Was zuerst Auto anmelden oder versichern?

Was zuerst Auto anmelden oder versichern?

Wenn Sie ein neues Auto gekauft haben, stellt sich schnell die Frage: Was müssen Sie zuerst erledigen – die Versicherung abschließen oder das Auto anmelden? Die richtige Reihenfolge ist entscheidend, um unnötige Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.

Immer zuerst die Kfz-Versicherung abschließen

Die Kfz-Versicherung hat Vorrang. Ohne eine gültige Versicherungsbescheinigung, die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), können Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle nicht anmelden. Daher ist der Abschluss der Versicherung der erste Schritt.

Wie funktioniert die eVB-Nummer?

Nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug stellt Ihnen Ihre Versicherung die eVB-Nummer aus. Diese dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Sobald Sie diese Nummer haben, können Sie zur Zulassungsstelle gehen und Ihr Fahrzeug offiziell anmelden.

Warum ist die Reihenfolge so wichtig?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen Sie kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Zulassungsstelle überprüft bei der Anmeldung Ihres Autos automatisch die eVB-Nummer – und ohne diese wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

Schritt für Schritt Anleitung

Schritt 1: Kfz-Versicherung abschließen

  • Suchen Sie nach einem passenden Versicherungsanbieter über KfzVersicherungsvergleich.net und schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. Optional können Sie sich für zusätzliche Leistungen wie Teilkasko oder Vollkasko entscheiden.
  • Nach Abschluss der Kfz-Versicherung erhalten Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese Nummer wird Ihnen direkt per E-Mail oder SMS zugeschickt. Sie ist erforderlich, um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden.

Schritt 2: Fahrzeug anmelden

Mit der eVB-Nummer können Sie nun den nächsten Schritt in Angriff nehmen: die Anmeldung Ihres Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle.

  • Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • eVB-Nummer
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), falls vorhanden
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV), falls erforderlich
    • Kennzeichenschilder, falls Sie bereits welche besitzen
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer liegen meistens vor Ort aus und können ausgefüllt werden. Sie sollten also Ihre Bankverbindung kennen.
  • Bei der Zulassungsstelle werden alle Dokumente geprüft, und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Ihre Anmeldepapiere für die neuen Kennzeichen.
  • Sollten Sie noch keine Kennzeichen haben, können Sie mit den Anmeldepapieren beim Schildershop ihre Kennzeichen drucken lassen.