenfreien Jahre übernehmen und zahlt künftig weniger für seine Kfz-Versicherung.