Was passiert mit der Autoversicherung bei Verkauf?
Beim Verkauf eines Autos stellt sich häufig die Frage: Was passiert eigentlich mit der laufenden Autoversicherung? Ob Sie als Verkäufer oder Käufer betroffen sind – die Antwort darauf hat sowohl praktische als auch finanzielle Auswirkungen. Es ist wichtig zu verstehen, wie sich der Eigentumswechsel auf die Versicherung auswirkt, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Autoversicherung ist in Deutschland immer an das Fahrzeug gebunden, nicht an die Person, die sie abgeschlossen hat. Das bedeutet:
- Für den Verkäufer: Beim Verkauf bleibt die bestehende Versicherung, sofern das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde zunächst auf den Namen des ursprünglichen Versicherungsnehmers bestehen. Solange der Käufer keine neue Versicherung abschließt und das Fahrzeug auf sich zulässt, läuft die Versicherung weiter auf den Vorbesitzer.
- Für den Käufer: Der Käufer hat das Recht, die bestehende Versicherung des Fahrzeugs zu übernehmen, kann jedoch auch eine neue Versicherung in seinem Namen abschließen.
Sobald der Käufer eine neue Versicherung abschließt und das Fahrzeug auf seinen Namen zulässt, kündigt sich die alte Versicherung automatisch. Erst dann endet die Verpflichtung des Verkäufers gegenüber der Kfz-Versicherung.
Wichtige Hinweise für Verkäufer und Käufer
- Verkäufer sollten den Versicherer unverzüglich über den Verkauf informieren und sicherstellen, dass das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet wird. So vermeiden sie, weiterhin für ein Fahrzeug zu zahlen, das sie nicht mehr besitzen.
- Käufer sollten sich frühzeitig um eine eigene Versicherung kümmern und das Fahrzeug schnell auf sich zulassen, um rechtliche Klarheit zu schaffen und mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Hinweis für den Verkäufer
Abmeldung des Fahrzeugs und der Kfz-Versicherung
Die laufende Kfz-Versicherung des Verkäufers wird bei der Anmeldung des Fahrzeugs durch den Käufer bei der Zulassung zusammen mit einer neuen Kfz-Versicherung des Käufers beendet. Die Kfz-Zulassung übermittelt dabei die Ameldung des Verkäufers automatisch an die Versicherung des Verkäufers. Bis dahin bleibt die Versicherung des Verkäufers aktiv. Deshalb ist es wichtig, dass der Käufer die Formalitäten schnellstmöglich erledigt.
Sicherer für den Verkäufer ist jedoch immer die eigenständie Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassung.
Rückerstattung offener Beiträge für den Verkäufer
Wenn Sie die Versicherung bereits im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie nach der Beendigung des Vertrags eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Beiträge. Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrer Versicherung eine Bestätigung über die Vertragsbeendigung erhalten.
Tipps für Käufer: Das ist zu beachten
Auch Käufer sollten die Versicherungsangelegenheiten rasch regeln, um rechtliche und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten:
- Eigene Versicherung abschließen: Schließen Sie schnellstmöglich eine eigene Autoversicherung mit den für Sie passenden Vertragsbedingungen ab. Eine neue Versicherung bietet Ihnen oft die Möglichkeit, günstigere Tarife zu wählen oder zusätzliche Leistungen wie Teil- oder Vollkasko einzuschließen.
- Fahrzeug zulassen: Lassen Sie das Auto umgehend auf Ihren Namen zu.