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Die wichtigste Erkenntnis zuerst: Die Beauftragung des Versicherungsombudsmann e. V. ist für den einzelnen Versicherungsnehmer kostenlos, teure Ausgaben wie bei einer Gerichtsverhandlung sind deshalb nicht zu befürchten. Die Schlichtungsstelle wird durch die Versicherungen als Mitglieder finanziert, die lieber in die Jahresbeiträge des Vereins als in deutlich teurere Gerichtsverhandlungen mit zahlreichen Versicherungsnehmern investieren.
Außer Hitzeschlag und Sonnenbrand gibt es in diesem Sommer auf deutschen Straßen noch eine andere Gefahr. Blow ups bescheren Autofahrern unliebsame Überraschungen, die schwerwiegende Folgen haben können. Die Betonschichten der Straßen können der Hitze nicht standhalten und öffnen sich plötzlich. Wie der passende gewählte Name Blow up schon vermuten lässt, mutet dieses Öffnen wie eine Explosion an, welche die Fahrbahn in einen gefährlichen Hinderniskurs verwandelt.
Eine Blackbox liefert wertvolle Daten zur Unfallanalyse und zur Untersuchung des Unfallhergangs, wenn der Datenspeicher erst einmal mit der Fahrzeugelektronik verbunden ist. So können vielfältige Daten, wie z.B. die die Betätigung und Stellung der Bremse, der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Licht, Hupe, usw. ausgelesen werden. Außerdem besitzen moderne Fahrzeuge vielerlei Sensoren zur Ermittlung der Querbeschleunigung oder der Abbremsenergie (z.B. um die Auslösung des Airbags zu steuern). So können die dann durch die Box ermittelten Daten an die Kfz-Versicherung weitergegeben werden
Es gibt zahlreiche, schon erprobte Beispiele, in denen ein Datenspeicher zur Unfallvermeidung beitrug. So wurden z.B. die Einsatzfahrzeuge der Polizei Berlin mit entsprechenden Geräten ausgestattet, was die Unfallwahrscheinlichkeit dieser um ca. 20% absenkte, bei Einsatzfahrten sogar um 36 %. So konnten die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur signifikant gesenkt werden und die Polizei in Berlin rüstete nun auf eigenen Wunsch alle Neufahrzeuge mit den kleinen Datenspeichern aus.
So stellt sich zunächst die Frage, ob man mit einer Blackbox nicht sein Recht auf Selbstbezichtungsfreiheit aufgebe, da man sich mit Hilfe dieser Box natürlich auch selbst belasten kann. Die Frage ist natürlich recht strittig, auf dem Verkehrsgerichtstag 2003 wurde sie sogar umgekehrt beantwortet, hier spricht man vom Recht der Geschädigten eines Unfalls auf korrekte Angaben und Aussagen durch eine Blackbox.