Als Beitragszeiten werden diese Monate bezeichnet

von AF

Als Beitragszeiten werden die Monate bezeichnet, in denen eine Person Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Unter Umständen können auch Zeiträume, in denen die Beiträge nur formal als gezahlt gelten, zu den Beitragszeiten gerechnet werden.

Voraussetzungen für die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Um überhaupt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass die betreffende Person eine bestimmte Mindestzahl an Beitragszeiten zurückgelegt hat. Nähere Auskünfte zu diesem und zu weiteren Sachverhalten, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen, können die zuständigen staatlichen Stellen geben. Wer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausübt, kann weitgehend sicher sein, dass der Arbeitgeber regelmäßige monatliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes, von dem ein bestimmter Prozentsatz automatisch abgeführt wird. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden.

Höhe der Rentenansprüche

Es gibt viele Faktoren, die die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Dazu zählen nicht nur die Zeiten, in denen Beiträge entrichtet wurden, sondern es spielt auch die Frage eine Rolle, wie hoch diese Beiträge sind. Es gilt der Grundsatz, dass die Rente umso höher ausfallen wird, je höher der Gesamtbetrag ist, der im Laufe des Lebens in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt worden ist. Dabei werden keinesfalls nur Zeiten berücksichtigt, in denen eine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt wurde. Auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Krankengeld oder Arbeitslosengeld gezahlt wurde, fließen in die Rentenberechnung ein. Darüber hinaus werden Wehr- und Zivildienstzeiten sowie Pflegezeiten berücksichtigt.