Anspruch auf die Rentenauskunft, die Versicherungsträger gewähren

von AF

Die Rente ist wichtig, um für Sie ein sicheres Einkommen im Alter zu garantieren. Die staatliche Rente deckt heute nicht mehr selbstverständlich alles ab, deshalb sollten Sie noch anderweitig vorsorgen. Um den Bedarf zu ermitteln, fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Rentenauskunft nach.

Jedem Versicherten wird auf seinen Antrag hin die Rentenauskunft mit den über ihn gespeicherten Daten zugeschickt. Bei einigen Trägern können Sie den Antrag über Auskunft sogar online stellen. Diesen Service sollten Sie nutzen, um Klarheit zu erhalten. Die Information zeigt dann, welche Zeiten über Sie bei dem Rentenversicherungsträger gespeichert sind. Es kann durchaus sein, dass nicht alle Zeiten enthalten sind. Dann sollten Sie umfassend die Initiative ergreifen, und diese dem Rentenversicherungsträger nachweisen. Tun Sie das vor dem Eintritt ins Rentenalter, ersparten sich viele wege auf einmal. Manchmal ist es sogar so, dass Arbeitgeber keine Akten mehr haben. Es ist deshalb schon vorgekommen, dass bestimmte arbeitszeiten nicht mehr nachgewiesen werden konnten und deshalb nicht bei der Rente berücksichtigt wurden. Ist alles richtig geklärt, dann erhöht sich durch die noch nachgewiesenen Zeiten der Betrag, den Sie dereinst zu erwarten haben.

Eigentlich besteht erst ab dem 55. Lebensjahr Anspruch auf die Rentenauskunft, die Versicherungsträger gewähren ihn aber auch vorher. Jährlich bekommen Sie zudem eine Renteninformation, die zeigt, wie hoch die Rente sein sollte, die sie einmal erhalten werden. Das hat zudem den Sinn, dass Sie merken sollen, ob Sie noch vorsorgen müssen oder nicht. Hier können Sie sich noch wertvolles Geld für das Alter sichern. Ab Ihrem 54. Lebensjahr haben Sie zudem Anspruch auf die Auskunft über eventuell zu leistende Ausgleichszahlungen, die die Rente bei vorzeitigem Renteneintritt stärken könnten.