Was ist die Zweitwagenregelung?
Die Zweitwagenregelung spielt eine entscheidende Rolle in der Welt der Kfz-Versicherungen, insbesondere in Haushalten mit mehreren Fahrzeugen. Diese Regelung beeinflusst die Gestaltung des Versicherungstarifs für einen Zweitwagen und berücksichtigt verschiedene Faktoren, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sind.
Die Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung konzentriert sich vor allem auf die Einstufung und Beitragshöhe für das zweite Fahrzeug innerhalb eines Haushalts. Grundsätzlich wird der Zweitwagen in der Regel in einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse eingestuft als der Erstwagen. Dies resultiert aus der Möglichkeit, bereits erworbene schadenfreie Jahre vom Erstwagen auf den Zweitwagen zu übertragen, was zu einer spürbaren Beitragsermäßigung führt.
Vorteile der Zweitwagenregelung
Viele Versicherer gewähren günstigere Prämien für Zweitfahrzeuge, was als Zweitwagenregelung bekannt ist. Dies bringt insbesondere für Paare und Familien mit mehreren Fahrzeugen erhebliche Vorteile mit sich.
Für die Inanspruchnahme der Zweitwagenregelung ist es in der Regel erforderlich, dass der Erst- und Zweitwagen beim selben Versicherungsanbieter versichert sind. Zusätzlich muss das Zweitfahrzeug üblicherweise auf dieselbe versicherte Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen sein. Die Einstufung des Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse variiert je nach Zweitwagen-Versicherung und beginnt häufig in der SF-Klasse ½.
Voraussetzungen für die Zweitwagen-Versicherung
Wenn Sie bereits ein Fahrzeug versichert haben, profitieren Sie oft von günstigeren Konditionen für ein Zweitfahrzeug. Die übliche Voraussetzung ist, dass der zweite Pkw auf Sie, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin zugelassen ist. Beachten Sie, dass ein Rabatt in der Regel nur gewährt wird, wenn der Zweitwagen beim gleichen Versicherungsanbieter angemeldet wird.
Die Zulassung eines zweiten Fahrzeugs erfordert eine obligatorische Kfz-Versicherung, ähnlich wie bei Ihrem Erstwagen. Unabhängig von Fahrzeugtyp und -alter können Sie für den Zweitwagen Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Viele Versicherungsunternehmen bieten für Zweitwagen eine bessere Einstufung, bekannt als Zweitwagenregelung, an. Das bedeutet, dass Ihr zweites Fahrzeug in einer verbesserten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft wird, wenn bereits ein Fahrzeug beim gleichen Anbieter versichert ist.
Bedingungen für die Zweitwagenversicherung
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern zu können:
- Erst- und Zweitwagen sind auf dieselbe versicherte Person oder deren Partner zugelassen.
- Erst- und Zweitwagen sind beim selben Versicherungsanbieter versichert.
- Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs entspricht einem bestimmten Mindestwert (z. B. SF ½ oder besser).
- Die Fahrerin oder der Fahrer des Zweitfahrzeugs hat ein bestimmtes Mindestalter.
Die Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge spielt in der Regel keine Rolle, da Kfz-Versicherer die Anzahl der Fahrzeuge nicht begrenzen. Daher können die Sonderkonditionen der Zweitwagenregelung auch für mehr als zwei Fahrzeuge genutzt werden.
Übertragung der Zweitwagenversicherung
Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zweitwagenversicherung auf eine andere Person zu übertragen:
- Die Übernahme erfolgt zwischen Verwandten ersten Grades, beispielsweise wenn Eltern die Autoversicherung für den Zweitwagen auf ihre Kinder übertragen, inklusive der damit verbundenen Sonderkonditionen.
- Die bisherige Versicherungsnehmerin oder der bisherige Versicherungsnehmer stimmt der Übertragung zu. Nur dann kann das Familienmitglied die Zweitwagenversicherung übernehmen und auf sich umschreiben.
- Die Person, die die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen übernimmt, muss nachweisen, dass sie das Auto überwiegend selbst fährt.
Vor der günstigeren Versicherung Ihres Zweitwagens durch Anbieter werden häufig die folgende Punkte abgefragt:
- Fahrerkreis: Wer darf das Auto fahren? Nur Sie als Versicherungsnehmer:in, Sie und Ihr Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin oder jeder beliebige Fahrer?
- Haushalt: Leben die Fahrer:innen von Erst- und Zweitwagen in einem Haushalt ("häusliche Gemeinschaft")?
- Fahrzeughalter:in: Sind sowohl Erstwagen als auch Zweitwagen auf Sie angemeldet?
- Alter der Fahrer: Wie alt sind Sie als Versicherungsnehmer:in und ggf. weitere Fahrer:innen?
- Fahrpraxis: Wie lange haben Sie Ihren Führerschein?
- Unfallhistorie: Wie lange fahren Sie mit dem Erstfahrzeug schon unfallfrei? Welchen Schadenfreiheitsrabatt bekommen Sie?
- Fahrzeugtyp und -wert: Möchten Sie Kleinwagen oder SUV als zweites Auto versichern?
Zweitwagenregelung für Fahranfänger
Fahranfänger:innen haben aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis oft einen höheren Beitragssatz in der Kfz-Versicherung. Die Zweitwagenregelung ermöglicht es ihnen jedoch, Kosten zu sparen, indem sie ihr Auto über Eltern oder Partner als Zweitwagen versichern. Dadurch steigen sie in einer günstigeren SF-Klasse ein.
Zusätzlich haben junge Fahrer:innen die Möglichkeit, bereits gesammelte SF-Klassen (z. B. von einem zulassungspflichtigen Roller) für ihre Autoversicherung anrechnen zu lassen. Beachten Sie, dass die Übernahme von Schadenfreiheitsrabatt (Rabattübertragung) nicht möglich ist. Unabhängig von der SF-Klasse können Einsteiger:innen mit einem Telematik-Tarif, der umsichtiges Fahren mit Beitragsnachlass belohnt, sparen.