Für wen sich die Werkstattbindung eignet

Kommt es mit dem eigenen Auto zu einem Unfall oder einem anderen Schaden, ist dieser klassischerweise durch eine Kfz-Werkstatt zu beseitigen. Grundsätzlich steht es jedem Autofahrer offen, eine Werkstatt seiner Wahl zu bestimmen und hier den vorliegenden Schaden reparieren zu lassen. Wer hingegen mit einer Einschränkung der freien Werkstattwahl einverstanden ist, kann bei vielen Autoversicherungen bares Geld sparen. Die Regelung der sogenannten Werkstattbindung macht dies möglich und hilft je nach Tarif dabei, die jährlichen Versicherungskosten um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Die Wahl einer Partnerwerkstatt ist für nahezu jeden Versicherungsnehmer interessant, allerdings gibt es auch Ausnahmen.

In welchen Fällen die Werkstattbindung gilt

Die Werkstattbindung ist ein wesentlicher Bestandteil von immer mehr Tarifen der Teil- und Vollkaskoversicherung. Das Festlegen einer Partnerwerkstatt im Haftpflichtbereich ergibt nur wenig Sinn, da dieser Versicherungsschutz nur Schäden an gegnerischen Fahrzeugen und Personen nach einem Unfall bezahlt. Umgekehrt ist die Festlegung bestimmter Werkstätten für die Reparatur durch den Versicherer nur dann von Relevanz, wenn die Versicherung für die Regulierung des Schadens finanziell aufkommen muss.

Hat der Versicherte hingegen einen Schaden erlitten, für den er keine Leistungen des Kaskoschutzes in Anspruch nimmt, z. B. aufgrund einer vereinbarten Selbstbeteiligung, kann er sein Auto weiterhin in einer beliebigen Werkstatt reparieren lassen. Natürlich muss der entsprechende Tarif der Kfz-Versicherung überhaupt die Option einer Werkstattbindung bieten, was heutzutage allerdings obligatorisch ist.

Was die Werkstattbindung genau bedeutet

Wird die Regelung in einem Kfz-Tarif festgelegt, hat sich der Versicherte stets für die Reparatur an eine Vertragswerkstatt zu halten. Welche Vertragswerkstatt er zum Reparieren besuchen darf, wird ihm durch die Versicherungsgesellschaft vorgeschrieben. Konkret nimmt der Versicherte nach einem Unfall oder Schaden Kontakt zu seiner Versicherung auf und bekommt hiernach mitgeteilt, welche Werkstatt in seinem Umfeld als Partnerwerkstatt des Versicherers fungiert. Er ist also nicht explizit an eine einzige Werkstatt gebunden, muss sich jedoch aus dem Spektrum aller Partner seiner Versicherung zwingend eine Werkstatt aussuchen. Für diese Einschränkung der freien Werkstattwahl wird er mit einem Rabatt bei seinen fortlaufenden Versicherungsbeiträgen belohnt.

Welche Vorteile die Bindung an eine Vertragswerkstatt bietet

Von der Bindung an bestimmte Werkstätten profitieren zunächst alle beteiligten Seiten - der Versicherungsnehmer ebenso wie die Versicherung und die Kfz-Werkstatt selbst. Als Versicherter lässt sich durch die Regelung vor allem Geld einsparen, da der Kfz-Tarif mit einem erheblichen Rabatt versehen wird. Da alle Versicherungen in Deutschland ein umfangreiches Netzwerk an Partnerwerkstätten unterhalten, müssen nach einem Unfall oder anderen Schaden keine großen Umstände in Kauf genommen werden, um das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Die Versicherung erhält durch die Zusammenarbeit mit einer Partnerwerkstatt die Sicherheit, dass jede Reparatur an einem Auto sachgemäß ausgeführt wird und die Schadenshöhen in angemessener Höhe abgerechnet werden. Auch die Versicherung spart somit Geld und kann sich in allen Schadenssituationen auf eine angemessene Reparatur und Abrechnung verlassen. Oftmals lässt sich das beschädigte Auto durch eine Vertragswerkstatt auch mit zusätzlichen Rabatten in der Abrechnung reparieren als ohne die bestehende Werkstattbindung.

Die Werkstätten in Deutschland, die als Partnerwerkstatt ausgewählt werden, erhalten durch die Zusammenarbeit mit einer Versicherung eine Sicherheit über einen regelmäßigen Kundenfluss. Schließlich sind sie der direkte Ansprechpartner einer bestimmten Wohnregion, wenn es zu Schadensmeldungen bei einer bestimmten Versicherungsgesellschaft kommt. Auch für jede Vertragswerkstatt ist die Kooperation somit bares Geld wert, was sich in besser gefüllten Auftragsbüchern widerspiegelt.

Für wen sich die Werkstattbindung eignet

Ein Tarif mit Bindung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung ist faktisch für jeden Fahrzeughalter interessant. Eine Ausnahme stellt das Leasing des Fahrzeugs bzw. eine andere Form der Finanzierung dar. Häufig wird durch den Leasingpartner vorgeschrieben, welche Werkstätten nach einem Unfall aufzusuchen sind. Nur in seltenen Fällen stimmen diese mit einer Partnerwerkstatt des Kfz-Versicherers überein. Sollte es zu einer Verletzung der Regelung kommen, kann je nach Gesellschaft die Übernahme der Kosten durch die Versicherung verweigert werden bzw. der Versicherte muss einen Anteil der Kosten selbst tragen. Damit es hier nicht zu Spannungen kommt, sollte bei einem fremdfinanzierten oder geleasten Auto eher Abstand von der Regelung genommen werden.

Gezielt verschiedene Tarife vergleichen und Unterschiede erkennen

Fast alle Versicherungen in Deutschland vertrauen mittlerweile auf ein Netzwerk von Werkstätten als zuverlässige Partner. Nicht jeder Versicherer gibt die Vorteile dieser Regelung jedoch in gleicher Weise an seine Kunden weiter. Die Höhe des gewährten Rabatts als auch weitere Vergünstigungen im Rahmen der Werkstattbindung weichen von Gesellschaft zu Gesellschaft ab. So kann z. B. ein leistungsstarker Tarif neben der reinen Reparatur auch einen Abhol- und Bringservice mit einschließen. Ein Vergleich sämtlicher Versicherungsangebote mit einem Tarifrechner im Internet zeigt diese Unterschiede auf, um gleichermaßen Geld und Mühen für den besten Versicherungsschutz einzusparen.

Werkstattbindung bei Kfz-Versicherungen

Die Werkstattbindung ist ein in den letzten Jahren immer häufiger angebotener Bestandteil vieler Kfz-Versicherungen. Er kommt bereits in Haftpflichtverträgen zum Einsatz und ermöglicht dem Versicherten günstigere Jahresbeiträge im Vergleich zu einem Vertrag ohne Werkstattbindung. Bestandteil der Vereinbarung ist, bei einem Schadensfall lediglich bestimmte, vom Versicherer vorgegebene Werkstätten aufzusuchen, mit denen das Unternehmen bevorzugt zusammenarbeitet und so eine schnelle und sicherer Abwicklung des Schadensfalls garantiert.

Wer einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hat und einen Schaden erleidet, hat davor Sorge zu tragen, dass das geschädigte Fahrzeug ausschließlich von einer Werkstatt repariert wird, mit dem der entsprechende Versicherungskonzern ein Abkommen geschlossen hat. Die entsprechenden Werkstätten können bereits im Vorfeld beim Versicherer nachgefragt werden, im Schadensfall gibt ein schneller Anruf bei der Versicherung Aufschluss darüber, mit welchen Werkstätten der Versicherer eine Abmachung getroffen hat.

Vorteile der Werkstattbindung

Die Werkstattbindung hat für den Versicherer vor allem den Nutzen, in Schadensfällen mit Partnern kooperieren zu können, von deren Seriösität man überzeugt ist und die einen sicheren und schnellen Ablauf aller Formalitäten garantieren. Für die Werkstätten selbst bedeutet die Kooperation mit den Versicherungen eine Sicherheit in der Auftragssituation, da sie durch die Kopplung an Versicherer sich von den Werkstätten absetzen können, die keinerlei Absprachen im Rahmen einer Werkstattbindung genießen. Für den einzelnen Versicherten bietet die Bindung einen rein finanziellen Nutzen, da die Tarife der Versicherer durch die Option Werkstattbindung noch einmal preislich verringert werden können. Für den Versicherten alleine ist es jedoch wichtig, penibel genau im Schadensfall auf die Wahl der richtigen Werkstatt zu achten, da anderenfalls riskiert wird, dass die Versicherungen für die notwendigen Reparaturen bezahlt.